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   BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94   

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BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94 (https://dejure.org/1995,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1995 - 9 C 292.94 (https://dejure.org/1995,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1995 - 9 C 292.94 (https://dejure.org/1995,1972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 2, 3, § 6 (a.F.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 197
  • DÖV 1996, 339
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Ein freiwilliger Beitritt zur polnischen Exilarmee ist für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung, wenn er nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist (Ergänzung zu BVerwGE 92, 70).

    Zwar liegt in einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee regelmäßig ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum und damit gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis, vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70).

    Vielmehr ist im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (aaO. S. 80) ausgeführt, daß ein Gegenbekenntnis zwar ebenso wie ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach § 6 BVFG a.F. "in der Heimat" abgelegt worden sein muß, daß dem aber ein im Ausland vor einer Behörde des Heimatstaates abgelegtes Bekenntnis - wie etwa der freiwillige Beitritt zur polnischen Exilarmee - gleichsteht.

    Wie im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (aaO.) sowie im Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - (aaO.) im einzelnen ausgeführt, kann jedoch angesichts der seinerzeit bestehenden diffusen Kriterien für eine Eintragung in Abt. 3 der Deutschen Volksliste einem Eintrag in diese Abteilung einerseits keine hinreichende Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum beigemessen werden, und andererseits kann bei in Abt. 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen wegen der vielfach ohne oder gegen den Willen der Betroffenen erfolgten Aufnahme aus einem Aufnahmeantrag nicht generell geschlossen werden, daß dieser in dem Bewußtsein und mit dem Willen gestellt worden ist, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören.

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Die Eltern des Klägers können daher ebensogut in ethnischer Hinsicht Polen gewesen sein (vgl. Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75).

    Wie im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (aaO.) sowie im Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - (aaO.) im einzelnen ausgeführt, kann jedoch angesichts der seinerzeit bestehenden diffusen Kriterien für eine Eintragung in Abt. 3 der Deutschen Volksliste einem Eintrag in diese Abteilung einerseits keine hinreichende Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum beigemessen werden, und andererseits kann bei in Abt. 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen wegen der vielfach ohne oder gegen den Willen der Betroffenen erfolgten Aufnahme aus einem Aufnahmeantrag nicht generell geschlossen werden, daß dieser in dem Bewußtsein und mit dem Willen gestellt worden ist, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Es besteht in dem von einem entsprechenden Bewußtsein getragenen, nach außen hin verbindlich geäußerten Willen, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62 m.w.N.).

    Da der Kläger auch die polnische Sprache beherrscht, ist erforderlich, daß Deutsch die im persönlichen und häuslichen Bereich gegenüber dem Polnischen bevorzugte und ganz überwiegend gebrauchte Sprache gewesen ist (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - aaO.).

  • BVerwG, 14.02.1978 - 3 B 53.76

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Umsiedlung - Verweisungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Dabei kann dahinstehen, ob die Teilnahme an der Umsiedlung - wie im Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 3 B 53.76 - (Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 46) angenommen - lediglich eine gewisse Vermutung für die deutsche Volkszugehörigkeit entfaltet, oder ob in dem Wunsch auf Teilnahme an der Umsiedlung, der nach der hier maßgebenden deutsch-sowjetischen Vereinbarung vom 16. November 1939 mit Vollendung des 14. Lebensjahres selbständig geäußert werden konnte (vgl. Globke, Die Staatsangehörigkeit der volksdeutschen Umsiedler aus Ost- und Südosteuropa, Zeitschrift für Osteuropäisches Recht, 1943, S. 1, 13), ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum liegt und ob dadurch ein Umsiedlerstatus im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG begründet worden ist.

    Im ersten Fall ist nämlich die Vermutung - wie im Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 3 B 53.76 - (aaO.) weiter ausgeführt - widerlegt.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Verhaltensweisen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen sind für die Eigenschaft als Volksdeutscher grundsätzlich ohne Bedeutung (Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abwendung vom deutschen Volkstum nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahme für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung, weil die Verleugnung des deutschen Volkstums nach diesem Zeitpunkt regelmäßig unter dem Druck der Verfolgungsund Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist und deshalb dem Ausweisbewerber nicht angelastet werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - (aaO. S. 58).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Soweit das Berufungsgericht weiter ausführt, nach den schriftlichen Erklärungen des Herrn und des Herrn habe es sich bei der Familie um Deutsche gehandelt, gibt auch diese Feststellung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nichts her, weil pauschale Erklärungen, jemand sei Volksdeutscher, ohne Aussagewert sind (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312 [322]).
  • BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abwendung vom deutschen Volkstum nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahme für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung, weil die Verleugnung des deutschen Volkstums nach diesem Zeitpunkt regelmäßig unter dem Druck der Verfolgungsund Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist und deshalb dem Ausweisbewerber nicht angelastet werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - (aaO. S. 58).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abwendung vom deutschen Volkstum nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahme für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung, weil die Verleugnung des deutschen Volkstums nach diesem Zeitpunkt regelmäßig unter dem Druck der Verfolgungsund Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist und deshalb dem Ausweisbewerber nicht angelastet werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - (aaO. S. 58).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 137/95

    Ausstellung; Vertriebenenausweis; Pommern; Deutsche Volksliste;

    Insoweit erscheint es problematisch, die Zumutbarkeit und den maßgeblichen Zeitpunkt bei einem Kriegsgefangenen in England nach denselben Kriterien zu beurteilen wie bei der im Vertreibungsgebiet lebenden deutschen Bevölkerung und - im vorliegenden Fall - taggenau auf den Beginn der russischen Winteroffensive abzustellen, die für die aktuelle Lage des Gefangenen in England ohne Bedeutung war und von der er in der Regel wohl nicht einmal etwas wußte (so aber BVerwG, Urteil vom 8.8. 1995, 9 C 292.94 , S. 9).

