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   VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96   

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VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/2016,4302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2016 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/2016,4302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2016 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/2016,4302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der Kosten für eine anlassbezogene tierschutzrechtliche Kontrolle aufgrund einer nicht artgerechten Hundehaltung

  • rewis.io

    Amtshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbescheid; Kontrolle; Prozesskostenhilfe; Beurteilungskompetenz; Tierschutz; Amtshandlung

  • rechtsportal.de

    TierSchG § 2 ; ZPO § 121 Abs. 2
    Tragung der Kosten für eine anlassbezogene tierschutzrechtliche Kontrolle aufgrund einer nicht artgerechten Hundehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hundehaltung: Kosten für die behördliche Kontrolle

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 9 C 15.35

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Untersagung der Tierhaltung u.a.;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 19.5.2005 - 9 C 15.35 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 12.06.2015 - 9 ZB 11.1711

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Rinderhaltung; Kälberhaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Abgesehen davon, dass sich die bei der Kontrolle vom 2. März 2015 vorgefundenen Missstände nicht allein auf das Nichtvorhandensein einer beschatteten Fläche, sondern maßgeblich aus dem Fehlen einer Schutzhütte und eines nicht gegen Bodenkälte isolierten Liegebereichs sowie aus Verletzungsgefahren und aus einem optisch wahrnehmbaren mäßigen Ernährungszustand des Hundes ergaben, wird amtlichen Tierärzten bei der hier maßgeblichen Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt (st. Rspr.., vgl. zuletzt BayVGH, B. v. 12.6.2015 - 9 ZB 11.1711 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201

    Untersagung privater Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525

    Widerruf der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Zur Entkräftung ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (BayVGH, B. v. 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Die Klärung strittiger Rechts- oder Tatsachenfragen hat grundsätzlich nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu erfolgen; sofern eine Beweiserhebung ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin ausgehen wird, ist grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren (BVerfG, B. v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12, 13).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
    Im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dürfen die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B. v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 23 ZB 16.922

    Kostenbescheid für anlassbezogene tierschutzrechtliche Anordnung

    Veranlasser nach dieser Norm ist, wer durch sein Verhalten, Tun oder Unterlassen bzw. durch einen von ihm zu vertretenden Umstand die Amtshandlung auslöst (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Es ist unerheblich, dass die der Kostenforderung zugrundeliegende Kontrolle der Katzenhaltung anlässlich einer Nachschau bezüglich der Hundehaltung (eines Dritten) erfolgte, denn insoweit ist Kostenschuldner grundsätzlich diejenige Person, die ursächlich für die Amtshandlung ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 a.a.O.).

    Zur Entkräftung ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525 - juris Rn. 9; B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Zur Entkräftung amtstierärztlicher Feststellungen ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525 - juris Rn. 9; B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 17.1908

    Untersagung des Haltens von Katzen

    Zur Entkräftung ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525 - juris Rn. 9; B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.526

    Fortnahme von Pferden bei fehlender sachgerechter Betreuung

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 9 CS 16.539

    Sofortige Vollziehung der Wegnahme eines Braunbären und eines sog. Bärenwagens

    Nach der fachlichen Einschätzung der Amtstierärztin, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 7 und B.v. 12.6.2015 - 9 ZB 11.1711 - juris Rn. 10 m. w. N.) wurde Ben durch die oben geschilderte reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit in einem nicht ausgestalteten, zu kleinen abgetrennten Bereich des Bärenwagens ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem Außengehege mit Badebecken sowie durch die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit erheblich vernachlässigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 7 A 11413/20

    Zur Entkräftung einer amtstierärztlichen Beurteilung ist ein qualifiziertes

    Zur Entkräftung ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2014 - 9 ZB 11.1525 -, juris Rn. 9 und 3. März 2016 - 9 C 16.96 -, juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 28.11.2023 - B 1 K 22.593

    Übereinstimmende teilweise Erledigterklärung, Beschaffenheit der Einstreu,

    Zur Entkräftung ist vielmehr ein substantiiertes Gegenvorbringen erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2014 - 9 ZB 11.1525 - juris Rn. 9; B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 BV 15.1034

    Klagefrist bei möglicherweise zu Unrecht eingeräumtem fakultativem

    Dies ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, da der Kläger als verantwortlicher Tierhalter nach § 2 Abs. 1 TierSchG jedenfalls Veranlasser i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG ist (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 9 C 16.2016

    Vorläugiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnung

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Auskunftsbegehren im

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8).
  • VG München, 26.07.2022 - M 2 K 19.5365

    Kosten des Zustandsstörers nach Feuerwehreinsatz (Ölaustritt und

  • VG Bayreuth, 23.08.2022 - B 1 S 22.695

    Wiederholte Zuwiderhandlungen, Rinderhaltung, Haltungsverbot von Nutztieren,

  • VG Göttingen, 11.05.2020 - 1 A 259/18

    Einzelhaltung; Kaninchen; Stallhaltung; Tierhaltung

  • VG Bayreuth, 05.07.2022 - B 1 K 21.632

    Fortnahme von Tieren, Erhebliche Vernachlässigung, Schmerzen oder Leiden,

  • VG München, 14.06.2023 - M 26b K 21.5623

    Kosten einer anlässlich einer Verbraucherbeschwerde durchgeführten Begutachtung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1996 - 9 C 16.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21241
BVerwG, 04.09.1996 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/1996,21241)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/1996,21241)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 9 C 16.96 (https://dejure.org/1996,21241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Revisionsverfahres wegen Rücknahme des Rechtsmittels

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