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   BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94   

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BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94 (https://dejure.org/1995,1524)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1995 - 9 C 293.94 (https://dejure.org/1995,1524)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 (https://dejure.org/1995,1524)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Mit der hieraus resultierenden Bekenntnislage, nämlich dem Bewußtsein, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören, muß sich der Spätgeborene bis zu seiner Selbständigkeit identifizieren, so daß auch er sich als Angehöriger des deutschen Volks in dem bezeichneten Sinne ansieht und fühlt (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - aaO.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Ihr kommt - wenn sich eine Volkstumsüberlieferung nicht unmittelbar feststellen läßt - lediglich bei der mittelbaren Herleitung des Bekenntniszusammenhangs aus Indizien entscheidende Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - aaO.).

    Dem Berufungsgericht ist weiterhin dahin zu folgen, daß ein Sachverhalt, aus dem sich unmittelbar eine Identifikation mit der Bekenntnislage der volksdeutschen Eltern oder des volksdeutschen Elternteils ergibt, auch dann gegeben sein kann, wenn ein spezielles "Schlüsselerlebnis" nicht vorliegt, wie dies in der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (aaO.) hinsichtlich der von Volksdeutschen infolge von Flucht und Ausweisung weithin entblößten Vertreibungsgebiete gefordert worden ist.

    Das führt zwangsläufig dazu, daß auch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen liegende Umstände mit in die Betrachtung einbezogen werden müssen (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - aaO. S. 47).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Eine Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache oder - bei Mehrsprachigkeit - ihr Gebrauch als gegenüber der Landessprache bevorzugter Umgangssprache ist in diesem Falle daneben nicht erforderlich (Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37; Beschluß vom 12. Dezember 1963 - BVerwG 8 B 11.63 - Beschluß vom 28. November 1967 - BVerwG 8 B 93.66 - Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 51.66 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9; Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23; Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).

    Mit der hieraus resultierenden Bekenntnislage, nämlich dem Bewußtsein, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören, muß sich der Spätgeborene bis zu seiner Selbständigkeit identifizieren, so daß auch er sich als Angehöriger des deutschen Volks in dem bezeichneten Sinne ansieht und fühlt (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - aaO.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Das schließt, sofern dahinter auch ein entsprechendes subjektives Bewußtsein steht, was regelmäßig anzunehmen ist (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70, [76]), grundsätzlich die Annahme aus, der Spätgeborene habe sich mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert, mögen in dieser Hinsicht auch sonst Anhaltspunkte bestehen.
  • BVerwG, 01.08.1991 - 9 B 162.91

    Unzulässigkeit einer persönlich eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, daß sich die volksdeutschen Eltern oder der volksdeutsche Elternteil nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - bewußt und gewollt vom deutschen Volkstum abgekehrt oder ihre volksdeutsche Bekenntnislage gegenüber dem Kinde verborgen haben können, so daß aus diesem Grunde eine Vermittlung volksdeutschen Bewußtseins nicht erfolgen konnte (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; Beschluß vom 1. August 1991 - BVerwG 9 B 162.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Das Berufungsgericht hat den Beklagten hingegen nach Anhörung der Klägerin und Vernehmung ihrer Mutter als Zeugin verpflichtet, den Klägern den Vertriebenenausweis A auszustellen (Urteil vom 28. September 1994, DVBl 1994, 1415 = InfAuslR 1995, 119).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Lediglich dann, wenn sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar feststellen läßt, sondern es um die Frage geht, ob mittelbar aufgrund von Indizien, zu denen die objektiven Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG a.F. gehören, auf einen Bekenntnissachverhalt geschlossen werden kann, kommt der deutschen Sprache als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Der Begriff des deutschen Volkszugehörigen in § 6 BVFG a.F. ist ein Rechtsbegriff, und zwar in erster Linie ein Bekenntnisbegriff (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 61.78

    Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Eine Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache oder - bei Mehrsprachigkeit - ihr Gebrauch als gegenüber der Landessprache bevorzugter Umgangssprache ist in diesem Falle daneben nicht erforderlich (Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37; Beschluß vom 12. Dezember 1963 - BVerwG 8 B 11.63 - Beschluß vom 28. November 1967 - BVerwG 8 B 93.66 - Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 51.66 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9; Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23; Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Herstellung des erforderlichen Bekenntniszusammenhangs durch das Verhalten der im Vertreibungsgebiet bestehenden Bevölkerungsmehrheit ausgelöst werden (Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, daß sich die volksdeutschen Eltern oder der volksdeutsche Elternteil nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - bewußt und gewollt vom deutschen Volkstum abgekehrt oder ihre volksdeutsche Bekenntnislage gegenüber dem Kinde verborgen haben können, so daß aus diesem Grunde eine Vermittlung volksdeutschen Bewußtseins nicht erfolgen konnte (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; Beschluß vom 1. August 1991 - BVerwG 9 B 162.91 -).
  • BVerwG, 12.12.1963 - VIII B 11.63

    Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit - Anforderungen an den Begriff

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72

    Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit

  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 51.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

  • BVerwG, 28.11.1967 - VIII B 93.66

    Eignung bestimmter Merkmale zur Bestätigung eines Bekenntnisses zum deutschen

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen

    Eine analoge Anwendung oder teleologische Extension der Norm auf den Fall der Abstammung des Aufnahmebewerbers von einem Vorelternteil deutscher Volkszugehörigkeit, der bei Beginn der mit dem Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges am 22. Juni 1941 einsetzenden inneren Vertreibungsmaßnahmen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78 S. 39 und 42 ff.) seinen Wohnsitz in dem Aussiedlungsgebiet hatte und diesen bis zu seinem Tod vor dem Wirksamwerden der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 beibehalten hatte, kommt nicht in Betracht.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Die nach § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 erste Alternative BVFG n.F. erforderliche Erklärungsfähigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Herkunftsstaats (vgl. Begründung der Regierungsvorlage, BTDrucks 12/3212, S. 23; Bericht des Innenausschusses vom 3. November 1992, BTDrucks 12/3597, S. 53; von Schenckendorff, aaO., § 6 BVFG Anm. 3 c; Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 293.94 und 9 C 392.94 - für das bis zum 31. Dezember 1992 geltende Recht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 1651/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen

    BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, vom 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64, vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 -, DVBl 1994, 935, 937 f., sowie vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 - und - 9 C 392.94 -, DVBl 1995, 1302.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 - und - 9 C 392.94 -, DVBl 1995, 1302.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 - und - 9 C 392.94 -, DVBl 1995, 1302.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1995 - 9 C 293.94 -, Die Klägerin zu 1) hat insoweit nur von ihren Befürchtungen wegen des Schicksals ihrer Mutter und Großeltern berichtet, also von Vorfällen, die lange zurücklagen.

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