Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.1988

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   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88   

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BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,33)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,33)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - Zeugen Jehovas - Zusammenschlussverbot - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsbegründung - Zaire - Grußpflicht zur Staatsflagge

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 321
  • NVwZ 1989, 477
  • NVwZ 1990, 37
  • DVBl 1989, 256
  • DVBl 1989, 265
 
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Wird zitiert von ... (304)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Die für eine Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell; Eingriffe in andere Freiheitsrechte oder Schutzgüter stellen dann eine Verfolgung dar, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31; Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67).

    Das trifft u.a. für Maßnahmen zu, die darauf gerichtet sind, daß der Gläubige tragende Inhalte seiner Glaubensüberzeugung verleugnet oder sogar preisgibt und somit seiner religiösen Identität beraubt wird (BVerfGE 76, 143 ).

    Nicht die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG, sondern der vom Prinzip der Menschenwürde garantierte Mindestfreiraum bei der Religionsausübung ist das asylrechtliche Schutzgut (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O.).

    Dieser Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung stellt seiner Intensität nach eine Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG dar, denn den Zeugen Jehovas wird verboten, ihren Glauben im privaten Bereich und unter sich zu bekennen und Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in privater Gemeinschaft mit ihren Glaubensgenossen zu halten (BVerfGE 76, 143 ).

    Mangels festgestellter, auf das Gegenteil deutender Hinweise muß vorausgesetzt werden, daß der zairische Staat das Verbot auch durchsetzen wird (BVerfGE 76, 143).

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Die für eine Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell; Eingriffe in andere Freiheitsrechte oder Schutzgüter stellen dann eine Verfolgung dar, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31; Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67).

    Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung sind eine Beeinträchtigung der Menschenwürde des Gläubigen dann, wenn dieser durch die ihm auferlegten Einschränkungen und Verhaltenspflichten als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - a.a.O.).

    Was ein einzelner Mensch oder eine Gruppe von Menschen aufgrund besonderer persönlicher Prädisponiertheit subjektiv als gravierenden Eingriff empfindet, muß diesen Charakter nicht auch objektiv tragen (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O.).

    Nicht die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG, sondern der vom Prinzip der Menschenwürde garantierte Mindestfreiraum bei der Religionsausübung ist das asylrechtliche Schutzgut (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Das Merkmal "Verfolgung" im Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bestimmt sich nach der Art und der Intensität des Eingriffs, dem der Ausländer ausgesetzt ist; ihr politischer Charakter leitet sich aus den diesem Eingriff zugrundeliegenden Motiven her (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).

    Das Prinzip der Menschenwürde ist damit das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung von Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von sonstigen Nachteilen (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1984 - 9 C 41.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Begründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Die Bezugnahme auf eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der mehrere Zulassungsgründe einschließlich eines Verfahrensmangels geltend gemacht worden sind, kann als Begründung der zugelassenen Revision ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und ferner hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, hinsichtlich welcher Zulassungsgründe Bezug genommen wird (wie Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

    Der Beteiligte hat bei der Bezugnahme unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß sowohl hinsichtlich des in der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgrundes der Rechtsgrundsätzlichkeit einschließlich der dazu gemachten Ausführungen als auch hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensverstoßes nebst den Darlegungen zu dessen Begründung Bezug genommen wird (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87

    Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Die für eine Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell; Eingriffe in andere Freiheitsrechte oder Schutzgüter stellen dann eine Verfolgung dar, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31; Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67).

    Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung sind eine Beeinträchtigung der Menschenwürde des Gläubigen dann, wenn dieser durch die ihm auferlegten Einschränkungen und Verhaltenspflichten als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Die Bezugnahme auf eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der mehrere Zulassungsgründe einschließlich eines Verfahrensmangels geltend gemacht worden sind, kann als Begründung der zugelassenen Revision ausreichend sein, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt und ferner hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, hinsichtlich welcher Zulassungsgründe Bezug genommen wird (wie Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

    Der Beteiligte hat bei der Bezugnahme unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß sowohl hinsichtlich des in der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgrundes der Rechtsgrundsätzlichkeit einschließlich der dazu gemachten Ausführungen als auch hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensverstoßes nebst den Darlegungen zu dessen Begründung Bezug genommen wird (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 65).

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Beschlüsse vom 2. April 1982 - BVerwG 5 C 3.81 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 61; vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60

    Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Da dem Kläger der geltend gemachte Asylanspruch zusteht, weil das zairische Regime ihn bei einer Rückkehr nach Zaire an einer Betätigung seines Glaubens in Gemeinschaft mit seinen Glaubensgenossen hindern würde, ist es unerheblich, ob das Berufungsgericht zu der Annahme, die - zu Unrecht - als Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewertete Belastung mit der Flaggengrußpflicht sei politisch motiviert, unter Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO gelangt ist, wie die Revision meint (Urteil vom 10. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 166.60 - BVerwGE 17, 16 [BVerwG 10.10.1963 - II C 166/60]).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Dieses Urteil ist durch die Entscheidung des erkennenden Senates vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54) aufgehoben worden.
  • BVerwG, 02.04.1982 - 5 C 3.81

    Anspruch auf Sozialhilfe in Gestalt der Hilfe zum Lebensunterhalt - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
    Beschlüsse vom 2. April 1982 - BVerwG 5 C 3.81 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 61; vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    Allgemein wurde verlangt, dass die Eingriffe in die Religionsfreiheit den Gläubigen in ähnlich schwerer Weise treffen wie Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit oder physische Freiheit (Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Eine derartige Bezugnahme ist als Begründung der zugelassenen Revision ausreichend, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 20.03.2019 - 4 C 5.18

    Allgemeines Wohngebiet; Antrag; Begründung; Bezugnahme; Gebietsversorgung;

    Weil aber die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde inhaltlich die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllte, genügt eine Wiederholung dieses Vorbringens (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 und vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 4 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1988 - 9 C 37.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11429
BVerwG, 17.05.1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,11429)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,11429)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 9 C 37.88 (https://dejure.org/1988,11429)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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