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   BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01   

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BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2002 - 9 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AbwAG 1991 § 4 Abs. 1, Abs. 4; § 6 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1, Abs. 2
    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes Messergebnis, Bescheidsystem, Messprotokoll, Schätzung, öffentliche Urkunde, Gegenbeweis.

  • Wolters Kluwer

    Abwasserabgabe - Schadeinheit - Schadstoffhöhe - Wasserverunreinigung - Messergebnis

  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 4 Abs. 1; ; AbwAG 1991 § 4 Abs. 4; ; AbwAG 1991 § 6 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes Messergebnis, Bescheidsystem, Messprotokoll, Schätzung, öffentliche Urkunde, Gegenbeweis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 339
  • NJW 2002, 2729 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 723
  • DVBl 2002, 487
  • DÖV 2002, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Anderenfalls ist die Abwasserabgabe nach anderen Grundsätzen zu bemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3, S. 3).

    Der verhaltenssteuernde Charakter des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG 1991 (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O.) vermag die Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu stützen, sondern steht ihr entgegen.

    Die Durchführung der Veranlagung auf Grund einer Schätzung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AbwAG 1991 soll aber nur Ultimo Ratio sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O., S. 6).

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 29. Januar 2001 (a.a.O., S. 4 ff.) ausgeführt, dass bezüglich der Parameter, deren Abgabenerheblichkeit erst aufgrund von Art. 1 Nr. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl I S. 2425) zum 1. Januar 1991 begründet worden ist, nicht bereits eine Erklärungspflicht zum 30. November 1990 bestanden haben könne.

    Da der Beklagte den ihm bei einer Schätzung zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O., S. 6; Urteil vom 19. August 1988 - a.a.O., S. 83) nicht erkannt hat, ist der Bescheid des Beklagten vom Berufungsgericht insoweit zu Recht aufgehoben worden (§ 114 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86

    Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Zwar hat der seinerzeit zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 19. August 1988 (BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73, 76 ff. und BVerwG 8 C 48.86 - BVerwGE 80, 83, 89) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) - AbwAG 1976 - entschieden, dass die Anwendung der Vorschrift ein tragfähiges Überwachungsergebnis verlange.

    Soweit das Berufungsgericht die Auffassung vertreten hat, die systematische Einbindung des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG 1976 in das Bescheidsystem sei für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1988 (a.a.O.) bedeutungslos gewesen, beruht dies auf einem Missverständnis.

  • BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98

    Zustellung im Ausland; Zustellung durch Konsularbeamte.

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Denn es ist ausreichend, wenn sich ein bestimmter Urkundeninhalt durch Auslegung ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 7.98 - BVerwGE 109, 115, 120 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 9 A 1400/89

    Abwasserabgabe

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Zur Vermeidung eines weiteren Revisionsverfahrens und angesichts des Vortrags der Beteiligten ist zur Beweislage noch auf Folgendes hinzuweisen: Die Annahme des Berufungsgerichts in einem Urteil vom 15. September 1998 (9 A 1400/89 - ZfW 1999, 182, 183), dass das (Ergebnis-)Protokoll einer Probenahme eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 98 VwGO, § 415 Abs. 1, § 418 Abs. 1 ZPO ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 B 32.92

    Rechtfertigung der Revisionszulassung durch die Frage, welche Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs genügt nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14, S. 3 f.; Beschluss vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 B 32.92 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluss vom 20. August 1997 (BVerwG 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144, 150 ff.) ausgeführt, dass die Regelungen des § 4 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 AbwAG nicht unverhältnismäßig sind, soweit im sog. Bescheidverfahren einzelne Überschreitungen (sog. Ausreißer) die Höhe der Abwasserabgabe bestimmen können.
  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs genügt nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14, S. 3 f.; Beschluss vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 B 32.92 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83

    Urkundenbeweis - Öffentliche Urkunde - Beweiskraft -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Hiervon erfasst werden nämlich auch Berichte, die von Mitarbeitern einer Behörde über Kontrollen erstellt werden (vgl. BVerwG Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 24.83 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51, S. 82).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Zwar hat der seinerzeit zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 19. August 1988 (BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73, 76 ff. und BVerwG 8 C 48.86 - BVerwGE 80, 83, 89) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) - AbwAG 1976 - entschieden, dass die Anwendung der Vorschrift ein tragfähiges Überwachungsergebnis verlange.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1992 - 12 A 11987/92

    Ermäßigung der Abwasserabgabe; Abwassereinleitungen; Überwachungswert; Chemischer

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01
    Ein verwertbarer Vergleich zwischen dem im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Grenzwert und dem Ergebnis der behördlichen Überwachung ist aber nur dann möglich, wenn sich die zugrunde gelegte Analysetechnik dies ermöglicht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 12 A 11987/92 - NVwZ-RR 1993, 324, 325).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Zutreffend ist zwar, dass im Fall der Messlösung ebenso wie im Fall der Schätzlösung das Verrechnungsverbot des § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG nicht anwendbar ist, weil insoweit eine Überschreitung des - retrospektiv - ermittelten Überwachungswertes ausgeschlossen ist und mithin ein "erhöhter Teil der Abgabe" im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG nicht entstehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - BVerwGE 115, 339 ).

    Mit dieser Erklärungslösung hat der Gesetzgeber vielmehr die in § 4 Abs. 1 AbwAG geregelte Bescheidlösung für den Fall fehlender Bescheidwerte simuliert (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O. - S. 346 m.w.N.).

    Denn dem Vorteil der Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG stehen in den Fällen des § 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AbwAG der Ausschluss einer Reduzierung des Abgabensatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG und einer Heraberklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG sowie das Risiko einer intensivierten behördlichen Überwachung gegenüber (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O. - S. 346).

    Diese Folgen mögen zwar - was verfassungsrechtlich allerdings unbedenklich wäre (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O. - S. 346 m.w.N.) - eine Besserstellung des "Erklärungsverweigerers" nicht in jedem Einzelfall verhindern können, sind aber jedenfalls grundsätzlich geeignet, etwaigen Anreizen, der Erklärungspflicht mit dem Ziel der Erhaltung der Verrechnungsmöglichkeit nicht nachzukommen, hinreichend entgegenzuwirken.

    Die Rechtsprechung des Senats, in der er wiederholt dem verhaltenssteuernden Charakter von Normen des Abwasserabgabengesetzes entscheidende Bedeutung für die Auslegung beigemessen hat, gibt zu solcher Zurückhaltung jedenfalls keinen Anlass (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O. - S. 346 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2021 - 4 L 84/20

    Bemessung der Abwasserabgabe bei Störfall

    Im Unterschied zur früheren Rechtslage, wonach für ein tragfähiges Überwachungsergebnis im jeweiligen Veranlagungsjahr mindestens fünf Messungen der maßgeblichen Schadstoffparameter durchzuführen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 -8 C 47/86 -, juris, Rn. 30), ist nach der jetzigen Fassung des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG, die für das vorliegende Verfahren maßgeblich ist, nicht mehr ein repräsentativer Wert, sondern nur noch eine einzelne Probenahme entscheidend (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 21).

    Der Gesetzgeber hat damit bewusst in Kauf genommen, dass in diesen Fällen die Höhe der Abwasserabgabe von dem "zufällig" höchsten bzw. dem einzig verwertbaren Messergebnis abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7/97 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 23; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG & AbwAG, § 6 AbwAG Rn. 17 ).

    Auch ein Messwert, der sich als "Ausreißer" darstellt - etwa wegen eines dem Einleiter zuzurechnenden Störfalles - ist insoweit beachtlich und kann ggf. zu einer erheblichen Erhöhung der Abwasserabgabe führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 25).

    Diese Überlegungen können auf eine Festsetzung der Abwasserabgabe gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG nach dem "höchsten Messergebnis" übertragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 28).

    Härtefälle können durch landesrechtliche Billigkeitsregelungen (§ 11a AG AbwAG LSA) abgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 2002 (BVerwG 9 C 4.01 - BVerwGE 115, 339 ) entschieden, dass in einem solchen Fall wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Analyseverfahren kein hinreichender, nämlich den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert für den Parameter CSB besteht.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 9 B 6.04

    Öffentliche Urkundsqualität einer Probenahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz;

    In seinem Urteil vom 15. Januar 2002 (BVerwG 9 C 4.01 Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 4), das ebenfalls den Fall einer erhöhten Abwasserabgabe betraf, hat der Senat dargelegt, dass das (Ergebnis-)Protokoll einer Probenahme eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 98 VwGO, § 415 Abs. 1, § 418 Abs. 1 ZPO ist; bei den hierin enthaltenen Angaben über die Menge des Abwassers und die Schadstoffkonzentration handele es sich um "Tatsachen" im Sinne von § 98 VwGO, § 418 Abs. 1 ZPO.

