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   BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84   

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https://dejure.org/1985,449
BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84 (https://dejure.org/1985,449)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1985 - 9 C 105.84 (https://dejure.org/1985,449)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 (https://dejure.org/1985,449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist - Berichterstatter - Vorsitzender - Bevollmächtigung - Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 67 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 20
  • NJW 1985, 2963
  • NVwZ 1986, 35 (Ls.)
  • DVBl 1985, 528
  • DÖV 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84
    Ob eine Frist gesetzt wird, liegt im richterlichen Ermessen, ist also nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. BFHE 92, 173).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 881.82

    Prüfung der Prozessvollmacht in Verwaltungsstreitverfahren - Entsprechende

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84
    Diese Vorschrift ist im Rahmen der VwGO wegen des hier starker ausgeprägten Untersuchungsgrundsatzes in der Weise anzuwenden, daß bei Auftreten eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter eine Prüfung der Vollmacht von Amts wegen grundsätzlich nicht, wohl aber dann stattfindet, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. Beschluß, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 59, sowie Urteil DVBl 1985, 166).
  • BVerfG, 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Auch in weiteren Entscheidungen wird auf eine fehlende Nachreichung der Vollmacht abgestellt, wobei aber immer weitere Umstände angeführt sind, die jeweils gegen das Bestehen der Bevollmächtigung sprachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 A 38/95 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105/84 -, juris, Rn. 3 und 9 ff.; vgl. zu ernsthaftem Zweifel als Voraussetzung für eine gerichtliche Prüfung und Berücksichtigung eines Mangels der Vollmacht zudem BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris, Rn. 11).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    So wird zwar nach Auffassung des BVerwG die - § 73 SGG thematisch entsprechende - Vorschrift über Prozeßbevollmächtigte und Beistände des § 67 Abs. 3 VwGO durch § 88 Abs. 2 ZPO in der Weise ergänzt, daß bei Auftreten eines Rechtsanwaltes eine Vollmachtsprüfung von Amts wegen nur erfolgt, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, seine Bevollmächtigung in Zweifel zu ziehen (vgl BVerwG Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 59 S 3; BVerwGE 71, 20, 23 f = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66 S 16; BVerwG Buchholz aaO Nr. 85 S 5).
  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

    Denn die ihr vom Verwaltungsgericht zugemessenen Wirkungen kann eine solche Vertretungsanzeige nur dann entfalten, wenn keine besonderen Umstände Anlass dazu geben, die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 ).
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