Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 6, § 125 Abs. 2, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 214 Abs. 3 Satz 2, § 233 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Erheblichkeit von Abwägungsmängeln; erschlossene Grundstücksfläche; Erschließungswirkung einer Anbaustraße.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überholung des Zustimmungserfordernisses im Erschließungsbeitragsrecht durch Rechtsänderung - Beibehaltung des Abwägungsgebotes -Mängel der Abwägung - Grundstücksbegriff iS des § 131 BauGB - Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Erheblichkeit von Abwägungsmängeln; erschlossene Grundstücksfläche; Erschließungswirkung einer Anbaustraße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Heilung v. Fehlern bei Planung einer Erschließungsanlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Erheblichkeit von Abwägungsmängeln; erschlossene Grundstücksfläche; Erschließungswirkung einer Anbaustraße.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 2004, 630
  • DVBl 2004, 391 (Ls.)
  • DÖV 2004, 716 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 483



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Wird zitiert von ... (53)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2004 - 2 L 3/03  

    Rechtsänderung zu § 125 Abs. 2 BauGB heilt fehlende Zustimmung der oberen

    Dieser Wegfall des Zustimmungserfordernisses durch Gesetzesänderung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.11.2003 - BVerwG 9 C 2.03 -, NVwZ 2004, 483) -- der sich der Senat insoweit anschließt - wie eine nachträgliche Erfüllung mit heilender Wirkung zu behandeln.

    Der Senat weist insoweit allerdings klarstellend darauf hin, dass § 125 Abs. 2 BauGB n. F. lediglich das materiellrechtliche Erfordernis normiert, dass die Herstellung von Erschließungsanlagen, wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt, den in § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen muss (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, a. a. O.).

    Die insoweit wichtigste materiellrechtliche Bindung ist hierbei das in § 1 Abs. 6 BauGB geregelte Abwägungsgebot, das sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang bezieht, also insbesondere darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, a. a. O.).

    Für den Abwägungsvorgang bedarf es jedoch entgegen der Ansicht der Beklagten keines Ratsbeschlusses, sondern lediglich einer verwaltungsinternen Dokumentation, die etwa in Aktenvermerken der Gemeinde zum Ausdruck kommen kann (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07  

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten;

    Unabhängig von der Bedeutung des § 233 Abs. 1 BauGB (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 - Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 87. EL Februar 2008, § 125 RN 7 b) gilt dies jedenfalls deshalb, weil der Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2004 datiert und die sachliche Beitragspflicht für die B_____ Straße frühestens mit ihrer förmlichen Widmung vom 10. Januar 2006 mit Wirkung zum 25. Januar 2006 entstanden sein kann.

    Da der Beklagte auf den gerichtlichen Hinweis zu § 125 BauGB allein die vorstehenden Unterlagen übersandt hat, bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der (grds.) nach § 125 Abs. 1 BauGB erforderliche Bebauungsplan durch die nach Eingliederung der Gemeinde G_____zuständige Stadtverordnetenversammlung der Stadt S_____ nachgeholt worden ist (s. zur Heilung unter Verstoß gegen § 125 BauGB erlassener Erschließungsbeitragsbescheide: BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 a.a.O.; Driehaus a.a.O., § 7 RN 53).

    Vielmehr hat die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. November 2003 a.a.O. klarstellt, den materiell-rechtliche Maßstab für die nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bzw. § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB a.F. gebotene Abwägung nicht geändert, sondern nur das Prüfungsverfahren vor der höheren Verwaltungsbehörde entfallen lassen.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06  

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht sowohl für den Bereich eines Bebauungsplans (Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32) als auch für den unbeplanten Innenbereich (Urteile vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 f. und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 2.03 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38 S. 8 f.) entschieden.
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