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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,340
BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88 (https://dejure.org/1988,340)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1988 - 9 C 20.88 (https://dejure.org/1988,340)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1988 - 9 C 20.88 (https://dejure.org/1988,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung - Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe - Nachfluchtverhalten - Asyl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Zum Umfang der Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) - wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 -.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt, diese Vorschrift laufe entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69) nicht leer, denn ungeachtet der ohnehin zu erhebenden Zweifel an einer auch für andere Nachfluchtgründe als für exilpolitische Betätigung geltenden Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) sei der einfache Gesetzgeber befugt geblieben, durch Erlaß der einfachgesetzlichen Vorschrift des § 1 a AsylVfG zu bestimmen, daß nur solche selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände asylrechtlich unbeachtlich seien, die ausschließlich gesetzt worden seien, um die Voraussetzungen einer Asylanerkennung zu schaffen.

    Gegenstand der Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG ist vielmehr der vom Bundesverfassungsgericht als "allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie" bezeichnete Grundsatz, daß subjektive Nachfluchttatbestände nur unter engen Voraussetzungen als für die Anerkennung als Asylberechtigter erheblich anzuerkennen sind; eine Beschränkung auf die Einstufung der exilpolitischen Betätigung als prinzipiell unbeachtlicher Nachfluchtgrund ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dagegen nicht zu entnehmen (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.; Beschluß vom 1. September 1988 - BVerwG 9 B 318.88 -).

    § 1 a AsylVfG ist daher Ausdruck eines mit der - späteren - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht völlig übereinstimmenden Versuchs, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anerkennung eines Ausländers als politisch Verfolgte einzugrenzen, nicht jedoch Ausdruck eines Willens, über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einzubeziehen, die die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht erfüllen (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).

    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - a.a.O.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Zum Umfang der Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) - wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 -.

    Der Verwaltungsgerichtshof sei bei seiner Entscheidung nicht an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) gebunden.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt, diese Vorschrift laufe entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69) nicht leer, denn ungeachtet der ohnehin zu erhebenden Zweifel an einer auch für andere Nachfluchtgründe als für exilpolitische Betätigung geltenden Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) sei der einfache Gesetzgeber befugt geblieben, durch Erlaß der einfachgesetzlichen Vorschrift des § 1 a AsylVfG zu bestimmen, daß nur solche selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände asylrechtlich unbeachtlich seien, die ausschließlich gesetzt worden seien, um die Voraussetzungen einer Asylanerkennung zu schaffen.

    Für die Asylbeantragung als Verfolgung auslösender Umstand gelten deshalb auch die Einschränkungen der asylrechtlichen Erheblichkeit, die das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Beschluß vom 26. November 1986 (a.a.O.) für selbstgeschaffene Nachfluchtgründe statuiert hat.

    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt nämlich die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ).

  • BVerwG, 06.12.1984 - 9 C 41.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Begründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Deshalb kann die Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren wegen der Nichtzulassung der Revision vorgelegt worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Begründung der Revision zu genügen (Urteile vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 44.62 - BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und vom 1. Juli 1965 - BVerwG 3 C 105.64 - BVerwGE 21, 286 <287 [BVerwG 01.07.1965 - III C 105/64]/88>; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

