Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.01.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,929
BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,929)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,929)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 1 und 2; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 144 Abs. 4
    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche Nutzung; Erreichbarkeit; Zugang; Zufahrt; Heranfahren; Herauffahren; Hindernis; Mauer; Höhenunterschied; Geländeniveau; Erschließungsvorteil; Bebaubarkeit; Gegenrüge; aktenwidrige ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1
    Bebaubarkeit; Erreichbarkeit; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Gegenrüge; Geländeniveau; Heranfahren; Herauffahren; Hindernis; Höhenunterschied; Mauer; Mischgebiet; Wohnnutzung; Zufahrt; Zugang; aktenwidrige Feststellungen; gewerbliche ...

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; "Hinwegdenken" der Ersterschließung; Anforderungen an die Form der Erreichbarkeit; Mauer als tatsächliches Hindernis; Schutzwürdiges Vertrauen der anderen Anlieger im Hinblick auf die ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; BauNVO § 6 Abs. 1; ; BauNVO § 6 Abs. 2; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 137 Abs. 2; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche Nutzung; Erreichbarkeit; Zugang; Zufahrt; Heranfahren; Herauffahren; Hindernis; Mauer; Höhenunterschied; Geländeniveau; Erschließungsvorteil; Bebaubarkeit; Gegenrüge; aktenwidrige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mischgebiet: Wann ist ein Grundstück erschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 378
  • NVwZ 2007, 81
  • ZMR 2007, 227
  • VBlBW 2007, 141
  • DVBl 2007, 177
  • DÖV 2007, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Es hat den Umstand, dass das Grundstück der Klägerin bereits durch die Hauptstraße über eine (Erst-)Erschließung verfügt, zutreffend außer Betracht gelassen (sog. "Hinwegdenken" der Ersterschließung, vgl. Urteile vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 17 Rn. 89).

    Für Grundstücke in Gewerbegebieten ist in der Regel für das Erschlossensein ein Herauffahrenkönnen erforderlich (vgl. Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 ; stRspr).

    Für ein Mischgebiet hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Lage eines Grundstücks in einem solchen Gebiet keinen Rechtsanspruch darauf begründet, auf diesem Grundstück jede gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO in dieser Gebietsart zulässige Nutzung auszuüben (vgl. Urteil vom 1. März 1991 a.a.O.).

    Führen weitere Festsetzungen dazu, dass auf diesem Grundstück im Mischgebiet nur eine bestimmte Nutzung verwirklicht werden darf, ist dieses Grundstück erschlossen durch die Straße, die ihm diese Art der baulichen Nutzbarkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. März 1991 a.a.O.).

    Sind - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass nach dem einschlägigen Bebauungsplan für eine gerade durch die Straße Hinter der Kirche vermittelte Bebaubarkeit des Grundstücks der Klägerin ausnahmsweise eine Erreichbarkeit in Form des Herauffahrenkönnens erforderlich sein soll, muss angenommen werden, für das bebauungsrechtliche ebenso wie für das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein dieses Grundstücks reiche der Regel entsprechend aus, wenn es über die Straße Hinter der Kirche mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen erreichbar ist (vgl. Urteil vom 1. März 1991 a.a.O. S. 76 f.).

    Danach verlangt der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil bei einem Mischgebietsgrundstück - vorbehaltlich besonderer Festsetzungen in einem Bebauungsplan - nicht, dass die Erschließungsanlage dem Grundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungsarten ermöglicht (vgl. Urteil vom 1. März 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Es hat den Umstand, dass das Grundstück der Klägerin bereits durch die Hauptstraße über eine (Erst-)Erschließung verfügt, zutreffend außer Betracht gelassen (sog. "Hinwegdenken" der Ersterschließung, vgl. Urteile vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 17 Rn. 89).

    Dies ist dann der Fall, wenn das fragliche Grundstück nach Maßgabe der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zwar abstrakt bebaubar ist, eine Benutzung der Erschließungsanlage jedoch noch durch ausräumbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f.).

    Mit anderen Worten: Erschlossen i.S.v. § 133 Abs. 1 BauGB ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 , vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f. und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 ).

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Mit anderen Worten: Erschlossen i.S.v. § 133 Abs. 1 BauGB ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 , vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f. und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Denn es kann nicht im Belieben des Anliegers stehen, auf diese Weise darüber zu entscheiden, ob sein Grundstück an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für diese Straße teilnimmt und in der weiteren Folge der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht unterliegt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 67.89 - BVerwGE 88, 248 ).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Mit anderen Worten: Erschlossen i.S.v. § 133 Abs. 1 BauGB ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 , vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f. und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 ).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Selbst wenn er, wofür nichts vorgetragen ist, sich auch auf den Bereich des Geländestreifens neben diesem Gebäude erstrecken sollte, wäre es ein Hindernis, das von einem "vernünftigen" Eigentümer ausgeräumt würde, um dadurch die Bebaubarkeit seines Grundstücks zu erreichen (vgl. Urteile vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 78 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Abgesehen davon, dass der Anliegergebrauch keine aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt, sondern sich seine Reichweite nach dem einfachgesetzlichen Straßenrecht richtet (vgl. Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 11 S. 1 ff.), kann ihnen schon deshalb nicht gefolgt werden, weil sie auf die konkret verwirklichte bauliche Nutzung abstellen.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Danach werden Grundstücke in Wohngebieten in der Regel durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 ; stRspr).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Ausnahmesituation bejaht bei einer - ungeachtet ihrer rechtlichen Zulässigkeit - tatsächlich bestehenden Zufahrt zu der Erschließungsanlage; denn in diesem Fall konnten die Anlieger selbst vor Ort sehen, dass die Straße von dem klagenden Grundstückseigentümer im selben Umfang genutzt und in Anspruch genommen wird wie von ihren Grundstücken aus und dass damit auch ihm ein Erschließungsvorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 ; Driehaus, a.a.O. § 17 Rn. 18).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
    Mit diesem Inhalt ist die Gegenrüge, die unbefristet bis zum Schluss der Revisionsinstanz erhoben werden kann, allgemein anerkannt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 und vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 12 S. 1 ; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 240 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Anders als § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB meint § 133 Abs. 1 BauGB das Erschlossensein in der Heranziehungsphase (vgl. BVerwGE 126, 378 ).

    Solange diese nicht ausgeräumt sind, fehlt es am Erschlossensein im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB mit der Folge, dass das betreffende Grundstück noch nicht der Beitragspflicht unterliegt (vgl. BVerwGE 126, 378 ; siehe dazu auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2019 - 9 B 51.18 -, Rn. 4).

  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Aktenwidrig kann mithin nur ein evidenter und zweifelsfreier Widerspruch sein; die Unrichtigkeit der getroffenen Feststellung muss ohne wertende Würdigung offen zutage liegen (BVerwG, Urteile vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 19 und vom 25. November 2008 - 10 C 25.07 - NVwZ 2009, 595, 596 ).

    Aktenwidrig kann aber nur ein evidenter und zweifelsfreier Widerspruch sein; die Unrichtigkeit der getroffenen Feststellung muss ohne wertende Würdigung offen zutage liegen (BVerwG, Urteile vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, BVerwGE 126, 378 Rn. 19 und vom 25. November 2008 - 10 C 25.07 - NVwZ 2009, 595, 596 = Rn. 17).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Bloße Mutmaßungen über künftige Entwicklungen reichen nicht aus (BVerwG, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2006 - 9 C 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73914
BVerwG, 31.01.2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,73914)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,73914)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 9 C 4.05 (https://dejure.org/2006,73914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,73914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht