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   BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88   

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BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88 (https://dejure.org/1989,305)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1989 - 9 C 44.88 (https://dejure.org/1989,305)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - 9 C 44.88 (https://dejure.org/1989,305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG §§ 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 81
  • DÖV 1989, 993
  • DÖV 1991, 20
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 2 AsylVfG bei Zwischenaufenthalten des Flüchtlings in einem objektiv sicheren Drittland - hier: Äthiopierin im Sudan (wie Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß trotz der bereits im Jahre 1984 erfolgten Asylantragstellung auf das Asylbegehren der Klägerin § 2 AsylVfG in der Fassung anzuwenden ist, die diese Vorschrift durch das am 15. Januar 1987 in Kraft getretene Änderungsgesetz vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) erhalten hat (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] sowie vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]), und es nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Regelung des § 2 AsylVfG n.F. zunächst auf eine objektiv bestehende Sicherheit vor politischer Verfolgung im Drittstaat ankommt (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O.), das dem Berufungsgericht zur Zeit seiner Entscheidung freilich nicht bekannt sein konnte, eine solche Auffassung nicht gebilligt.

    Von einem stationären Charakter ihres Aufenthalts (vgl. Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden.

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß trotz der bereits im Jahre 1984 erfolgten Asylantragstellung auf das Asylbegehren der Klägerin § 2 AsylVfG in der Fassung anzuwenden ist, die diese Vorschrift durch das am 15. Januar 1987 in Kraft getretene Änderungsgesetz vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) erhalten hat (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] sowie vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]), und es nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Regelung des § 2 AsylVfG n.F. zunächst auf eine objektiv bestehende Sicherheit vor politischer Verfolgung im Drittstaat ankommt (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

    Weiterhin ist das Berufungsgericht, ausgehend von dem Urteil des Senats vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (a.a.O. S. 345, 346), zutreffend in eine Prüfung eingetreten, ob für einen äthiopischen Flüchtling im Sudan auch eine Hilfestellung zur Beseitigung oder Verhinderung derjenigen Umstände gegeben ist, die in seiner Person als Folge der politischen Verfolgung dadurch entstanden sind, daß er seinen Heimatstaat hat verlassen müssen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Mittellosigkeit, Hunger oder Krankheit.

    Das Berufungsgericht hat zwar, ausgehend von dem Urteil des Senats vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (a.a.O. S. 344), nicht angenommen, daß es für die Anwendbarkeit des § 2 AsylVfG auf die Frage einer Fluchtbeendigung im Drittstaat schlechthin nicht ankomme, sondern zutreffend eingeräumt, daß es Zwischenaufenthalte in einem objektiv sicheren Drittstaat gibt, die eine Flucht nicht beenden und einer Anwendung des § 2 AsylVfG entgegenstehen.

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Entgegen den Ausführungen der Revision hat das Berufungsgericht in dieser Hinsicht seiner Entscheidung eine Zukunftsprognose zugrunde gelegt, die deshalb erforderlich ist, weil die Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des § 2 AsylVfG, zu der auch eine Lebensgrundlage in dem bezeichneten Sinne gehört, während der mutmaßlichen Dauer der politischen Verfolgungsgefahr im Heimatstaat gegeben sein muß (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 [BVerwG 02.12.1986 - 9 C 105/85]).

    In dieser Hinsicht ist davon auszugehen, daß ein staatliches Vorgehen gegen Personen, die in militanten Kampforganisationen die Staatsgewalt aktiv bekämpfen und sie in den Ausmaßen eines Bürgerkriegs mit gewaltsamen Aktionen in Frage stellen, nicht schon um seiner selbst Willen politische Verfolgung darstellt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Anhaltspunkte dafür, daß im vorliegenden Fall der staatliche Zugriff auf die Klägerin ausschließlich oder ganz überwiegend wegen eines Gewaltdelikta erfolgen könnte (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Diese Nachfluchtgründe könnten, sofern sie in der Tat zu politisch motivierten Repressalien gegenüber der Klägerin führen sollten, nicht von vornherein als außerhalb des Schutzbereichs des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegend angesehen werden, weil sich die Klägerin entsprechend ihrer Überzeugung schon in Äthiopien für die EPLF betätigt und sich weiterhin vor ihrer Ausreise nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Dok.Ber. A 1989, 71 sowie Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - Dok.Ber. A 1989, 123).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Diese Nachfluchtgründe könnten, sofern sie in der Tat zu politisch motivierten Repressalien gegenüber der Klägerin führen sollten, nicht von vornherein als außerhalb des Schutzbereichs des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegend angesehen werden, weil sich die Klägerin entsprechend ihrer Überzeugung schon in Äthiopien für die EPLF betätigt und sich weiterhin vor ihrer Ausreise nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Dok.Ber. A 1989, 71 sowie Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - Dok.Ber. A 1989, 123).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Weiterhin hat es in revisionsgerichtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, daß diese Repressalien auch als politische Verfolgung im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zu qualifizieren wären.
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 60).
  • BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    Ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 60).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
    In dieser Hinsicht ist neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (a.a.O. S. 195, 199) beispielhaft aufgezeigten Kriterien, nämlich Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel, insbesondere auch der im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelte Maßstab anzulegen und auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit abzuheben, insbesondere darauf, ob im Wege der Kritik eine geistige Auseinandersetzung zwischen den Prinzipien der jeweiligen staatlichen Ordnung und ihnen nicht entsprechender Ideen und Überzeugungen möglich ist.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1986 - A 13 S 311/86