    Zwar kann die erforderliche Verdeutlichung auch dadurch vorgenommen werden, daß der Revisionskläger auf sein Vorbringen im Nichtzulassungsverfahren "auch und gerade unter Berücksichtigung des Zulassungsbeschlusses" Bezug nimmt, weil er auf diese Weise zu erkennen gibt, daß nur die vom Revisionsgericht im Zulassungsverfahren als schlüssig erachteten Rügen zur Stützung der eingelegten Revision dienen sollen (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Deshalb kann die Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren wegen der Nichtzulassung der Revision vorgelegt worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Begründung der Revision zu genügen (Urteile vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 44.62 - BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und vom 1. Juli 1965 - BVerwG 3 C 105.64 - BVerwGE 21, 286 <287 [BVerwG 01.07.1965 - III C 105/64]/88>; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - a.a.O.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Deshalb kann die Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren wegen der Nichtzulassung der Revision vorgelegt worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Begründung der Revision zu genügen (Urteile vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 44.62 - BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und vom 1. Juli 1965 - BVerwG 3 C 105.64 - BVerwGE 21, 286 <287 [BVerwG 01.07.1965 - III C 105/64]/88>; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politisch motivierte Foltermaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Der Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt, diese Vorschrift laufe entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69) nicht leer, denn ungeachtet der ohnehin zu erhebenden Zweifel an einer auch für andere Nachfluchtgründe als für exilpolitische Betätigung geltenden Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) sei der einfache Gesetzgeber befugt geblieben, durch Erlaß der einfachgesetzlichen Vorschrift des § 1 a AsylVfG zu bestimmen, daß nur solche selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände asylrechtlich unbeachtlich seien, die ausschließlich gesetzt worden seien, um die Voraussetzungen einer Asylanerkennung zu schaffen.
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Zwar kann die erforderliche Verdeutlichung auch dadurch vorgenommen werden, daß der Revisionskläger auf sein Vorbringen im Nichtzulassungsverfahren "auch und gerade unter Berücksichtigung des Zulassungsbeschlusses" Bezug nimmt, weil er auf diese Weise zu erkennen gibt, daß nur die vom Revisionsgericht im Zulassungsverfahren als schlüssig erachteten Rügen zur Stützung der eingelegten Revision dienen sollen (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 318.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Gegenstand der Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG ist vielmehr der vom Bundesverfassungsgericht als "allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie" bezeichnete Grundsatz, daß subjektive Nachfluchttatbestände nur unter engen Voraussetzungen als für die Anerkennung als Asylberechtigter erheblich anzuerkennen sind; eine Beschränkung auf die Einstufung der exilpolitischen Betätigung als prinzipiell unbeachtlicher Nachfluchtgrund ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dagegen nicht zu entnehmen (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.; Beschluß vom 1. September 1988 - BVerwG 9 B 318.88 -).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 323.85

    Anspruch auf Asyl bei Drohen von politischer Verfolgung - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88
    Im Revisionsrechtszug hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 323.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 51) das dem Kläger ungünstige Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Wurden im Beschwerdeverfahren mehrere Rügen erhoben, muss eine Bezugnahme zumindest klarstellen, auf welche dieser Gründe die Revision gestützt werden soll (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1987 - 1 C 10.85 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49 - LS 1 und S. 17 sowie vom 30. August 1988 - 9 C 20.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 - LS 1 und S. 126).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Verfahrensrügen, die nur in einer vorangegangenen Nichtzulassungsbeschwerde als Zulassungsgründe geltend gemacht, jedoch in der Revisionsbegründungsschrift nicht mehr als Revisionsgründe in Bezug genommen wurden, ändern hieran nichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65; Urteile vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 10.85 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49, und vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Die Bezugnahme auf eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der mehrere Zulassungsgründe einschließlich eines Verfahrensmangels geltend gemacht worden sind, kann als Begründung der zugelassenen Revision ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und ferner hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, hinsichtlich welcher Zulassungsgründe Bezug genommen wird (wie Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

    Der Beteiligte hat bei der Bezugnahme unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß sowohl hinsichtlich des in der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgrundes der Rechtsgrundsätzlichkeit einschließlich der dazu gemachten Ausführungen als auch hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensverstoßes nebst den Darlegungen zu dessen Begründung Bezug genommen wird (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung -

    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

    Hiernach verlangen Sinn und Zweck einer besonderen Revisionsbegründung, daß sie aus sich selbst heraus verständlich ist, so daß eine Bezugnahme auf Schriftsätze, die im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision eingereicht worden sind, grundsätzlich nicht ausreichen, um den Vorschriften über die Revisionsbegründung zu genügen (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; Beschl. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125); abzuverlangen ist vielmehr grundsätzlich eine aus sich heraus verständliche Begründung, welche die Rechtsmittelgründe bezeichnet und erkennen läßt, daß sie auf einer gegenüber der Begründung des Zulassungsantrages eigenständigen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Sach- und Streitstoffs aufbaut (BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1989 - 4 B 140/88 -, Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 459-460).

    Eine "vollinhaltliche" Bezugnahme des Revisionsklägers auf die Nichtzulassungsbeschwerde kann aber dann als Revisionsbegründung gemäß § 139 Abs. 2 S. 2 VwGO ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und - bei mehreren im Beschwerdeverfahren geltend gemachten Zulassungsgründen - in der Revisionsschrift bzw. Revisionsbegründungsschrift unmißverständlich klargestellt wird, welche der geltend gemachten Zulassungsgründe - nunmehr als Revisionsgründe - zur Stützung der Revision dienen sollen; denn die Verfahrensvorschriften sind nicht Selbstzweck, sondern sollen die Urteilsfindung im Wege eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens gewährleisten (s. - m.w.N. - BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235-1236 = DÖV 1985, 581-582 = BayVBl 1986, 31-31; s.a. BVerwG, Urt. v. 30. August 1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32-35 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 = BayVBl 1990, 124-125).

  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

    Die Begründung der Revision muss eine selbständige Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Urteil sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65 = NJW 1985, 1235; vgl. ferner Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - ).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak ebenfalls Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die o.g. Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche

    Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze im Hinblick auf weitere Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände präzisiert -- etwa bezüglich der Asylantragstellung (30.08.1988 -- 9 C 80.87 --, InfAuslR 1988, 337, 30.08.1988 -- 9 C 20.88 --, InfAuslR 1989, 32, 25.10.1988 -- 9 C 50.87 --, InfAuslR 1989, 173, 17.01.1989 -- 9 C 56.88 --, InfAuslR 1989, 319, u. 11.04.1989 -- 9 C 53.88 --) sowie bezüglich sog. aktiver oder passiver Republikflucht (vgl. einerseits 06.12.1988 -- 9 C 22.88 --, InfAuslR 1989, 169, andererseits 21.06.1988 -- 9 C 5.88 --, EZAR 201 Nr. 14 = NVwZ 1989, 68) -- und dabei entschieden, daß auch eine wegen dieser Verhaltensweisen im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung wie ein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund zu behandeln und deshalb asylrechtlich unbeachtlich sei, wenn der Ausländer sich nicht bereits im Zeitpunkt seines diesbezüglichen Verhaltens in einer politisch bedingten Zwangslage befunden hat, als deren Erscheinungsform sich eine "latente Gefährdungslage" darstelle, in der keine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung bestehe.
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 3002/86

    Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen

    Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze im Hinblick auf weitere Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände präzisiert -- etwa bezüglich der Asylantragstellung (30.08.1988 -- 9 C 80.87 --, InfAuslR 1988, 337, 30.08.1988 -- 9 C 20.88 --, InfAuslR 1989, 32, 25.10.1988 -- 9 C 50.87 --, InfAuslR 1989, 173, 17.01.1989 -- 9 C 56.88 --, BVerwGE 81, 170 = EZAR 200 Nr. 23, u. 11.04.1989 -- 9 C 53.88 --) sowie bezüglich sog. aktiver oder passiver Republikflucht (vgl. einerseits 06.12.1988 -- 9 C 22.88 --, InfAuslR 1989, 169, andererseits 21.06.1988 -- 9 C 5.88 --, EZAR 201 Nr. 14 = NVwZ 1989, 68) -- und dabei entschieden, daß auch eine wegen dieser Verhaltensweisen im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung wie ein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund zu behandeln und deshalb asylrechtlich unbeachtlich sei, wenn der Ausländer sich nicht bereits im Zeitpunkt seines diesbezüglichen Verhaltens in einer politisch bedingten Zwangslage befunden hat, als deren Erscheinungsform sich eine "latente Gefährdungslage" darstelle, in der keine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung bestehe.
  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze im Hinblick auf weitere Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände präzisiert - etwa bezüglich der Asylantragstellung (30.08.1988 - 9 C 80.87 -, Inf- AuslR 1988, 337, 30.08.1988 - 9 C 20.88 -, InfAuslR 1989, 32, 25.10.1988 - 9 C 50.87 -, InfAuslR 1989, 173, 17.01.1989 - 9 C 56.88 -, BVerwGE 81, 170 = EZAR 200 Nr. 23, u. 11.04.1989 - 9 C 53.88 -) sowie bezüglich sog. aktiver oder passiver Republikflucht (vgl. einerseits 06.12.1988 - 9 C 22.88 -, InfAuslR 1989, 169, andererseits 21.06.1988 - 9 C 5.88 -, EZAR 201 Nr. 14 = NVwZ 1989, 68) - und dabei entschieden, daß auch eine wegen dieser Verhaltensweisen im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung wie ein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund zu behandeln und deshalb asylrechtlich unbeachtlich sei, wenn der Ausländer sich nicht bereits im Zeitpunkt seines diesbezüglichen Verhaltens in einer politisch bedingten Zwangslage befunden habe, als deren Erscheinungsform sich eine "latente Gefährdungslage" darstelle, in der keine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung bestehe.
  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86

    GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI;

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86

    Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86

    Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 30.07.1990 - 12 UE 2572/85

    Drohende politische Verfolgung eines syrisch-orthodoxen Christen im Falle der

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2702/86

    Asylanträge von Mitgliedern einer türkischen christlichen Familie

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 62/86

    Syrisch-orthodoxer Christ - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei - drohende

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1078/84

    Armenischer Christ; Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei; Heranziehung zum

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1116/84

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86

    Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens -

  • VGH Hessen, 08.10.1990 - 12 UE 2588/85

    Individuelle politische Verfolgung wehrpflichtiger armenischer Christen in der

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 2784/87

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 13.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen, Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 338/92

    Gruppenverfolgung von Jeziden bei Rückkehr in die Türkei, keine inländische

  • VGH Hessen, 18.05.1992 - 12 UE 3905/88

    Bejahung der Voraussetzungen des Familienasyls nach AsylVfG § 7a Abs 3 -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 55/86

    Asylrechtsrelevante Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus der Türkei beim

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 243/86

    Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • VGH Hessen, 30.09.1991 - 12 UE 2333/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 2 J: 1990 im

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88

    Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 162/87

    Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen; Wehrdienst

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 151/86

    Syrisch-orthodoxe Christen - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei -

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 244/86

    Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 20.11.1989 - 12 UE 2536/85

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Entführung christlicher Frauen

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86

    Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 28/86

    Asylklage türkischer Staatsangehöriger syrisch-orthodoxen Glaubens; politische

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 17.07.1989 - 12 UE 2624/84

    Ungarn - zur Bestrafungswahrscheinlichkeit nach unerlaubtem Verbleiben im Ausland

  • VGH Hessen, 22.06.1992 - 12 UE 2406/91

    Klage auf Anerkennung nach bereits rechtskräftiger Verpflichtung des Bundesamtes

  • BVerwG, 06.04.1990 - 9 B 334.89

    Desertion aus einer iranischen Gendarmerieeinheit als subjektiver Nachfluchtgrund

  • BVerwG, 11.10.1991 - 9 B 75.91

    Irrevisibilität von Sachverhaltsfeststellungen des Berufungsgerichts - Pflicht

  • BVerwG, 14.10.1988 - 9 B 335.88

    Bindung der Verwaltungsgerichte an die Rechtsauffassung zum kausalen Zusammenhang

  • BVerwG, 26.10.1988 - 9 B 309.88

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aus Furcht vor

  • VG Köln, 21.08.2001 - 2 K 6764/96

    Anerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter wegen

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   BVerwG, 03.05.1988 - 9 C 20.88   

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BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 9 C 20.88 (https://dejure.org/1988,8719)
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   BVerwG, 24.08.1988 - 9 C 20.88   

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BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1988 - 9 C 20.88 (https://dejure.org/1988,8596)
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   BVerwG, 07.12.1988 - 9 C 20.88, 9 ER 100.88   

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BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 9 C 20.88, 9 ER 100.88 (https://dejure.org/1988,19808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der einem Prozeßbevollmächtigten als beigeordnetem Rechtsanwalt zu erstattenden Kosten für die Reise zur mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 323.85

    Anspruch auf Asyl bei Drohen von politischer Verfolgung - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 C 20.88
    Da der Prozeßbevollmächtigte des Klägers den Flug nach Berlin nicht, wie am 15. Juli 1986 bei der Reise nach Berlin zur mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren BVerwG 9 C 323.85, am frühen Morgen des Terminstages, sondern schon am Mittag des Vortages unternommen hat, war er nicht gehalten, für die Fahrt zum Flughafen schon deshalb ein Taxi zu benutzen, um zu vermeiden, wegen der in den frühen Morgenstunden weniger dichten Zugfolge auf der Strecke Mannheim-Frankfurt/Flughafen bereits sehr früh aufbrechen zu müssen, und deshalb nicht genügend ausgeruht an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht teilnehmen zu können.
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