Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,69
BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87 (https://dejure.org/1988,69)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 9 C 32.87 (https://dejure.org/1988,69)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 (https://dejure.org/1988,69)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,69) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation einer Folteranwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (520)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Zur Asylrechtsrelevanz des türkischen Staatsschutzstrafrechts (wie Urteil vom 19 - Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) und zur politischen Motivation einer Folteranwendung (wie Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195 und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).

    In seinem Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (BVerwGE 74, 226) hat der Senat klargestellt, daß Verletzungen der Menschenwürde, wie sie in der Anwendung von Folterpraktiken und anderen Mißhandlungen während eines Ermittlungsverfahrens liegen, einen Anspruch auf Asyl nur dann begründen, wenn ihnen die Betroffenen gerade wegen ihrer durch das Asylrecht geschützten persönlichen Merkmale oder Überzeugungen ausgesetzt sind.

    Zwar schließt die Verneinung des politischen Charakters einer zu erwartenden Bestrafung nicht grundsätzlich aus, daß es in deren Vorfeld zu politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen durch unrechtmäßig handelnde Ermittlungsbeamte kommen kann (Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat sich hier zur Begründung dafür, daß eine dem Kläger drohende Folter im Ermittlungsverfahren auf einer politischen Motivation beruhen würde, maßgeblich auf eine im Wortlaut wiedergegebene Passage aus einem Urteil des 13. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - berufen, welches der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.) aus den dort genannten Gründen aufgehoben hat.

    Indem sich das Berufungsgericht die Erwägungen aus der aufgehobenen Entscheidung vom 24. Januar 1985 "in vollem Umfange" zu eigen gemacht hat und von einer auf Disziplinierung gerichteten Absicht auf die politische Motivation des Verhaltens der staatlichen Bediensteten schließt, setzt es sich in Widerspruch zu dem - freilich nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts ergangenen - Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Zur Asylrechtsrelevanz des türkischen Staatsschutzstrafrechts (wie Urteil vom 19 - Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) und zur politischen Motivation einer Folteranwendung (wie Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195 und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der asylrechtlichen Beurteilung von Staatsschutzstrafverfahren entscheidend darauf an, ob ein Staat mit den Mitteln des Staatsschutzstrafrechts lediglich Angriffe gegen seine Grundordnung abwehren, die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, seinen Bestand wahren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten will oder ob er gleichzeitig auch die Absicht verfolgt, den Straftäter wegen seiner abweichenden Überzeugung oder sonstiger asylerheblicher Merkmale zu treffen (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195, vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21 und vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Schutz vor Folter ein grundlegendes Menschenrecht ist und auch im Asylrecht beachtet werden muß; er hat ferner festgestellt, daß eine im Rahmen von Strafverfolgung zu befürchtende Folteranwendung ihren politischen Charakter indiziert (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung asylrechtlich relevant ist, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (im Anschluß an die Urteile vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Prognose drohender politischer Verfolgung auf einer teilweise mißverstandenen Interpretation der Urteile des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37) beruhen.

    Ein vom Berufungsgericht angenommener Grundsatz, daß eine politische Verfolgung notwendig stets mit mehr als 50prozentiger Wahrscheinlichkeit bzw. mindestens in jedem zweiten aller denkbaren Fälle als Voraussetzung für die Bejahung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit konkret drohen müßte, ist in den Urteilen des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und 21.85 - (a.a.O.) jedenfalls nicht enthalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1984 - A 12 S 771/82

    Folter - Beachtliche Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Den tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Berufungsurteil, aber auch der Bezugnahme auf das frühere Urteil des Berufungsgerichts vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 - (InfAuslR 1985, 123), ist eine diesen Anforderungen entsprechende Prüfung nicht zu entnehmen.

