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   BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81   

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https://dejure.org/1981,60
BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81 (https://dejure.org/1981,60)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1981 - 9 C 251.81 (https://dejure.org/1981,60)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1981 - 9 C 251.81 (https://dejure.org/1981,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Die Mitwirkungspflicht eines Asylbewerbers hat das Bundesverwaltungsgericht, wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, dahin konkretisiert, daß dieser unter Angabe genauer Einzelheiten einen Sachverhalt zu schildern hat, der seine Verfolgungsfurcht für den Fall der Rückkehr begründet (BVerwG DVBl. 1963, 145).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß von 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4. § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Daß eine solche Bedrohung auch - und zwar unabhängig von der Einstellung des Asylbewerbers - politischen Charakter annehmen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - DVBl. 1981, 774 ausdrücklich anerkannt.
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß von 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4. § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlaßte Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgendein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluß sein könnte (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß von 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4. § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (ständ. Rspr. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, juris, Rn. 8; Beschl. v. 15.08.2003 - 1 B 107/03, 1 PKH 28/03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - 9 C 251.81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 -, Rnr. 5, juris, v. 16.4. 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2 Aufl. S. 289).

    auch den Flughafen in Latakia (vgl. SFH v. 21.3.2017, Rückkehr) - reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urt. v. 4.11.1981 - 9 C 251/81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68.81 -, juris; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Aufl. S. 288 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 3/2017, B 1 Rnr. 255).

  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17

    Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981, 9 C 251.81, InfAuslR 1982, 156; Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, juris Rn. 5; Urt. v. 16.4.1985, 9 C 109.84, BVerwGE 71, 180, juris Rn. 16; OVG Koblenz, Urt. v. 16.12.2016, 1 A 10922/16, juris Rn. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Auflage, S. 289).

    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urt. v. 24.11.1981, 9 C 251.81, InfAuslR 1982, 156; Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, juris; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Auflage, S. 288 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 3/2017, B 1 Rn. 255).

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