    Zur Wahrscheinlichkeit von Verfolgungsmaßnahmen bei der Rückkehr eines

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13

    Anspruch eines Asylsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 = Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 S. 15 und vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10 S. 24) könne ein politisch Verfolgter jedoch nicht auf eine anderweitige Verfolgungssicherheit verwiesen werden, wenn er in dem betreffenden Drittstaat "nichts anderes zu erwarten habe als ein Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums".

    Es ist aber von der Beschwerde weder geltend gemacht noch ersichtlich, dass der in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Dezember 1987 und vom 30. Mai 1989 - a.a.O.) - im Übrigen zur Subsidiarität des Asylgrundrechts - entwickelte Maßstab zur Sicherheit vor politischer Verfolgung mit Blick auf eine existenzielle Notlage in einem Drittstaat strengere, d.h. dem Kläger günstigere Voraussetzungen beinhalten würde.

  • BVerwG, 14.03.1990 - 9 C 57.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstaates - Hilfestellung bei

    Eine Hilfestellung bei der Schaffung einer Existenzmöglichkeit im Drittstaat braucht der Drittstaat nicht selbst zu geben; es genügt, daß er den Flüchtling am Aufbau einer Lebensgrundlage nicht hindert (wie Urteil des Senats vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Ist eine Lebensgrundlage in diesem Sinne gegeben, kommt es auf die Umstände, die sie bewirkt haben, nicht an (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 36.89

    Politische Verfolgung von Äthiopiern im Sudan - Ausschluss der politischen

    Die Klägerin hat lediglich Flugblätter und Zeitschriften verteilt sowie neue Mitglieder geworben (vgl. zu einem Parallelfall Senatsurteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - DÖV 1989, 993 = Dok.Ber.A 1989, 245).

    Wie der Senat jedoch im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - (a.a.O.) ausdrücklich entschieden hat, braucht der Drittstaat die erforderlichen Hilfen nicht selbst zu leisten, sondern es genügt, daß er den Flüchtling am - mit privater Hilfe erfolgenden - Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.

    Auch hiervon ist das Berufungsgericht jedoch ausgegangen, wie die Hinweise auf sein früheres Urteil vom 25. Januar 1988 (A 13 S 315/86), das Gegenstand des Revisionsverfahrens 9 C 44.88 gewesen ist, zeigen.

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 92.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 2) muß der Verfolgungsschutz, nunmehr die Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des § 2 AsylVfG neuer Fassung, in dem bezeichneten Umfang während der mutmaßlichen Dauer der Gefahr politischer Verfolgung im Heimatstaat gegeben sein, weshalb hinsichtlich des Bestands der Lebensgrundlage gleichfalls eine auf absehbare Zeit gerichtete Zukunftsprognose erforderlich ist (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245).

    Sofern die Vorinstanz ihre Zweifel daran, daß den äthiopischen Behörden das von der Klägerin geltend gemachte Engagement für die EPLF tatsächlich bekannt geworden ist, überwinden kann und zur Annahme gelangen sollte, daß die äthiopischen Behörden ihr gegenüber ein Verfolgungsinteresse haben, so würde die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation die Annahme einer politischen Verfolgung nicht von vornherein ausschließen (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

    Ist eine Lebensgrundlage in diesem Sinne gegeben, kommt es auf die Umstände, die sie bewirkt haben, nicht an (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 (- BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89

    Sicherheit vor Verfolgung äthiopischer Flüchtlinge im Sudan

    Ist eine Lebensgrundlage in diesem Sinne gegeben, kommt es auf die Umstände, die sie bewirkt haben, nicht an (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97

    Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit,

    Von einer Beendigung seiner Flucht in einem der Durchreiseländer kann daher nicht ausgegangen werden, ebenso wenig wie von einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in einem der Durchreiseländer (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 -- 9 C 44.88 -- NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 -- 9 C 97.89 -- InfAuslR 1990, 206).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

    Wie der Senat jedoch im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 414.88 - (DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245) entschieden hat, braucht der Drittstaat die erforderlichen Hilfen nicht selbst zu leisten, sondern es genügt, daß er den Flüchtling am - mit privater Hilfe erfolgenden - Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.

