Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11341
OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04.OVG (https://dejure.org/2005,11341)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2005 - 9 C 10875/04.OVG (https://dejure.org/2005,11341)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 9 C 10875/04.OVG (https://dejure.org/2005,11341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Urteils; Beurteilung der Wertgleichheit einer Landabfindung; Aufhebung der Schlussfeststellung durch das Flurbereinigungsgericht; Schutz des Berechtigten eines Gehrechtes und Fahrrechtes vor Veränderungen der Fläche

  • Judicialis

    VwGO § 121; ; FlurbG § 34; ; FlurbG § 34 Abs. 1 Nr. 2; ; FlurbG § 34 Abs. 2 Satz 2; ; FlurbG § 64; ; FlurbG § 144; ; FlurbG § 144 Satz 1; ; FlurbG § 149; ; FlurbG § 149 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Flurbereinigungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 750 (Ls.)
  • BauR 2005, 1062 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die das (weitergehende) Abfindungsbegehren eines Teilnehmers abgewiesen wurde, muss sich die Flurbereinigungsbehörde einer Abänderung des Plans enthalten, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung berührt würde (im Anschluss an BVerwGE 49, 176).

    Im vorliegenden Fall bewirkt nämlich die die Kläger betreffende rechtskräftige Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die ihr weitergehendes Abfindungsbegehren abgewiesen wurde, dass die Flurbereinigungsbehörde sich einer Abänderung des Plans enthalten muss, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung der Kläger berührt würde (s. auch BVerwG, Urteil vom 16. September 1975, - VC 44.75 - BVerwGE 49, 176).

  • OLG Braunschweig, 26.03.2001 - 7 U 101/00

    Aufwendungsersatzansprüche des aus einer Grunddienstbarkeit verpflichteten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Es ist anerkannt, dass aufgrund einer Wegedienstbarkeit die Eigentümer des belasteten Grundstückes verpflichtet sein können, die tatsächliche Herstellung der Zufahrtsmöglichkeit durch den Berechtigten zu dulden, wenn diese Maßnahme die vereinbarte Nutzung überhaupt erst ermöglicht (s. auch OLG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2001 - 7 U 101/00 -, OLGR 2001, 279 [juris]; Falckenberg, in: MünchKomm.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 24.86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Ausnahmsweise können allerdings auch private Interessen einzelner Teilnehmer schützenswert sein, etwa wenn sie einen Anspruch auf die unveränderte Zuteilung bestimmter Grundstücke geltend machen können, eine bindende Gestaltungszusage vorliegt oder wenn durch die zustimmungsbedürftige Maßnahme die Einlage eines Teilnehmers beeinträchtigt würde (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 -, RdL 1989, 236 und NVwZ 1990, 366).
  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Mangels eines änderungsfähigen Verwaltungsaktes ist er nicht geeignet, die in diesem Fall zweckentsprechendere allgemeine Regelung in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu verdrängen, so dass auf diese zurückgegriffen werden kann (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - 13 A 91.182 -, BayVBl. 1993, 629).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Zur Beurteilung der Wertgleichheit der Landabfindung ist stets die gesamte Einlage der gesamten Abfindung gegenüberzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 1956 - I B 201.55 -, BVerwGE 3, 246 [248]; Schwantag in Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 44 Rn. 8).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Diese Regelung geht nach § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG jedenfalls bei Klagen gegen den Flurbereinigungsplan der Aufhebungsbefugnis nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 3.92 -, RzF -19- zu § 144 FlurbG sowie Buchholz 424.01, § 144 Nr. 17).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92

    Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Sie enthalten keine die Änderung des Flurbereinigungsplans erfordernde Aussage, die ihrerseits an der Rechtskraftwirkung der Urteile teilnimmt (zu dieser Voraussetzung: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 C 21/92 - RdL 1994, 35).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04
    Demnach kommt eine Ermächtigung der Flurbereinigungsbehörde, gleichsam schiedsrichterlich ordnend und klärend in die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen der Beteiligten einzugreifen, nach § 64 FlurbG nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 41/84 -, RdL 1989, 183 und NVwZ-RR 1990, 443).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

    Das Flurbereinigungsgericht hat mit dem angegriffenen Urteil (AUR 2005, 163) die Schlussfeststellung in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufgehoben und im Übrigen die Klage abgewiesen; zur Begründung hat es ausgeführt: .
  • OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 15/18

    Erbengemeinschaft; Notgeschäftsführungsmaßnahme; Bestandskraft; Wirksamkeit;

    Aus dem gleichen Grund ist aber auch eine Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde nicht sinnvoll, weil diese ebenfalls keine Änderungsmöglichkeit hat (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 16. Februar 2005 - 9 C 10875/04 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2008 - 1 ME 16/08

    Abwehranspruch des Betreibers eines im Außenbereich gelegenen

    Es sind zwar insoweit Ausnahmesituationen denkbar, in denen im Hinblick auf den Zweck des Flurbereinigungsverfahrens auch subjektive Interessen der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Eigentümer/Landwirte, die einen Schutz beanspruchen können, bestehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1979 - V C 3.77 -, RdL 1979, 319, Urt. v. 25.4.1989 - 5 C 24.86 -, NVwZ 1990, 366; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.2.2005 - 9 C 10875/04 -, AuR 2005, 163).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

    Da dieser Mangel nicht von den Flurbereinigungsbehörden geheilt werden kann, besteht für das Flurbereinigungsgericht auch nicht die Möglichkeit, gemäß § 144 Satz 1 Alt. 2 FlurbG lediglich den Widerspruchsbescheid aufzuheben (vgl. für den Beschluss über die Anordnung der Flurbereinigung: Thür OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 7 F 761/07 -, juris, sowie ergänzend BVerwG, Urt. v. 13.4.2011 - 9 C 1/10 -, BVerwGE 139, 296 ff.; juris, und allgemein zu den Grenzen der gerichtlichen Befugnis nach § 144 Satz 1 Alt. 2 FlurbG OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.2.2005 - 9 C 10875/04 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 15 KF 10/08

    Voraussetzungen einer drittschützenden Wirkung des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG

    Damit dient sie grundsätzlich nur dazu, die planerische Gestaltungsfreiheit der Flurbereinigungsbehörde zu gewährleisten und der Teilnehmergemeinschaft vermeidbare Aufwendungen zu ersparen (OVG Rhld-Pf, Urt. v. 16.2.2005 - 9 C 10875/04 -, RdL 2005, 250 ff. = AUR 2005, 163 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht