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   BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98   

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https://dejure.org/1998,4498
BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4498)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 9 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4498)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 9 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 124 a Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz - Beginn der Monatsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht mit der Zustellung des Zulassungsbeschlusses sondern erst, wenn der Berufungsführer hierüber gemäß § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 58; VwGO § 124 a Abs. 3
    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsbegründung, Rechtsmittelbelehrung, Fristen, Verwerfung der Berufung

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 124 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 § 124a Abs. 3
    Verwaltungsprozeßrecht Berufungsbegründung; Rechtsmittelbelehrung; Jahresfrist; Verwerfung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Berufungsbegründungsfrist des § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO nach nicht rechtskräftiger Verwerfung der Berufung weiterläuft (vgl. auch BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 64/90 - FamRZ 1991, 548; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rn. 14), ist im übrigen auf die anders geartete verwaltungsprozessuale Frist nach § 58 Abs. 2 VwGO nicht übertragbar.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1998 BVerwG 9 C 6.98 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen), das den Beteiligten vorliegt, entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - A 12 S 2705/97

    Geltung der Berufungsbegründungsfrist im Asylverfahren bejaht

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98
    BVerwG 9 C 21.98 VGH A 12 S 2705/97.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98
    Der Berufungsführer, der gegen diese Verwerfung das gegebene Rechtsmittel hier die Revision eingelegt hat, ist deshalb nicht gezwungen, eine in diesem Verfahrensstadium sinnlose Berufungsbegründung abzugeben, sondern kann den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abwarten (so auch im Hinblick auf die Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG im Falle einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung im Zivilprozeß: BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 9 B 14.00

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit einer Beschwerde -

    Beide Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 und vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 21.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz des

    Diese ist zudem während des Revisionsverfahrens nicht weitergelaufen (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 21.98 -).
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