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   BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85   

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https://dejure.org/1985,57
BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85 (https://dejure.org/1985,57)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1985 - 9 C 20.85 (https://dejure.org/1985,57)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 9 C 20.85 (https://dejure.org/1985,57)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Verfolgungsmaßnahme - Wahrscheinlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 60
  • DVBl 1986, 101
  • DVBl 1986, 102
  • DÖV 1986, 612
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Der Zielsetzung des Grundrechts wird, in anderer Richtung, im Hinblick auf den sachtypischen Beweisnotstand der - mit der materiellen Beweislast hinsichtlich der guten Gründe für ihre Verfolgungsfurcht beschwerten - Asylbewerber schon allgemein dadurch Rechnung getragen, daß die Tatsachengerichte gehalten sind, den eigenen Erklärungen der Asylbewerber größere Bedeutung beizumessen, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist, den Beweiswert ihrer Aussagen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen und dem Asylbegehren nicht schon deshalb den Erfolg zu versagen, weil neben der Einlassung des Asylbewerbers keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Sie müssen vielmehr - wie der Senat zuletzt im Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. näher ausgeführt hat - zur Überzeugung der zur Asylentscheidung berufenen Stellen in der Tat vorliegen.

    Eine die Asylanerkennung rechtfertigende Prognose drohender Gefahr politischer Verfolgung verlangt vom Gericht vielmehr die Überzeugung, daß der Asylbewerber bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat mit beachtlicher, also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Maßnahmen zu erwarten hat bzw. - im Falle der befürchteten Verfolgungswiederholung - die Gefahr erneuter politischer Verfolgung für ihn nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Noch in Übereinstimmung mit den vom erkennenden Senat zur Asylrechtserheblichkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen entwickelten Grundsätzen (Senatsurteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195) erblickt die Vorinstanz nicht bereits in dem vom Kläger befürchteten Ermittlungs- und Strafverfahren nach den Art. 140 bis 142 des türkischen Strafgesetzbuches als solchem politische Verfolgung.

    In ihrem rechtlichen Ausgangspunkt ebenfalls nicht zu beanstanden ist die weitere Erwägung des Berufungsurteils, daß auch Folter und Mißhandlung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nur dann politischen Charakter tragen, wenn sie den Betroffenen - zumindest auch - wegen seiner Rasse, Religion oder Nationalität, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen sollen (BVerwGE 67, 192 ff. [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Rechtliches Gehör muß auch hinsichtlich tatsächlicher Feststellungen aus anderen Verfahren gewährt werden (wie Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Das Berufungsgericht beachtet nämlich nicht, daß die Verpflichtung der Beklagten zur Asylanerkennung des Klägers nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats voraussetzt, daß ihm im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84]).

    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Es genügt auch nicht, daß derartige Erkenntnisquellen den Beteiligten anderweitig bekannt sind, denn dadurch werden sie ohne entsprechenden Hinweis nicht zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 9 B 375.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 30).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Auf diese Weise begegnet Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG seinem humanitären Charakter gemäß dem erhöhten Risiko des Betroffenen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Voraussetzung der Asylanerkennung ist vielmehr, daß politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (stand. Rspr., zuletzt BVerwGE 70, 196 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 144/83]).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Wenn aber ungeklärt ist, wie die pakistanische Justiz die neue Strafbestimmung handhaben wird, dann lassen sich diese Zweifel schwerlich als "entfernt liegend" und damit auch bei Vorverfolgten als nicht relevant vernachlässigen (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylvfG Nr. 37).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung asylrechtlich relevant ist, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (im Anschluß an die Urteile vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Prognose drohender politischer Verfolgung auf einer teilweise mißverstandenen Interpretation der Urteile des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37) beruhen.

    Ein vom Berufungsgericht angenommener Grundsatz, daß eine politische Verfolgung notwendig stets mit mehr als 50prozentiger Wahrscheinlichkeit bzw. mindestens in jedem zweiten aller denkbaren Fälle als Voraussetzung für die Bejahung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit konkret drohen müßte, ist in den Urteilen des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - (a.a.O.) jedenfalls nicht enthalten.

  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

    Zu den Anforderungen an die richterliche Überzeugung vom individuellen Verfolgungsschicksal des Asylsuchenden und von der im entscheidungserheblichen Zeitpunkt bestehenden Verfolgungswahrscheinlichkeit (Vergleiche BVerwG, 01.10.1985, 9 C 20/85, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Rechtliches Gehör muß auch hinsichtlich tatsächlicher Feststellungen aus anderen Verfahren gewährt werden (Vergleiche BVerwG, 01.10.1985, 9 C 20/85, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommene Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

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