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   BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86   

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BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86 (https://dejure.org/1988,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 9 C 284.86 (https://dejure.org/1988,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 9 C 284.86 (https://dejure.org/1988,1080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung - Vertreibungsgebiet - Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 51
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Zur Widerlegung der in Aussiedlerfällen zugunsten des Volksdeutschen streitenden Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (im Anschluß an BVerwGE 78, 147 = NJW 1988, 1227 L).

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) entschieden hat, handelt es sich bei dieser Vermutung um eine gesetzliche Vermutung, die zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt.

    Vielmehr muß es sich um eine Anpassung auch in kultureller und volkstumsmäßiger Hinsicht, wie etwa in bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum, handeln (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

    Die Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erschöpfen sich jedoch nicht in einem Vereinsamungsgefühl, sondern bestehen - wie im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 340) sowie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (a.a.O. S. 148) ausgeführt - auch in allen sonstigen Umständen, die ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren, wie z.B. geringschätzige Behandlung durch die übrige Bevölkerung, staatliche Assimilierungsbestrebungen, versteckte Schikanen, kleinliche Behandlung im Verkehr mit Behörden usw. In dieser Hinsicht hat die Klägerin in ihrer vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Klageschrift vorgetragen, ihre Eltern seien keineswegs aus privaten Gründen nach Ungarn gegangen, sondern weil sie einer doppelten Benachteiligung hätten entkommen wollen, nämlich derjenigen, der die Mutter als deutsche Volkszugehörige ausgesetzt gewesen sei, und derjenigen, die der Vater als Ungar habe hinnehmen müssen.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Allerdings ist das Berufungsgericht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336) zutreffend davon ausgegangen, daß die Aussiedlerfälle des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG durch die Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gekennzeichnet sind.

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 340) ausgeführt, wer sich den neuen Verhältnissen völlig angepaßt habe, sei von ihnen nicht betroffen.

    Die Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erschöpfen sich jedoch nicht in einem Vereinsamungsgefühl, sondern bestehen - wie im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 340) sowie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (a.a.O. S. 148) ausgeführt - auch in allen sonstigen Umständen, die ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren, wie z.B. geringschätzige Behandlung durch die übrige Bevölkerung, staatliche Assimilierungsbestrebungen, versteckte Schikanen, kleinliche Behandlung im Verkehr mit Behörden usw. In dieser Hinsicht hat die Klägerin in ihrer vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Klageschrift vorgetragen, ihre Eltern seien keineswegs aus privaten Gründen nach Ungarn gegangen, sondern weil sie einer doppelten Benachteiligung hätten entkommen wollen, nämlich derjenigen, der die Mutter als deutsche Volkszugehörige ausgesetzt gewesen sei, und derjenigen, die der Vater als Ungar habe hinnehmen müssen.

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Damit ist jedoch - was zur Widerlegung der Vermutung nötig wäre - nicht schon die Möglichkeit ausgeschlossen, daß bei dem - hier zu unterstellenden - Volksdeutschen Teil der Familie auch die Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in annähernd gleichem Maße und damit wesentlich zur Übersiedlung nach Ungarn beigetragen haben, was zur Annahme einer vertreibungsbedingten Aussiedlung ausreicht (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).
  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung als Aussiedlerin

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Hierfür läßt sich angesichts des nicht eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (vgl. Urteil vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - BVerwGE 47, 209, 214) in der Tat anführen, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG angeführten Gebiete solche sind, in denen gegen die Volksdeutsche Bevölkerung gerichtete allgemeine Vertreibungsmaßnahmen stattgefunden haben, und daher für alle diese Gebiete in gleicher Weise die grundsätzliche Annahme des Gesetzes zutrifft, daß die dort zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unterliegt.
  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 4.80

    Vertreibungsfremder Ausreisegrund - Eheschließung - Aussiedler -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Nach den getroffenen weiteren Feststellungen geschab dies jedoch nicht etwa zum Zwecke späterer Heirat (vgl. dazu Urteil vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 4.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 25), die tatsächlich auch nicht stattgefunden hat.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86
    Der einmal erworbene Vertriebenenstatus geht auch durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder verloren (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Der Senat hat zwar bisher die Frage offengelassen, ob im Rahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG als maßgebendes Vertreibungsgebiet, mit dessen Verlassen der Vertriebenenstatus erst entsteht, die Gesamtheit aller in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Einzelgebiete oder aber, wie bei Anwendung des § 1 Abs. 1 BVFG, das jeweilige Einzelgebiet anzusehen ist, in dem der deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, ohne im Sinne des § 1 Abs. 1 BVFG vertrieben worden zu sein, die in Form von Spätfolgen nachwirkenden allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erlebt hat (vgl. Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38).

    Die im Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - (a.a.O.) geäußerten Bedenken, bei Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auf das sogenannte individuelle Vertreibungsgebiet abzuheben, hält der Senat nicht aufrecht.

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Damit ist der Kläger - ebenso wie sein Vater - im Zuge der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Polen vertrieben worden und hat damit den Vertriebenenstatus erworben, der weder einen Aufenthalt des Volksdeutschen im Bundesgebiet zur Vorausetzung hat (Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 -)noch durch nachträgliche Ereignisse wieder verloren geht (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).

    Der Senat hat allerdings im Hinblick auf die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen inzwischen erfolgten Veränderungen der Verhältnisse im Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - ohne abschließende Beurteilung für Spätaussiedlerfälle erwogen, daß möglicherweise im Rahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG die dort bezeichneten Gebiete, darunter Polen und die deutschen Ostgebiete, als Gebietseinheit angesehen werden könnten.

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sog. Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 7 UE 2324/85

    Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel eines Vertriebenenausweisbewerbers;

    Die Aussiedlerfälle sind durch die Spätfolgen der - beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gekennzeichnet; der deutsche Volkszugehörige muß daher das Aussiedlungsgebiet wegen dieser Spätfolgen verlassen haben, also einem fortdauernden, gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck gewichen sein; allerdings geht § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG materiellrechtlich dem Grundsatz nach davon aus, daß die im Aussiedlungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unterliegt und daß daher zugunsten des deutschen Volkszugehörigen eine widerlegbare Vermutung für ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets aus vertreibungsbedingten Gründen streitet (vgl. BVerwG, Ue. v. 15. Juli 1986 - 9 C 9.86 -, a.a.O., v. 20 Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 78, 147 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 53, v. 26. April 1988 - 9 C 284.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38 = NVwZ-RR 1989, 51, u. v. 21. Juni 1988 - 9 C 282.86 -, a.a.O.).

    Diese Vermutung ist jedenfalls bei Aussiedlern, die vor den seit Herbst 1989 begonnenen Veränderungen in den meisten Aussiedlungsgebieten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, nur dann widerlegt, wenn eindeutige Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte, und damit durchschlagend für ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets aus vertreibungsfremden Gründen sprechen (BVerwG, U. v. 26. April 1988 - 9 C 284.86 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

    Allerdings geht § 1 Abs. 2 Nr. 3 a.F. BVFG materiell-rechtlich dem Grundsatz nach davon aus, daß die im Aussiedlungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unterliegt und daß daher zugunsten des deutschen Volkszugehörigen eine widerlegbare Vermutung für ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets aus vertreibungsbedingten Gründen streitet (vgl. BVerwG, Ue. v. 20.10.1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 79, 147 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 53, v. 26.04.1988 - 9 C 284.86 -, NVwZ-RR 1989, 51, u. v. 03.11.1992 - 9 C 6.92 -, DÖV 1993, 305 = BayVBl. 1993, 255, sowie Hess. VGH, U. v. 28.04.1992 - 7 UE 2324/85 -, ferner Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG, Rdnrn. 20 ff., Häußer, a.a.O., 921, u. Alexy, a.a.O., 2855 f.).

    Diese Vermutung ist nur dann widerlegt, wenn eindeutige Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte, und damit durchschlagend für ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets aus vertreibungsfremden Gründen sprechen (BVerwG, U. v. 26.04.1988 - 9 C 284.86 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG liegt indessen - neben der Überschreitung der Grenze dieses Gebiets - nur vor, wenn der dort bestehende Wohnsitz aufgegeben wird (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38, S. 7; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 6 Nr. 39; Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 3 C 55.87

    Feststellung von Vertreibungsschäden nach dem Feststellungsgesetz (FG) -

    Er geht durch nachträgliche Ereignisse, hier etwa durch Aufenthaltnahme in einem anderen Vertreibungsstaat, nicht wieder verloren (vgl. Urteile vom 17. November 1961 - BVerwG 4 C 339.60 - in RLA 62, 169, vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - in BVerwGE 14, 107 = ZLA 62, 310, vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - in BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] = Buchholz 427.3 § 11 Nr. 31, vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - in BVerwGE 47, 209/212 und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - in Buchholz 412.3 § 1 Nr. 38 = IFLA 89, 8).

    Mit dieser Auffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu den Urteil des 9. Senats vom 26. April 1988 (- BVerwG 9 C 284.86 - a.a.O.), das zu der mit § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG wörtlich übereinstimmenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ergangen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 2 A 1309/96

    Antrag einer tschechischen Staatsangehörigen auf Aufnahme als Aussiedlerin;

    Erstmals in BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 - 8 C 58.76 -, BVerwGE 52, 167, 175, 177; ferner BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986 - 9 C 9.86 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 46; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 78, 147, 148; BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 284.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38 am Ende.
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96

    Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler aus Osteuropa

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.96 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • VGH Hessen, 22.05.1992 - 7 UE 2402/85

    AUSSIEDLER; BEKENNTNISLAGE; BESTÄTIGUNGSMERKMAL; FRÜHGEBORENER; INDIZWIRKUNG;

    Insbesondere braucht nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob die Klägerin Rumänien im Jahre 1981 wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen hat (vgl. dazu BVerwG, Ue. v. 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 79, 147 = Buchholz 412.3, § 6 BVFG Nr. 53, u. v. 26. April 1988 - 9 C 284.86 -, NVwZ-RR 1989, 51 ; sowie Hess. VGH, U. v. 28. April 1992 - 7 UE 2324/85 -, ferner Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG, Rdnrn. 20 ff., Häußer, a.a.O., , u. Alexy, Rechtsfragen des Aussiedlerzuzugs, NJW 1989, 2850 X2855 f.>).
  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 7 UE 618/90

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Einordnung als Spätaussiedler nach

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 21.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Benachteiligungen von

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 16 S 3195/96

    Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - zum individuellen

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 7 UE 2326/90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen nach Abschluß der allgemeinen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 2 R 505/11
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