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   BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95   

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BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95 (https://dejure.org/1995,64)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 C 3.95 (https://dejure.org/1995,64)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3.95 (https://dejure.org/1995,64)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rechtmäßigkeit der Ausbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Wehrdienstverweigerung - Voraussetzungen für die Anerkennung eines Staatenlosen als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51; GG Art. 16a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 602
  • DVBl 1996, 205
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Das wird, so hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) ausgeführt, regelmäßig anzunehmen sein, wenn die Aussperrung Staatsangehörige betrifft.

    Die ihn kennzeichnenden Umstände führen zu dem Schluß, daß hier der im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) so bezeichnete "Regelfall" der Asylerheblichkeit solcher gegen Staatsangehörige gerichteten Maßnahmen nicht vorliegt.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - (aaO.) entschieden hat, löst ein Staat, wenn er den Staatenlosen - aus im asylrechtlichen Sinne nichtpolitischen Gründen - ausweist oder ihm die Wiedereinreise verweigert, damit seine Beziehungen zu dem Staatenlosen und hört auf, für ihn das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu sein.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Das Asylrecht bezweckt keine Erstreckung des deutschen Grundrechtsstandards auf andere Staaten (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Dem Kläger, der seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland lebt und hier eine - den Asylanspruch übrigens nicht verdrängende (BVerwGE 75, 304) - unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, ist im Januar 1988 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt worden.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Bei Staatenlosen kommt es auf die Verhältnisse im Land des gewöhnlichen Aufenthalts an (Senatsurteil vom 18.0ktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - BVerwGE 68, 106).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Dasselbe gilt im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG, der insoweit mit Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich ist (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Der Senat hat bei diesem obiter dictum, womit keine Regelvermutung wie etwa bei der Gruppenverfolgung (vgl. hierzu zuletzt Senatsurteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 294.94 -) aufgestellt werden sollte, seinerzeit vor allem Ausbürgerungen im Auge gehabt, wie sie in Deutschland unter der Herrschaft der Nationalsozialisten und in der ehemaligen DDR vorkamen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1991 - 13 A 10021/87

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausbürgerung als Asylgrund; Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, daß diese Vorschrift als solche ihrer objektiven Gerichtetheit nach nicht an asylerhebliche Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (so auch das vom Berufungsgericht in Bezug genommene OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 13 A 10021/87.OVG - DVBl 1992, 314).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
    "Staatenloser" im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk ist eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, mithin ein De-iure-Staatenloser wie der Kläger (BVerwG 87, 11).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Solche Maßnahmen begründen nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Furcht vor Verfolgung, wenn sie den Betroffenen über die Ahndung des allgemeinen Pflichtverstoßes hinaus wegen seiner politischen Überzeugung - oder auch eines sonstigen asylerheblichen Merkmals - treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180 S. 63 f. und vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 24 sowie Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 Rn. 14).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass auch der Entzug der Staatsangehörigkeit eine asylerhebliche Verfolgung darstellen kann (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 3.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180).

    Von der Eingriffsintensität her ist Verfolgung grundsätzlich auch darin zu sehen, dass der Staat einem Bürger die wesentlichen staatsbürgerlichen Rechte entzieht und ihn so aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O. S. 62).

    Vielmehr hat schon der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Oktober 1995 (a.a.O. S. 62) hervorgehoben, dass eine solche Ausgrenzungshandlung eine fortdauernde erhebliche Beeinträchtigung des Betroffenen verursacht.

    So hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Ausbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen, der der Aufforderung zur Ableistung des Wehrdienstes nicht nachgekommen war, als nicht asylerheblich gewertet (Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O. S. 63 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen, der der Aufforderung zur Ableistung des Wehrdienstes nicht nachgekommen war, als nicht asylerheblich gewertet (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3.95 - juris Rn. 11 f.).
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