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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90   

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BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90 (https://dejure.org/1991,256)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1991 - 9 C 131.90 (https://dejure.org/1991,256)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 (https://dejure.org/1991,256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung - Fehlen eines geordneten und berechenbaren Gerichtsverfahrens - Willkürliche Verhängung der Strafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3117 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 274
  • DÖV 1992, 125
 
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Wird zitiert von ... (252)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Da der Kläger den Irak bereits im Jahre 1985 verlassen hat, die fragliche Volkszählung aber erst im Jahre 1987 durchgeführt wurde, kann eine Bestrafung wegen Nichtteilnahme an ihr nur ein Nachfluchtgrund sein, weil der möglicherweise Verfolgung auslösende Umstand erst nach dem Verlassen des Heimatstaates des Klägers entstanden ist, so daß der vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Kausalzusammenhang Verfolgung/Flucht/Asyl nicht besteht, folglich nicht für die Ausreise ursächlich sein konnte (vgl. hierzu BVerfGE 74, 51 f.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und seitdem ständige Rechtsprechung).

    Bei der Nichtteilnahme an der Volkszählung handelt es sich ferner, sofern der Kläger von ihr keine Kenntnis hatte, nicht um einen subjektiven, sondern einen objektiven Nachfluchtgrund, denn dieses möglicherweise politische Verfolgung auslösende Ereignis ist dann nicht vom Asylsuchenden erst nach dem Verlassen des Heimatstaates aus eigenem Entschluß (willentlich) geschaffen worden - sogenannter subjektiver Nachfluchtgrund -, sondern die Gefahr der Bestrafung als neue Verfolgungssituation ist ohne eigenes neues Zutun des aus anderen Gründen im Gastland befindlichen Betroffenen durch einen nachträglichen Vorgang bzw. ein Ereignis im Heimatland objektiv entstanden - sogenannter objektiver Nachfluchtgrund - (vgl. BVerfGE 74, 51; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95; und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat - und ihm folgend auch der erkennende Senat - einem derartigen Nachfluchtgrund, sofern er objektiver Natur ist, grundsätzlich asylrechtliche Relevanz beigemessen (vgl. BVerfGE 74, 51 ).

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe wegen Wehrdienstentziehung gibt regelmäßig insbesondere dann Anlaß zur Prüfung ihrer Asylrelevanz, wenn in einem totalitären Staat ein geordnetes und berechenbares Gerichtsverfahren fehlt und solche Strafen - auch und gerade während eines Krieges - willkürlich verhängt werden (im Anschluß an Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe - insbesondere die in der Praxis verhängte und exekutierte Todesstrafe - gibt allerdings regelmäßig insbesondere dann Anlaß zur Prüfung ihrer Asylrelevanz, wenn in einem totalitären Staat ein geordnetes und berechenbares Gerichtsverfahren fehlt und Strafen - auch und gerade während eines Krieges - willkürlich verhängt werden, weil ein derartiges evidentes Fehlen rechtsstaatlicher Grundsätze ein Indiz für eine hinter der Strafnorm stehende Verfolgung in einem asylerheblichen Merkmal sein kann (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Ferner erhebt die Revision keine Rügen gegen die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, daß im Lager Karaj die medizinische Grundversorgung gesichert gewesen ist und der Kläger im Iran nicht hilflos dem Tod durch Hunger oder Krankheit ausgesetzt war, weil jedwede medizinische Hilfe versagt worden wäre (hierzu Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Gibt ein Asylbewerber eine solche Sicherheit vor Verfolgung freiwillig auf, so ist dies in bezug auf die bis dahin entstandenen Verfolgungsgründe wie der Fortbestand der Sicherheit zu behandeln (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 ).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Dies hat das Berufungsgericht - ohne daß die Revision insoweit gegen die dazu gehörenden Sachverhaltsfeststellungen Rügen erhebt - bejaht, weil der Kläger nach der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs im Iran von Januar bis Juni 1985 objektiv in Sicherheit und seine Flucht beendet war (vgl. insoweit Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - BVerwGE 84, 115) und eine Abschiebung in den Irak nicht befürchten mußte.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Dies hat das Berufungsgericht - ohne daß die Revision insoweit gegen die dazu gehörenden Sachverhaltsfeststellungen Rügen erhebt - bejaht, weil der Kläger nach der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs im Iran von Januar bis Juni 1985 objektiv in Sicherheit und seine Flucht beendet war (vgl. insoweit Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - BVerwGE 84, 115) und eine Abschiebung in den Irak nicht befürchten mußte.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 9 C 45.85

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Diesem Ergebnis steht auch nicht das Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 45.85 - (BVerwGE 77, 150) entgegen, denn der dort erörterte Ausschluß vom Asylrecht gemäß § 2 AsylVfG unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Verfolgungsgrundes bezieht sich - wie klarstellend zum vorgenannten Urteil bemerkt wird - allein auf den Tatbestand einer exilpolitischen Tätigkeit, nicht aber - wie hier - auch auf zeitlich unterschiedlich entstandene, inhaltlich nicht vergleichbare Verfolgungsgründe.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, allerdings nicht schlechthin eine politische Verfolgung dar (Urteile vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Eine dem Kläger im Falle einer Rückkehr in den Irak deshalb drohende Bestrafung ist asylrechtlich unbeachtlich, weil sich - wie dargelegt - der Kläger nach den von der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen wegen der Weigerung, der Baath-Partei beizutreten, nicht in der für die Asylrelevanz des subjektiven Nachfluchtgrundes der Asylantragstellung notwendigen latenten Gefährdungslage befunden hat (zusammenfassend hierzu Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - BVerwGE 87, 187).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
    Soweit dies zu bejahen wäre, hätte die Frage der asylrechtlichen Relevanz einer möglichen Bestrafung und ihrer praktischen Handhabung bis hin zur Todesstrafe näherer Aufklärung bedurft; mit den bisherigen pauschalen Darlegungen des Berufungsgerichts sind die von ihm angenommenen fehlenden asylrechtlichen "Motive" mangels einer verläßlichen Erkenntnisgrundlage nicht nachprüfbar und nachvollziehbar belegt (vgl. hierzu Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem für Sanktionen entschieden, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, selbst wenn diese von totalitären Staaten verhängt werden (BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 S. 191 f., vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 - betreffend die Wehrdienstentziehung durch einen eritreischen Volkszugehörigen - und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 S. 63).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 = DVBl 1987, 47, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 = InfAuslR 1991, 310 ; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 = DVBl 1987, 47, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 = InfAuslR 1991, 310 ; allgemein zur Anknüpfung an die politische Überzeugung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
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   BVerwG, 30.05.1991 - 9 C 131.90   

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   BVerwG, 22.11.1990 - 9 C 131.90   

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