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   BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89   

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BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1990,2023)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1990 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1990,2023)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1990 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1990,2023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Exilpolitische Betätigung - Fortführung einer politischen Betätigung - Heimatstaat - Verfolgungsgefahr - Objektiver Nachfluchtgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführung einer früheren politischen Betätigung im Heimatstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 65.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen Vorflucht- und Nachfluchtaktivitäten fehlt, wenn der Ausländer erst nach einem langjährigen unpolitischen Aufenthalt in Deutschland erneut wieder politische Aktivitäten entfaltet (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89).

    Es trifft zwar zu, daß die Entscheidungen des Senats vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - (a.a.O.) und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96) Zeiträume politischer Enthaltsamkeit von acht bis zehn Jahren zum Gegenstand hatten.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Eine Asylberechtigung kann bei dem selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund der exilpolitischen Betätigung nur in Betracht gezogen werden, wenn diese sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt, mithin als Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheint (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).

    Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn im Heimatland eine Änderung des Regimes oder der dortigen Strafgesetze eintritt und dem im Ausland befindlichen Betroffenen nunmehr (erstmals) wegen seiner früher dort gezeigten politischen Haltung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer von jetzt an im Heimatstaat verfolgten Gruppe Verfolgung droht (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Das Gericht ist im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst im Anschluß an die mündliche Verhandlung auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Ob mit einem Verstoß gegen die Denkgesetze überhaupt ein Verfahrensmangel bezeichnet werden kann, mag dabei offenbleiben (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Die Revision läßt außer acht, daß grundsätzlich davon auszugehen ist, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88

    Exilpolitische Tätigkeit - Fortführung einer früheren Tätigkeit - Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Von einem solchen unrichtigen Ansatz (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - InfAuslR 1990, 127 m.w.N.) ist der Verwaltungsgerichtshof nicht ausgegangen.
  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80

    Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Deshalb käme der gerügten Gehörsverletzung, wenn sie vorliegt, aus revisionsgerichtlicher Sicht keine Auswirkung zu für die - allein entscheidungserhebliche - Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, daß die Beziehungen des Klägers zu dieser Partei in seiner Heimat jedenfalls nicht von nennenswertem, eine Verfolgungsgefahr begründenden Umfang und nicht von solcher Intensität waren, daß sie als Ausdruck einer die persönliche Identität prägenden Überzeugung angesehen werden könnten; sie hätte daher keine die Entscheidung beeinflussende Bedeutung (vgl. dazu Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG 3 CB 71.69 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 22 m.w.N. und Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 32).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Es trifft zwar zu, daß die Entscheidungen des Senats vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - (a.a.O.) und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96) Zeiträume politischer Enthaltsamkeit von acht bis zehn Jahren zum Gegenstand hatten.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Denn ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden Schluß gezogen hat; erforderlich ist vielmehr, daß es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß zieht (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 37 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89
    Die Revision läßt außer acht, daß grundsätzlich davon auszugehen ist, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 30.08.1974 - III CB 71.69

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Für die Asylerheblichkeit einer exilpolitischen Tätigkeit kommt es nicht darauf an, ob eine frühere politische Aktivität bereits im Verfolgerstaat den dortigen Behörden bekanntgeworden ist (im Anschluß an BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Hiernach kann eine Asylberechtigung bei dem selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund der exilpolitischen Tätigkeit dann in Betracht gezogen werden, wenn diese sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt, mithin als Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheint (vgl. BVerfGE 74, 51 [66]; Urteil vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

    Dies lässt sich nicht mehr als Fortführung einer - hier zu seinen Gunsten unterstellten - im Heimatland vorhanden gewesenen und betätigten festen Überzeugung einordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1988 - 9 B 65.88 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 76.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96; Urteil vom 2. August 1990 - 9 C 22.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 2 BvR 1587/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer festen politischen

    Danach sei eine nach längeren Zeiträumen politischer Enthaltsamkeit aufgenommene exilpolitische Aktivität nicht als Fortsetzung, sondern als Neubeginn (politische Neuorientierung) im Gastland zu werten (BVerwG, Beschluß vom 22. Juni 1988, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG , Nr. 89; Urteil vom 25. Oktober 1988, a.a.O., Nr. 96; Urteil vom 2. August 1990 - 9 C 22.89 -); dies gelte auch für einen Zeitraum politischer Enthaltsamkeit von vier Jahren (BVerwG, Urteil vom 2. August 1990, a.a.O.) und betreffe auch den Fall, daß bereits im Heimatland politische Aktivitäten eingestellt worden seien (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988, a.a.O.).

