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   AG Bremen, 06.09.2012 - 9 C 258/11   

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https://dejure.org/2012,28190
AG Bremen, 06.09.2012 - 9 C 258/11 (https://dejure.org/2012,28190)
AG Bremen, Entscheidung vom 06.09.2012 - 9 C 258/11 (https://dejure.org/2012,28190)
AG Bremen, Entscheidung vom 06. September 2012 - 9 C 258/11 (https://dejure.org/2012,28190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Die Abtretung des Anspruchs des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist unwirksam, wenn die abzutretende Forderung nicht hinreichend bestimmt umschrieben wird. Zu fordern sind konkrete Angaben zum Unfalltag, Unfallort und der Person ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Aktivlegitimation bei unbestimmter Abtretungserklärung - Unfalltag, Unfallort und Person des Unfallgegners sollte bezeichnet werden

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bremen, 23.02.2012 - 7 S 262/11

    Verkehrsunfall - Mietwagenkosten - Schadensminderungspflicht günstigerer Tarif

    Auszug aus AG Bremen, 06.09.2012 - 9 C 258/11
    Das Gericht weist darauf hin, dass die Klage auch in der Sache abweisungsreif erscheint: Im Zweifel orientiert sich der erstattungsfähige Schaden der Höhe nach am Mittelwert der Schwacke- und der Frauenhoferliste (vgl. LG Bremen, MDR 2012, 708); denn die seinerzeit in Bremen üblichen Durchschnittstarife dürften im Nachhinein nicht mehr präzise zu ermitteln sein.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Bremen, 06.09.2012 - 9 C 258/11
    Die hinreichende Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung ist Voraussetzung für eine wirksame Abtretung (BGH NJW 2011, 2713).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Bremen, 06.09.2012 - 9 C 258/11
    Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2012, 1005) hat unlängst ausgeführt, dass eine Abtretung nur wirksam ist, "wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist." In dem zu entscheidenden Fall bejahte der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit der Abtretung, "weil nur die Schadensersatzansprüche auf Erstattung der Mietwagenkosten nach dem konkret benannten Schadensereignis abgetreten wurden [...] Eine Bezifferung des Schadensersatzanspruchs war im Zeitpunkt der Abtretungserklärung weder möglich noch erforderlich.".
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16
    Ob diese Angaben im Einzelnen notwendig sind (so etwa AG Bremen, Urteil v. 06.09.2012 - 9 C 258/11, zit. nach juris, Rz. 16), mag daher dahinstehen.
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16
    Ob diese Angaben im Einzelnen notwendig sind (so etwa AG Bremen, Urteil v. 06.09.2012 - 9 C 258/11, zit. nach juris, Rz. 16), mag daher dahinstehen.
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 103/16
    Ob diese Angaben im Einzelnen notwendig sind (so etwa AG Bremen, Urteil v. 06.09.2012 - 9 C 258/11, zit. nach juris, Rz. 16), mag daher dahinstehen.
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 106/16
    Ob diese Angaben im Einzelnen notwendig sind (so etwa AG Bremen, Urteil v. 06.09.2012 - 9 C 258/11, zit. nach juris, Rz. 16), mag daher dahinstehen.
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