    Zum anderen wird dabei nicht berücksichtigt, daß auch der Eintritt in die "Anders-Armee" auf einer - entsprechenden, polnischen - gesetzlichen Verpflichtung zur Wehrdienstleistung beruht haben kann (s. u.; auch das BVerwG hält das nunmehr offenbar für möglich, s. Urt. v. 8.8. 1995 - 9 C 292/94 - S. 8).

    Möglicherweise sieht das Bundesverwaltungsgericht das auch so (vgl. BVerwGE 90, 74 [BVerwG 28.02.1992 - 8 C 14/90] einerseits und S. 79/80 andererseits sowie Urt. v. 8.8. 1995 - 9 C 292.94 -).

    Der hier behaupteten Ausschließlichkeit widerspricht allerdings eine andere polnische Urkunde, die dem Senat in einem anderen Vertriebenenverfahren vorliegt (5 A 16/90 VG Hannover = 13 L 6105/92 = BVerwG 9 C 292.94, jetzt 13 L 6479/95).

  • VG Köln, 26.09.2017 - 7 K 6781/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 08.08.1995 - 9 C 292.94 -, juris, Rz. 10 und vom 13.06.1995 - 9 C 392.94 -, juris, Rz. 20.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.1996 - 13 L 3909/94

    Bekenntnis zum polnischen Volkstum; Eintritt in die polnische Exilarmee;

    Vielmehr ist im einzelnen zu prüfen, ob eine freiwillige Verpflichtung zum Dienst vorliegt oder eine (hoheitliche) Verpflichtung (Einberufung) dazu, und zwar aufgrund der allgemeinen (polnischen) Wehrpflicht (vgl. insoweit auch BVerwG, DVBl. 1996, 197).

    Schon die ersten Worte der polnischen "Aushebungsliste" - "Listy pob." - deuten auf eine Einberufung hin, da "Poborowy" zu deutsch "Einberufener" heißt (BVerwG, DVBl. 1996, 197).

    Denn die Eidesleistung erfolgte erst nach dem Beginn der Vertreibung in Westpreußen und damit zu einem Zeitpunkt, in dem dem Vater des Klägers ein Bekenntnis zum Deutschtum nicht mehr zumutbar war (BVerwG, DVBl. 1996, 197).

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 9.99

    Erteilung des Vertriebenenausweises; Spätgeborene aus Polen; Erwerb der deutschen

    Diese Umstände liegen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich unerheblich (vgl. z.B. Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 9 C 292.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

    Ein freiwilliger Eintritt in die polnische Exilarmee nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ist für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung (wie Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 9 C 292.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80).

    Wie im Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 9 C 292.94 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80) ausgeführt, kommt einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee jedoch nur dann rechtliche Bedeutung zu, wenn er vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, die in Westpreußen mit Beginn der sowjetischen Winteroffensive am 12./14. Januar 1945 einsetzten, erklärt worden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - 19 A 2148/13

    Einberufung von ehemals polnischen Staatsangehörigen polnischen Volkstums als

    BVerwG, Urteil vom 8. August 1995 - 9 C 292.94 -, DVBl. 1996, 197, juris, Rdn. 15.

    BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 8.96 -, BVerwGE 102, 214, juris, Rdn. 24; Urteil vom 8. August 1995, a. a. O., Rdn. 16.

  • VG Köln, 26.06.2018 - 7 K 10037/16

    Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Aufnahme als Spätaussiedler; Nachweis der

    Das Bekenntnisverhalten eines Frühgeborenen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen sei für die Eigenschaft als Volksdeutscher grundsätzlich ohne Bedeutung, womit sogar ein Bekenntnis zu einem fremden Volkstum unschädlich sei (BVerwG, Urt. v. 08.08.1995 - 9 C 292.94 - und Beschl. vom 05.02.1973 - 8 B 77.72 -).

    Denn die deutsche Volkszugehörigkeit des 1906 geborenen Vaters des Klägers ist nach seinem Bekenntnisverhalten bis zum Beginn der allgemein gegen die Deutschen gerichteten Vertreibungsmaßnahmen im Juni 1941 zu beurteilen, vgl. BVerwG, Urteil vom 08.08.1995 - 9 C 292.94 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 25 A 3173/95

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Anspruch auf Erteilung eines

    Als deutscher Volkszugehöriger könnte er nur dann angesehen werden, wenn er ein bis zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, die in Ostoberschlesien mit der sowjetischen Winteroffensive am 12./14. Januar 1945, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. August 1995 - 9 C 292.94 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80, einsetzten, aufrechterhaltenes Bekenntnis zum deutschen Volk abgegeben hätte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. August 1995 - 9 C 292.94 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80, S. 57.

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 10.99
    Diese Umstände liegen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich unerheblich (vgl. z. B. Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 9 C 292.94 [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80, S. 55] m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2001 - 8 A 2935/00
    BVerwG, Urteil vom 8. August 1995 - 9 C 292.94 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80 (S. 54).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 9 B 324.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 12 A 3674/05

    Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund des Bekenntnisses des

  • VG Köln, 14.05.2003 - 10 K 3829/01

    Anspruch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 102.97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz - Darlegungsanforderungen an

  • VG Köln, 20.03.2013 - 10 K 6782/11

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund nachgewiesener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 12 A 2572/07

    Erteilung eines Aufnahmebescheids; Maßgeblichkeit des aktuell geltenden

  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 488/19
  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 5382/12
  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 489/19
  • VG Köln, 26.06.2018 - 7 K 1139/16
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