    Nimmt der Ausländer seine politischen Aktivitäten erst nach einem langjährigen unpolitischen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erneut wieder auf, so kann sich daraus ergeben, daß die selbst geschaffenen Nachfluchttatbestände sich nicht als Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und betätigten festen Überzeugung darstellen (vgl. auch: BVerwG, Beschluß vom 22. Juni 1988 - 9 B 65.88 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 76.87 -, a.a.O., Nr. 96; Urteil vom 2. August 1990 - 9 C 22.89 -, a.a.O., Nr. 131).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2008 - 9 LB 52/06

    Bestehen eines Abschiebungsschutzes bei erst nach Ablehnung eines ersten

    Eine Ausnahme von der Regel der Unbeachtlichkeit des subjektiven Nachfluchtgrundes ist zugunsten des Schutzsuchenden zu machen, wenn dessen Nachfluchtaktivitäten sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen oder wenn der Ausländer sich aufgrund seines Alters und Entwicklungsstandes im Herkunftsland noch keine feste Überzeugung hat bilden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6. 1988 - 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 76.87 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 und vom 2.8.1990 - 9 C 22.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131; OVG Münster, Urteil vom 12.7.2005 - 8 A 780/04.A - ZAR 2005, 422).
  • VGH Hessen, 04.02.1991 - 13 UE 331/86

    Zur Situation zurückkehrender Asylbewerber nach Bangladesch

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. -- bei exilpolitischer Betätigung -- sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66; BVerwG, Urteil v. 2. August 1990 -- BVerwG 9 C 22.89 --).

    Auch die exilpolitische Betätigung des Klägers -- selbst wenn deren asylrechtliche Beachtlichkeit unterstellt werden würde (vgl. BVerwG, Urteil v. 2. August 1990 -- BVerwG 9 C 22.89 --) -- rechtfertigt aus den eben dargestellten Gründen nicht seine Anerkennung als Asylberechtigter.

  • VG Lüneburg, 15.08.2008 - 1 A 162/05

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für exilpolitisch tätigen Vietnamesen

    "als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen oder wenn der Ausländer sich aufgrund seines Alters und Entwicklungsstandes im Herkunftsland noch keine feste Überzeugung hat bilden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.1988 - 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89, Urt. v. 25.10.1988 - 9 C 76.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 u. v. 2.8.1990 - 9 C 22.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131; OVG Münster, Urt. v. 12.7.2005 - 8 A 780/04.A - ZAR 2005, 422)".
  • VG Lüneburg, 29.12.2008 - 1 A 154/06

    Asyl; politisches; Flüchtling; Afghanistan; Folgeantrag; Anerkennung als

    "als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen oder wenn der Ausländer sich aufgrund seines Alters und Entwicklungsstandes im Herkunftsland noch keine feste Überzeugung hat bilden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.1988 - 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89, Urt. v. 25.10.1988 - 9 C 76.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 u. v. 2.8.1990 - 9 C 22.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131; OVG Münster, Urt. v. 12.7.2005 - 8 A 780/04.A - ZAR 2005, 422)".
  • VGH Hessen, 15.12.1995 - 13 UE 1794/93

    Anerkennung eines iranischen Asylbewerbers als asylberechtigt wegen asylrechtlich

    Die notwendige zeitliche Kontinuität zwischen politischer Überzeugung im Heimatland und der nach der Ausreise aufgenommenen politischen Betätigung fehlt dann, wenn der Ausländer nach seiner Einreise im Bundesgebiet zunächst politisch untätig bleibt und erst nach längerer Zeit hier wieder politisch aktiv wird (BVerwG, Urteile vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 131, vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 89, sowie vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.88 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 96).
  • VG Lüneburg, 10.12.2008 - 1 A 193/06

    Aktivitäten; Bedrohung; Exilpolitik; exilpolitische Aktivitäten; Existenzminimum

    "als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen oder wenn der Ausländer sich aufgrund seines Alters und Entwicklungsstandes im Herkunftsland noch keine feste Überzeugung hat bilden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.1988 - 9 B 65.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89, Urt. v. 25.10.1988 - 9 C 76.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 u. v. 2.8.1990 - 9 C 22.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131; OVG Münster, Urt. v. 12.7.2005 - 8 A 780/04.A - ZAR 2005, 422)".
  • VGH Hessen, 04.02.1991 - 13 UE 3969/88

    Keine Gruppenverfolgung der Biharis

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. -- bei exilpolitischer Betätigung -- sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66; BVerwG, Urteil v. 2. August 1990 -- BVerwG 9 C 22.89 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1997 - 25 A 6361/96

    Sippenhaft; Türkei ; Politische Verfolgung

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   BVerwG, 13.04.1989 - 9 C 22.89   

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https://dejure.org/1989,13371
BVerwG, 13.04.1989 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1989,13371)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1989 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1989,13371)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1989 - 9 C 22.89 (https://dejure.org/1989,13371)
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