    Sie hat, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 2002 (a.a.O.) festgestellt hat, nur dann einen nachvollziehbaren Sinn, wenn zugleich die Ordnungsgemäßheit der Probenahme bescheinigt wird, was die Messung und ihre Umstände, aber auch ihre Ergebnisse einschließt.

    Der (Gegen-)Beweis ihrer Unrichtigkeit nach § 418 Abs. 2 ZPO ist nur geführt, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der gesetzlich als erwiesen geltende Sachverhalt richtig ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 BVerwG 9 C 4.01 a.a.O. m.w.N.).

    Auf die der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts zu Grunde liegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Januar 2002 a.a.O.) hat der Beklagte in seiner Berufungsbegründung vom 16. September 2003 hingewiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - 9 A 2200/09

    Nichtfestsetzung eines Parameters seitens der Wasserbehörde als Ausdruck

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -, BVerwGE 115, 339.

    vgl. zum Verständnis des § 6 Abs. 1 AbwAG als Auffangtatbestand bei behördlichen Vollzugsdefiziten BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7.97 -, NVwZ-RR 1999, 604, und vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -,a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2001 - 11 C 3.00 -, NVwZ-RR 2001, 470, und vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -, a. a. O.; ebenso VGH BW, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 S 3084/96 -, NVwZ-RR 1999, 527.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 A 1517/04 -, EStT NW 2008, 97; Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, § 6 Rdnr. 69; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG und AbwAG, § 6 AbwAG Rn. 26.

  • VG Halle, 23.02.2016 - 4 A 124/14

    Berücksichtigung geringer erklärter Werte bei der Festsetzung der Abwasserabgabe

    Das gilt jedoch nur dann, wenn der Bescheid hinsichtlich der maßgeblichen Schadstoffparameter den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 19).

    Da § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG uneingeschränkt auf die Anlage zu § 3 AbwAG verweist, genügt ein Bescheid dessen Anforderungen nur dann, wenn er mit den Regelungen der Anlage zu § 3 AbwAG in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - Juris Rn. 29 und Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - a.a.O.).

    Dagegen ist im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG mangels Anknüpfungspunkts für eine Heraberklärung eine solche nicht möglich (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 25 f.; Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Stand: 09/2014, § 6 AbwAG Rn. 26 m.w.N.).

    Fehlt es aber an einer der Behörde vorbehaltenen Schätzung im Rahmen der Abgabenermittlung, weil die Behörde den ihr insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum nicht erkannt hat, ist die Abgabenermittlung insoweit rechtswidrig und kann nicht Grundlage einer Abgabenfestsetzung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 36).

  • BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04

    Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung;

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht, weil § 4 Abs. 4 Sätze 6 und 7 AbwAG - anders als Satz 2 der Bestimmung - für eine solche normative Regelung keinen Raum lässt (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - BVerwGE 115, 339 ).

    Diese mangels gesetzlicher Grenzwerte von vornherein auf den Einzelfall abstellende Entscheidung schließt auch die Befugnis ein, bestimmte Überschreitungen zuzulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 9 A 4863/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde zugelassen und mit Urteil vom 15. Januar 2002 (Az.: 9 C 4.01) das Urteil des Senats aufgehoben, soweit darin die mit den angegriffenen Bescheiden erfolgte Festsetzung einer Abwasserabgabe für das Jahr 1991 und den Schadstoffparameter CSB in Höhe von 133.932,50 DM aufgehoben worden war, und insoweit die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen; im Übrigen hat es die Revision zurückgewiesen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002, a.a.O., m.w.N.

    Daraus folgt, dass der Inhalt dieser Urkunde - der bei verständiger Würdigung auch die Aussage umfasst, dass die Messung fehlerfrei erfolgt ist -, vgl. auch insoweit: BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002, a.a.O., den vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen begründet (§§ 98 VwGO, 418 Abs. 1 ZPO).

  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 528/16

    Abwasserabgabe; Zueigenmachung einer Schadstofferklärung eines Dritten;

    Soweit die Klägerin mit Schreiben vom 20. März 2014 gegenüber dem Beklagten erklärt hat, dass sie sich die Erklärungen der Stadt A-Stadt zu Eigen mache, liegt auch darin keine den Anforderungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG genügende Erklärung, da im Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens beim Beklagten die Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 20) zur Abgabe der Erklärung bereits verstrichen war.