    Hierzu gelten die Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Dabei ist nicht allein auf die mehr oder weniger geschickten und erfolgreichen Bemühungen zur Schaffung einer Lebensgrundlage im konkreten Einzelfall des jeweiligen Klägers, sondern darauf abzustellen, ob allgemein im Drittstaat bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum droht (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Urteil vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138).

    Die in diesem Zusammenhang weiterhin aufgeworfene Frage, ob die nach dem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (a.a.O.) zur Sicherheit vor politischer Verfolgung im Drittstaat erforderliche Hilfestellung zur Beseitigung oder Verhinderung von Obdachlosigkeit, Mittellosigkeit, Hunger oder Krankheit nur dann angenommen werden könne, wenn sie durch den Drittstaat selbst in Form von staatlichen Hilfen gegeben wurde, ist - soweit sich ihre Beantwortung nicht schon aus dem angeführten Urteil ergibt - inzwischen durch das Urteil von 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - im verneindenden Sinne ebenfalls geklärt.

  • VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98

    Äthiopien: negative Verfolgungswahrscheinlichkeit für zurückkehrende Mitglieder

    Von einer Beendigung seiner Flucht in einem der Durchreiseländer kann daher nicht ausgegangen werden, ebenso wenig wie von einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in einem der Durchreiseländer (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - 9 C 44.88 - NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 - 9 C 97.89 - InfAuslR 1990, 206).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 328.89

    Illegales Verlassen eines Landes in Verbindung mit einer Asylantragstellung im

  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 327.89

    Illegales Verlassen eines Landes in Verbindung mit einer Asylantragstellung im

  • VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter

  • VGH Hessen, 19.01.1998 - 12 UE 1624/95

    Türkei: drohende Strafverfolgung kurdischer Volkszugehöriger bei Wiedereinreise

  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98

    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische

  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653/98

    Äthiopien: Verfolgungsgefahr für ehemalige Regierungsparteimitglieder oder

  • VGH Hessen, 04.11.1999 - 3 UE 2717/95

    Äthiopien: Einschätzung der Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivitäten

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91

    Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im

  • BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 41.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93

    Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der

  • BVerwG, 02.03.1990 - 9 C 33.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 13 UE 1029/84

    Sippenhaft in Afghanistan

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 56.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 556/85

    Drohende Sippenhaft für Ehegatten eines asylberechtigten afghanischen

  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1863/89

    Unzureichende Prüfung der Gebietsgewalt eines in einen Bürgerkrieg verwickelten

  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915

    Ausschluss der eritreisch-äthiopischen Staatsangehörigkeit für Personen mit

  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653

    Gefahr der politischen Verfolgung wegen Armee- oder Parteizugehörigkeit bei einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1994 - A 14 S 1941/93

    Einberufung albanischer Volkszugehöriger zum Wehrdienst keine politische

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - A 13 S 698/90

    Wegfall der ursprünglichen Verfolgungsgründe nach Regimesturz (hier: Äthiopien)

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 193.89

    Zulässigkeit belastender Gesetze mit echter Rückwirkung - Schutzwürdiges

  • BVerwG, 17.05.1990 - 9 C 58.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 13 OE 105/83

    Asylrecht Palästinenser; Soldat der PLO

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89

    Asylanspruch von äthiopischem Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 25.09.1989 - 13 UE 2036/87

    Asylrecht: Äthiopien - Bürgerkrieg; Sippenhaft

  • VGH Hessen, 22.08.1989 - 13 TE 1302/89

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfolgungsmaßnahmen gegen Widerstandskämpfer in

  • VGH Hessen, 01.08.1989 - 13 TE 702/89

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfolgungsmaßnahmen gegen Widerstandskämpfer in

  • VGH Hessen, 21.07.1989 - 13 TE 760/89

    Asylrecht - Äthiopien - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89

    Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan - Sicherheit eines

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 B 106.91

    Übertragbarkeit der Bürgerkriegsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf

  • BVerwG, 06.11.1990 - 9 B 259.90

    Politische Verfolgung durch äthiopische Behörden wegen Mitgliedschaft in der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 10 A 11139/12

    Reformen, Nulll-Toleranz-Politik, Türkei, PKK, Exilpolitik, Folter, beachtlicher

  • VG Bremen, 06.01.2004 - 6 K 1847/01

    Armenien, Folgeantrag, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

  • VG Bremen, 25.11.2003 - 6 K 2069/99

    Armenien, Alter, Krankheit, Bandscheibenerkrankung, Fußerkrankung, Orthopädische

  • VG Karlsruhe, 24.02.1992 - A 12 K 850/90

    Asylanerkennung für einen Kosovoalbaner; Bestrafung wegen Meinungsäußerung als

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 13 UE 1568/84
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1989 - 13 A 2/88
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