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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,26663
OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02.OVG (https://dejure.org/2003,26663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.2003 - 9 C 11684/02.OVG (https://dejure.org/2003,26663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 9 C 11684/02.OVG (https://dejure.org/2003,26663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Aufhebung durch Spruchstelle; Ermessensausübung bei Aufhebung; Wege

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befugnis der Spruchstelle für Flurbereinigung zur Änderung des Zusammenlegungsplanes i.R. ihrer Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche; Änderung des Wegenetzes durch Änderung des Zusammenlegungsplanes durch eine Spruchstelle für Flurbereinigung ...

  • Judicialis

    FlurbG § 39; ; FlurbG § 39 Abs. 2; ; FlurbG § 97; ; FlurbG § 97 Satz 3; ; FlurbG § 59 Abs. 4; ; FlurbG § 141 Abs. 1 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2001 - 9 C 11970/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02
    Denn auch dann kann die Ermessensausübung noch fehlerhaft sein (vgl. Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2001 - 9 C 11970/99.OVG - in RdL 2001, 236).

    Da in einem Zusammenlegungsverfahren ein Wege- und Gewässerplan mit landespflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG nicht aufgestellt wird, konnte der Zusammenlegungsplan geändert werden, ohne dass die besondere Förmlichkeiten des Planfeststellungsverfahrens zu beachten waren (vgl. dazu Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02
    Dies folgt daraus, dass nach § 141 Abs. 1 Satz 3 FlurbG nur § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 FlurbG anwendbar sind, nicht aber Satz 2 (BVerwG, Urteil vom 8. November 1973 - V C 17.72 - in RzF - 1 - zu § 60 Abs. 2 FlurbG, sowie BayVBl. 1975, 49).
  • VGH Hessen, 15.08.1962 - F III 98/60
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02
    Zwar steht der Klägerin für die ihr nicht wieder zugeteilten Wegeflächen grundsätzlich eine Landabfindung zu (Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 15. August 1962 - F III 98/60 - RdL 1963, 331 und RzF - 16 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG), so dass grundsätzlich nur unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen von Land in Geld ausgeglichen werden können (§ 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

    Welche Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht im weiten Planungsermessen der Flurbereinigungsbehörde (vgl. OVG Rh.Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) und beurteilt sich nach dem Verfahrenszweck (vgl. OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 18.05.2015 - OVG 70 A 10.12 -, juris, Rn. 40).

    Einen Anspruch darauf hatte die Klägerin jedoch nicht, da entsprechende Wegebaumaßnahmen - wie ausgeführt - weder zur Erschließung gerade ihres Grundstücks (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) noch, da solches schon nicht gerügt ist, zur Herstellung der Wertgleichheit ihrer Abfindung erforderlich waren (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 9 C 11230/11

    Prüfungsbefugnis der Widerspruchsbehörde im Flurbereinigungsverfahren -

    Deshalb kann die Spruchstelle nicht bei Gelegenheit eines Widerspruches jede ihr sinnvoll erscheinende Änderung des Flurbereinigungsplanes vornehmen, sondern nur solche Änderungen, die aufgrund der von ihr vorzunehmenden Prüfung der mit dem Widerspruch angegriffenen Regelung zur Abhilfe des Widerspruches erforderlich sind (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 9 C 10489/21

    Zuteilung von Lesesteinböschungen im Rahmen der Weinbergsflurbereinigung

    Während die Flurbereinigungsbehörde nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG befugt ist, bei Gelegenheit eines Widerspruchs jede ihr sinnvoll erscheinende Änderung des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, ist die Spruchstelle nur zu solchen Änderungen berechtigt, die im Rahmen des bei ihr anhängigen Rechtsschutzverfahrens notwendig sind, um dem Widerspruch abzuhelfen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 6. Juni 2003 - 9 C 11684/02.OVG - RdL 2003, 265 und juris, Rn. 20; Urteil vom 29. Februar 2012 - 9 C 11230/11.OVG -, juris Rn. 21).
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