    Dagegen ist im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG mangels Anknüpfungspunkts für eine Heraberklärung eine solche nicht möglich (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 25 f.; Zöllner in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Stand: 09/2014, § 6 AbwAG Rn. 26 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat in § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG eine Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - Juris Rn. 20) bestimmt, innerhalb derer eine Erklärung des Einleiters über die einzuhaltenden Werte vorliegen muss, um diese der Abgabenerhebung zugrunde legen zu können.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs genügt dagegen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2002, BVerwGE 115, 339; Geiger, a. a. O., § 98 RdNr. 28; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 98 RdNr. 197 und 207 ff.; Geimer, a. a. O., § 415 RdNr. 6 und § 418 RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 9 A 1919/04
  • VG Köln, 27.01.2004 - 14 K 124/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 9 A 2633/09

    Bestimmung der Höhe der Abwasserabgabe bei Einleitung von Abwasser nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2003 - 9 A 1908/00
  • VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 4182/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer festgesetzten Abwasserabgabe; Ausgestaltung

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2017 - 15 K 1081/14

    Abwasserabgabe Niederschlagswasser, Probenahmeprotokoll, öffentliche Urkunde,

  • VG Leipzig, 23.10.2007 - 6 K 227/04
  • VG Magdeburg, 31.03.2022 - 9 A 14/20

    Abwasserabgabe; Überschreitung des Überwachungswertes; keine Beweislastumkehr

  • OVG Sachsen, 25.05.2005 - 5 B 452/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe bei Vorliegen erhöhter Schadeinheiten;

  • VGH Hessen, 08.05.2003 - 5 UZ 186/03

    Beweiskraft eines Untersuchungsberichts

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 8 B 18.2212

    Zu den Anforderungen an eine Mischprobe als Grundlage für die Erhöhung der

  • VG Saarlouis, 25.05.2018 - 6 K 166/18

    Anforderungen an die Heranziehung zur Entrichtung von Gebühren und Auslagen für

  • OVG Berlin, 17.05.2002 - 2 S 3.02

    Überwachung durch einen Betriebsbeauftragten für alle mit Gewässerbenutzung

  • BVerwG, 08.07.2022 - 9 B 33.21

    Entfallen der Zurechenbarkeit von erhöhten Werten infolge einer Betriebsstörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2007 - 9 A 1517/04

    Abwasserabgabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 9 A 189/02

    Ermittlung einer Erhöhung der Schadeinheiten eines Gewässers; Zugrundelegung der

  • VG Berlin, 29.10.2004 - 34 A 1.03

    Klagen gegen Grundwasserentnahmeentgelt erfolglos

  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16

    Abwasserabgabe; Heraberklärung; behördliche Überwachung; Überschreitung des

  • VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14

    Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz

  • VG Minden, 04.02.2004 - 11 K 2279/02

    Erhöhung der von der Stadt Werther zu zahlenden Abwasserabgabe trotz

  • VG Düsseldorf, 09.08.2012 - 8 K 8037/10
  • VG Köln, 21.11.2006 - 14 K 6821/05

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Abwasserabgabe; Überschreitungen des

  • VG Köln, 18.07.2006 - 14 K 924/04

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Abwasserabgabe für die

  • VG Arnsberg, 11.11.2003 - 8 K 4925/02

    Ausgestaltung der Höhe einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser

  • VG Neustadt, 13.03.2018 - 5 K 510/17

    Gebührenforderung für eine glücksspielrechtliche Kontrolle in ihrer Gaststätte;

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2017 - 15 K 1082/14

    Abgabenbefreiung, Niederschlagswasser, Probenahmeprotokoll, Rückstellprobe,

  • VG Köln, 29.09.2006 - 14 K 1615/03

    Streit um die Heranziehung zu einer Abwasserabgabe für das Einleiten von

  • VG Köln, 18.07.2006 - 14 K 9999/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Abwasserabgabe für den Parameter Blei;

  • VG Köln, 07.12.2004 - 14 K 9354/02
  • VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 206/21

    Abwasserabgabe; Einleiterüberwachung; Erhöhungsfaktor; Kläranlage;

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