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   BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82   

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https://dejure.org/1983,2615
BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82 (https://dejure.org/1983,2615)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1983 - 9 C 281.82 (https://dejure.org/1983,2615)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1983 - 9 C 281.82 (https://dejure.org/1983,2615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einer Beerdigung - Arbeitskollege - Triftiger Hinderungsgrund - Ehrenamtlicher Richter - Unvorhergesehene Verhinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung gelten die an die Verhinderung von Schöffen gemäß § 54 Abs. 1 GVG gestellten strengeren Anforderungen nicht für die ehrenamtlichen Richter nach § 30 Abs. 2 VwGO (Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13 m.w.N.).

    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen Darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (Beschluß vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 - DÖV 1980, 766 [767]; Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13).

  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen Darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (Beschluß vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 - DÖV 1980, 766 [767]; Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
    Sie ist jedoch dem Verwaltungsstreitverfahren fremd (Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG 6 CB 93.73 - DÖV 1974, 21; Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 G 104.73 - BVerwGE 44, 215 [216]).
  • BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 93.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
    Sie ist jedoch dem Verwaltungsstreitverfahren fremd (Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG 6 CB 93.73 - DÖV 1974, 21; Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 G 104.73 - BVerwGE 44, 215 [216]).
  • BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
    Als Verhinderungsgründe kommen etwa Krankheit, Ortsabwesenheit, anderweitige dringende Inanspruchnahme oder ähnliche Gründe in Betracht (Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Nur wenn Anhaltspunkte für eine pflichtwidrige Entscheidung des ehrenamtlichen Richters vorliegen, kann Veranlassung bestehen, den angegebenen Hinderungsgrund nachzuprüfen und ggf. auf einer Teilnahme des ehrenamtlichen Richters an der Sitzung zu bestehen (BVerwG 30. August 1983 - 9 C 281/82 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 17) .
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