    Die pauschalen Darlegungen im Berufungsurteil deuten eher darauf hin daß - wie sich auch aus der Bezugnahme in dem Urteil vom 2. Juli 1984 (a.a.O.) auf weitere Urteile des Berufungsgerichts ergibt - das Berufungsgericht dem Begriff des Politischen nicht die durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene Bedeutung beimißt und die Bestrafung wegen sog. Staatsschutzdelikte offenbar generell als politische Verfolgung werten will.

    Da das hier angefochtene Urteil gegenüber dem Urteil vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - keine anderen oder zusätzlichen neuen Erkenntnismittel enthält und sich hierfür auch aus der weiteren Verweisung auf das Urteil vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 - a.a.O. - keine Anhaltspunkte ergeben, ist es wegen dieser entscheidungserheblichen Abweichung aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), da nach den bisherigen tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil eine Entscheidung weder zugunsten noch zuungunsten des Klägers möglich ist.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Zur Asylrechtsrelevanz des türkischen Staatsschutzstrafrechts (wie Urteil vom 19 - Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) und zur politischen Motivation einer Folteranwendung (wie Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195 und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).

    Hierfür ist von wesentlicher Bedeutung, ob die Staatsschutzstrafvorschriften eine geistige Auseinandersetzung zwischen den durch sie geschützten staatlichen Prinzipien und den ihnen nicht entsprechenden Ideen im Wege freier Meinungsäußerung zulassen (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Davon abgesehen, daß in den genannten Urteilen Inhalt und Reichweite der Strafrechtsnormen anhand eines maßgeblichen Textes nicht festgestellt sind und dem Berufungsurteil auch zur Strafpraxis keine Ausführungen zu entnehmen sind (hierzu BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 487/86 und 962/86 - DVBl. 1988, 45), ist insbesondere die gebotene Prüfung unterblieben, nach welcher Strafvorschrift welchen konkreten Inhalts der Kläger bestraft werden wird.

    Ob eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für eine politische Verfolgung besteht, ist - auch wenn sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gleichgesetzt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 und 962/86 - DVBl. 1988, 45) - nicht unter rein quantitativen Gesichtspunkten zu beurteilen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1985 - A 13 S 812/83

    Politische Verfolgung in der Türkei - Folter in Polizeihaft - Strafrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Das Berufungsgericht hat sich hier zur Begründung dafür, daß eine dem Kläger drohende Folter im Ermittlungsverfahren auf einer politischen Motivation beruhen würde, maßgeblich auf eine im Wortlaut wiedergegebene Passage aus einem Urteil des 13. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - berufen, welches der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.) aus den dort genannten Gründen aufgehoben hat.

    Da das hier angefochtene Urteil gegenüber dem Urteil vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - keine anderen oder zusätzlichen neuen Erkenntnismittel enthält und sich hierfür auch aus der weiteren Verweisung auf das Urteil vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 - a.a.O. - keine Anhaltspunkte ergeben, ist es wegen dieser entscheidungserheblichen Abweichung aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), da nach den bisherigen tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil eine Entscheidung weder zugunsten noch zuungunsten des Klägers möglich ist.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Diese sei nicht, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 21.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37) angenommen werde, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gleichzusetzen.
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es vielmehr darauf an, ob der Asylberechtigte bei zusammenfassender Bewertung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles die begründete Furcht vor politischer Verfolgung ernsthaft hegen muß, so daß ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]; Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18 und vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Anerkennung als politisch Verfolgter stets den Nachweis eigener politischer Verfolgung voraus (BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - NVwZ 1985, 260; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304 [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 53.87

    Asylverfahren - Bleiberecht - Asylrechtliche Aufenthaltsgestattung -

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers -

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung -

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, DVBl. 1988, 653, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143, juris Rn. 23; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, DVBl. 2008, 118, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für den Eintritt zukünftiger politischer Verfolgung ist dann gegeben, wenn bei der zusammenfassenden Wertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Umständen überwiegen (Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80; BVerwGE 79, 143 (150, 151) [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht