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   BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99   

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BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99 (https://dejure.org/1999,105)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 (https://dejure.org/1999,105)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 9 C 15.99 (https://dejure.org/1999,105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nordirak - Landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr - Inländische Fluchtalternative - Innerstaatliche Fluchtalternative - Identität von Herkunftsort und Zufluchtsort

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1
    Asylrecht - Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische Fluchtalternative; innerstaatliche Fluchtalternative; Identität von Herkunftsort und Zufluchtsort.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 353
  • NVwZ 2000, 332
  • DVBl 2000, 422
  • DÖV 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
    Da es dies unterlassen hat, steht seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere das Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84).

    Dabei hat es im Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. S. 90 f.) von vornherein ausgeschlossen, daß der Irak in den Kurdenprovinzen - trotz vorübergehend fehlender effektiver Gebietsgewalt - etwa durch Anschläge seiner dort operierenden Agenten politisch verfolgen kann.

    Gegen einzelne Personen gerichtete Anschläge des Verfolgerstaats können deshalb die Verfolgungssicherheit und damit die Eignung des Nordirak als inländische Fluchtalternative ausschließen (Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
    Unter dieser Voraussetzung aber könnte ihnen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nur versagt werden, wenn es sich bei der Verfolgung im Zentralirak nicht um eine regionale, sondern eine örtlich begrenzte (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204) handelte - wofür allerdings nichts spricht -, oder wenn - bei regionaler Verfolgung - der Nordirak als sichere und zumutbare Zuflucht nach den Maßstäben der inländischen Fluchtalternative anzusehen wäre.

    Sind Herkunftsort und Ort der inländischen Fluchtalternative identisch, ist dies regelmäßig nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204, 211 ff.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
    Unter dieser Voraussetzung aber könnte ihnen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nur versagt werden, wenn es sich bei der Verfolgung im Zentralirak nicht um eine regionale, sondern eine örtlich begrenzte (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204) handelte - wofür allerdings nichts spricht -, oder wenn - bei regionaler Verfolgung - der Nordirak als sichere und zumutbare Zuflucht nach den Maßstäben der inländischen Fluchtalternative anzusehen wäre.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
    Hierbei hat das Berufungsgericht verkannt, daß bei der Prognose einer politischen Verfolgung stets das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen ist (so schon BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160, S. 380).
  • VGH Bayern, 16.12.1998 - 27 B 98.32066
    Auszug aus BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
    BVerwG 9 C 15.99 VGH 27 B 98.32066.
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit bzw. einer sonstigen existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative dann nicht stellt, wenn - bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt - der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - InfAuslR 2000, 32 , u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - S. 6).

    Sind der Herkunftsort des Asylsuchenden und der aus heutiger Sicht verfolgungssichere Ort identisch, entbindet dieser Umstand indessen nicht von der Prüfung der sonstigen für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative erforderlichen Voraussetzungen, da für die Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung droht, stets das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen ist (BVerwG, Ue. v. 16.02.1993 - 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160, v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Die hier vom Senat vertretene Auffassung von der Anwendbarkeit der zum Asylrecht entwickelten Grundsätze zur innerstaatlichen Fluchtalternative im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 1 AuslG entspricht schließlich auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - a. a. O., B. v. 13.01.1993 - 9 B 338.92 - S. 4 f., U. v. 15.04.1997 - 9 C 15.96 - EZAR 231 Nr. 10, zuletzt: Ue. v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O., u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - vgl. ferner: Hess. VGH, U. v. 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A - S. 43; ebenso: Renner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 8; Schnäbele in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 44; Hailbronner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 16 m. w. N.).

    bereits dargestellt, erübrigt sich diese Prüfung allerdings in den Fällen, in denen die Frage nach dem Vorliegen einer landesinternen Fluchtmöglichkeit zum Zeitpunkt der Rückkehr des Ausländers zu beurteilen ist, und zu diesem Zeitpunkt sein Herkunftsort und das verfolgungssichere Gebiet zusammenfallen (BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Da hier die Frage zur Beurteilung ansteht, ob der Kläger jedenfalls bei einer heutigen Rückkehr in seine Heimatprovinz Kosovo hinreichend sicher vor politischer Verfolgung ist, ihm dort also aus gegenwärtiger Sicht eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung steht, erübrigt sich vorliegend zwangsläufig eine Prüfung der Existenzmöglichkeit am verfolgungssicheren Ort, da Herkunftsort und Ort der "inländischen Fluchtalternative" identisch sind, mithin die Lage am verfolgungssicheren Ort nicht schlechter sein kann als am Herkunftsort (vgl. BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - ebenso: Niedersächsisches OVG, B. v. 16.11.1999 - 12 L 4315/99 - OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.11.1999 - 7 A 13272/94.OVG - OVG Saarland, B. v. 24.08.1999 - 3 Q 131/99 -).

    Ergänzend sei in diesem Zusammenhang allerdings bemerkt, dass das Kosovo als innerstaatliche Fluchtalternative innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien selbst dann nicht ausschiede, wenn eine Deckungsgleichheit zwischen Herkunftsort und Ort der inländischen Fluchtalternative im Falle des Klägers nicht bestünde, mit der Folge, dass sonstige Nachteile und Gefahren am verfolgungssicheren Ort zu berücksichtigen wären; denn derartige existentielle Gefahren drohen dem Kläger bei einer Rückkehr in das Kosovo - wie unter 2. noch auszuführen sein wird - nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. zum insoweit anzuwendenden allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit: BVerwG, U. v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. ).

  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645

    Feststellung der Sicherheit albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo

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  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 8 LB 13/02

    Abschiebungsschutz; Asyl; Asylanerkennung; Asylberechtigter; Asylberechtigung;

    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit oder einer sonstigen existenziellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative nicht stellt, wenn bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, InfAuslR 2000, 32, 33; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 -).

    Denn für die Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung droht, ist das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 5.10.1999, a.a.O.).

    Die vorbezeichneten Grundsätze über die inländische Fluchtalternative sind darüber hinaus auch dann anzuwenden, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt vorübergehend faktisch verloren hat und am Ort der inländischen Fluchtalternative eine andere staatliche oder staatsähnliche Friedensordnung besteht (BVerwG, Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 17.98 -, BVerwGE 108, 84; Urt. v. 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, InfAuslR 2000, 32).

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