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   BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98   

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BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Drittstaatenregelung - Einreise auf dem Luftweg - Einschleusen durch Schlepper - Weggabe von Reiseunterlagen - Sachaufklärung - Beweislast - Darlegungslast - Beweisführungslast - Beweisführungspflicht - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Pflicht zur Amtsermittlung und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 26 a; AsylVfG § 13 Abs. 3; AsylVfG § 15 Abs. 1; AsylVfG § 15 Abs. 2; AsylVfG § 18 a Abs. 1; AsylVfG § 25 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1
    Irak, Kurden, Drittstaatenregelung, Einreise, Luftweg, Schlepper, Reisedokumente, Mitwirkungspflichten, Sachaufklärung, Beweislast, Darlegungslast, Amtsermittlungsgrundsatz, Richterliche Überzeugungsbildung, Beweislast

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 2; ; AsylVfG § 26 a; ; AsylVfG § 13 Abs. 3; ; AsylVfG § 15 Abs. 1; ; AsylVfG § 15 Abs. 2; ; AsylVfG § 18 a Abs. 1; ; AsylVfG § 25 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 174
  • NVwZ 2000, 81
  • DVBl 2000, 414
  • DÖV 1999, 957
 
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Wird zitiert von ... (546)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Art. 16 a Abs. 2 GG nimmt nicht einen Teil der an sich Asylberechtigten vom Asylrecht wieder aus, sondern "Art. 16 a Abs. 1 und Art. 16 a Abs. 2 GG zusammen umschreiben den Kreis der Anspruchsberechtigten" (BVerwGE 100, 23 ; vgl. ferner BVerwGE 105, 194 ).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Wer die materielle Beweislast trägt, bestimmt sich nach materiellem Recht und ist in Auslegung der im Einzelfall einschlägigen Norm zu ermitteln; enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (BVerwGE 80, 290 ).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Art. 16 a Abs. 2 GG nimmt nicht einen Teil der an sich Asylberechtigten vom Asylrecht wieder aus, sondern "Art. 16 a Abs. 1 und Art. 16 a Abs. 2 GG zusammen umschreiben den Kreis der Anspruchsberechtigten" (BVerwGE 100, 23 ; vgl. ferner BVerwGE 105, 194 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, beschränkt die Drittstaatenregelung den Schutzbereich des Grundrechts auf Asyl: Der Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, wird aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen (BVerfGE 94, 49 ).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Diese Beweislastverteilung entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur Beweislast für das Nichtbestehen einer ausländischen Fluchtalternative gemäß § 2 AsylVfG a.F. (§ 27 AsylVfG n.F.) und damit für das - durch die Drittstaatenregelung weiter eingeschränkte - Fortbestehen der Schutzbedürftigkeit des Asylbewerbers als konstituierendes Merkmal des Asylanspruchs (BVerwGE 79, 347 ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Im Rahmen seiner Überzeugungsbildung ist das Gericht zwar aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, die Angaben des Asylbewerbers auch ohne Beweisaufnahme als wahr anzusehen (BVerwGE 71, 180 unter Hinweis auf BGH LM § 286 ZPO Nr. 64).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlaß zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Eine Einreise nach Deutschland in einem geordneten, die Einreisebestimmungen wahrenden Verfahren ist auch Voraussetzung für das Funktionieren des ebenfalls hinter der Drittstaatenregelung stehenden Konzepts, die Lasten, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen und der Behandlung ihres Schutzersuchens verbunden sind, unter den europäischen Staaten zu verteilen (vgl. BVerwGE 104, 347 ).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlaß zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170).
  • VGH Hessen, 18.05.1999 - 9 UZ 969/99

    Asylbewerber trägt Beweislast für die Einreise ohne Kontakt zu einem sicheren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Bleibt der Einreiseweg unaufklärbar, trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaats nach Art. 16 a Abs. 2 GG, § 26 a AsylVfG auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein (vgl. ebenso: VGH Kassel, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 9 UZ 969/99.A - m.w.N. zur nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte; ferner aus der uneinheitlichen Literatur: Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 26 a AsylVfG Rn. 39; Marx, InfAuslR 1997, 208 ; Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 7. Aufl. 1999, § 26 a AsylVfG Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.07.1998 - 27 B 98.31806
  • BVerwG, 04.02.1999 - 9 B 1123.98
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Wer die (materielle) Beweislast trägt, bestimmt sich nach materiellem Recht und ist in Auslegung der im Einzelfall einschlägigen Normen zu ermitteln; enthalten diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (BVerwG, Urteile vom 04.07.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 25, und vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Denn die Beschaffung und die Erhaltung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt ausschließlich in dem Verantwortungs- und Verfügungsbereich der zuständigen Behörde (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - a.a.O.).
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