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   BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99   

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https://dejure.org/1999,260
BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99 (https://dejure.org/1999,260)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 (https://dejure.org/1999,260)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 9 C 2.99 (https://dejure.org/1999,260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der Antragsteller, die im Abschiebungsland nicht behandelbar sind, als Abschiebungshindernis - Vorliegen eines "zielstaatsbezogenen" Abschiebungshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (586)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 10 = NVwZ 1998, 524 = DVBl 1998, 284).

    Eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG liegt, wie in dem Senatsurteil vom 25. November 1997 (a.a.O.) ausgeführt, vor, wenn eine größere Personengruppe aus dem Abschiebezielstaat derselben Gefahr ausgesetzt ist und diese nur aufgrund einer - möglichst bundeseinheitlichen - politischen Leitentscheidung gemäß § 54 AuslG berücksichtigt werden darf.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung und die mit einer Erkrankung verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Abschiebezielstaat verschlimmern, ist in der Regel als am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfende individuelle Gefahr einzustufen (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2007 - 10 B 85.07 -, juris ; Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris , vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 - juris , vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris und vom 09.09.1997 - 9 C 48.96 -, juris ).

    Danach muss die Gesundheitsgefahr erheblich sein; die Verhältnisse im Abschiebezielstaat müssen also eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität, etwa eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, erwarten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    etwa BVerwG, Beschluss vom 12.07.2015 - 1 B 84.16 - Rn. 4 m.w.N. sowie insgesamt auch BVerwG, Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712, juris Rn. 14 ff.; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 7, 53 juris Rn. 9; vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 -, juris Rn. 7 und vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, NVwZ 1998, 524.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    etwa BVerwG, Beschluss vom 12.07.2015 - 1 B 84.16 - Rn. 4 m.w.N. sowie insgesamt auch BVerwG, Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712, juris Rn. 14 ff.; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 7, 53 juris Rn. 9; vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 -, juris Rn. 7 und vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, NVwZ 1998, 524.
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