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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,2408)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.02.1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,2408)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,2408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen Straßenbeitragssatzung enthaltener Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen Straßenbeitragssatzung enthaltener Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 760
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1974 - I A 111/72
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    In Übereinstimmung mit der u.a. vom erkennenden Gericht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.1974 - I A 111/72 - OVGE 30, 387 = DGemStZ 75, 40 = Niedersächsische Gemeinde 75, 56) vertretenen Auffassung hat die Antragsgegnerin in § 5 Abs. 4 ihrer Straßenbaubeitragssatzung darauf abgestellt, daß bei der Beitragserhebung für den Ausbau von Wirtschaftswegen ein Maßstab zur Verteilung des auf die Anlieger entfallenden Anteils am beitragsfähigen Gesamtaufwand an die reine Grundstücksfläche anknüpfen kann (bzw. muß).

    Die Häufigkeit und die Art des Verkehrs zu den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist nämlich im wesentlichen abhängig von ihrer Größe (vgl. dazu im einzelnen OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.1974 - I A 111/72 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78

    Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Dies trifft aber nur zu, wenn die Vorteile der Allgemeinheit ebenso einer wirtschaftlichen Bewertung zugänglich sind, wie die Sondervorteile der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - KStZ 78, 214 = DVBl 80, 74; ferner von Mutius in: Driehaus/Hinsen/von Mutius, Grundprobleme des kommunalen Beitragsrechts, S. 37).

    Für die Einbeziehung sonstiger, beispielsweise ästhetischer oder anderer am Gemeinwohl orientierter Gesichtspunkte ist in dem auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgerichteten Straßenbaubeitragsrecht kein Raum (vgl. ebenso OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1978 - II A 319/76
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Da der für die eine oder die andere Maßnahme entstehende Aufwand lediglich auf die Anlieger einerseits und die Allgemeinheit andererseits umzulegen ist und da das Verhältnis der zu erwartenden Inanspruchnahme grundsätzlich unabhängig davon ist, ob der Wirtschaftsweg erstmals angelegt oder (weiter) ausgebaut wird, kann dieser Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urt. v. 12.10.1978 - II A 319/76 - DWW 79, 46 bei der Beantwortung der Frage, ob der Anteilssatz für die Verbesserung bereits vorhandener Gehwege anders festzulegen ist als für die erstmalige Anlegung von Gehwegen).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Das Erfordernis eines eingetretenen oder in absehbarer Zeit zu erwartenden Nachteils in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO soll eine Beschränkung des Kreises der Antragsbefugten erreichen, d.h. - wie es meist ausgedrückt wird - zumindest die Zulässigkeit von Popularanträgen ausschließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 2 bis 4.79).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1976 - 6 A 48/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Sie hat den normativen Akt der Bestimmung des Gemeindeanteils nach dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz durchzuführen, daß der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln muß, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme hat (vgl. u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 08.11.1976 - 6 A 48/75 - KStZ 77, 132 = DVBl 77, 388), sie muß also die zu erwartenden Vorteile der Allgemeinheit gegen die zu erwartenden Vorteile der Beitragspflichtigen angemessen gerecht abwägen.
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Je größer der Anteil der Anlieger an der Straßennutzung erfahrungsgemäß ist bzw. sein wird, desto höher muß der auf sie entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand sein (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 31.05.1979 - V OE 19/78 - HSGZ 80, 22).
  • VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75

    Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Zur Erfüllung des Merkmals "in absehbarer Zeit" muß eine Heranziehung mit hinreichender Gewißheit für eine so nahe Zukunft zu erwarten sein, daß ein vorsichtig und vernünftig Handelnder sich schon jetzt zur Antragstellung entschließen darf (vgl. dazu Eyermann/Fröhler, VwGO, 7: Aufl., § 47 Rdn. 31; Redeker/von Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 47 Rdn. 23; Hoffmann, Die Antragsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO , Diss., 1974, S. 88); sie muß nach den konkret gegebenen Umständen bereits vorausgesehen werden können (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.1976 - V N 3/75 - DVBl 77, 216 und v. 20.05.1976 - V N 8/73 - DGemStZ 79, 24 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1976 - VI A 221/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79
    Sie kann deshalb wie jeder andere Gesetzgebungsakt nur daraufhin überprüft werden, ob die Gemeinde den durch Gesetz und Recht gesteckten Rahmen ihres gesetzgeberischen Ermessens überschritten hat (vgl. u.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.1976 - VI B 141/75 -, KStZ 76, 96 = ZMR 78, 31 und Urt. v. 30.03.1976 - VI A 221/75 -, DVBl 77, 391 - Schl.-H. Gemeinde 76, 264).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 13 MN 462/21

    Coronapandemie: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Plus-Regelung bei

    Ein Nachteil ist "in absehbarer Zeit zu erwarten" , wenn sein Eintritt nach den konkret gegebenen Umständen bereits voraussehbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.2.1980 - 9 C 2/79 -, juris Leitsatz 1).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht;

    Der Senat geht auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zur Bemessung des Anliegeranteilssatzes (vgl. insoweit OVG Lüneburg, Urt. v. 27.2.1980 - 9 C 2.79 -, DVBl. 1980, 760 = KStZ 1981, 89; Urt. v. 12.1.1988 - 9 C 2.87 - V.n.b.; Urt. v. 10.3.1998 - 9 L 2841/96 -, NdsVBl.
  • VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 327/90

    Erfolgreiche Klage gegen die Beitragsheranziehung wegen eines Feldwegeausbaus;

    Der Einrichtungsbegriff bei gemeindeeigenen Wegen in der Feldgemarkung entspricht vielmehr dem Einrichtungsbegriff, wie er auch sonst bei der Abrechnung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen) gilt (zur entsprechenden Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 c 2/79 -, KStZ 1981, 89 = DVBl. 1980, 760, 28.2.1974 - I A 111/72 -, OVGE 30, 387; OVG Münster, 1.6.1977 - II A 1475/75 -, OVGE 32, 30; Tillmans/Ganser, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1974, S. 221; Nolden, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1975, 45).

    Keinen Bedenken dürfte - ausgehend von der nach dem hessischen KAG nur zulässigen Einzelabrechnung bei Feldwegen - eine Regelung begegnen, die - wie es die Beklagte getan hat - als Verteilungsmaßstab den reinen Grundflächenmaßstab vorsieht (vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 C 2/79 -, a.a.O., 28.2.1974 - I A 111/72 -, a.a.O.; Tillmans/Ganser, a.a.O.; Nolden, a.a.O.).

    Ebenso erschiene bei Berücksichtigung der in § 11 Abs. 3 KAG vorgenommenen Abstufungen die Festlegung eines sogenannten Gemeindeanteils in Höhe von 40% (§ 5 FBS) unbedenklich (vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 C 2/79 -, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1980 - 9 C 2/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,33882)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,33882)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 9 C 2/79 (https://dejure.org/1980,33882)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Masseland; Verwertung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

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