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   BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87   

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https://dejure.org/1988,228
BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87 (https://dejure.org/1988,228)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1988 - 9 C 47.87 (https://dejure.org/1988,228)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1988 - 9 C 47.87 (https://dejure.org/1988,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag - Wiederaufgreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 161
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Bei den in der Bundesrepublik entfalteten politischen Aktivitäten handelt es sich um selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände, bei denen eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51).
  • BVerfG, 19.06.1986 - 2 BvR 569/86

    Asylverfahren - Folgeantrag - Prüfungsumfang - Asylfolgeverfahren - Anwendbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Die Beschränkung der Überprüfbarkeit des Ergebnisses des Erstverfahrens stellt vielmehr eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Begrenzung des Rechtsschutzanspruchs des Asylsuchenden aus den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Verfahrensökonomie dar (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 19. Juni 1986 - 2 BvR 569/86, NVwZ 1987, 487).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß die Ausländerbehörde einen unbeachtlichen Asylfolgeantrag entgegen § 8 Abs. 5 AsylVfG dem Bundesamt zur Entscheidung zugeleitet hat; diese Weiterleitung hat nicht zur Folge, daß das Bundesamt oder die Gerichte von der Beachtlichkeit des Folgeantrags auszugehen hätten (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - Buchholz 402.25, § 14 AsylVfG Nr. 7, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rechtskraft der die Asylberechtigung verneinenden Gerichtsentscheidung des Erstverfahrens in diesem Umfang bereits einem erneuten Tätigwerden des Bundesamtes entgegenstand (so wohl Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - a.A. z.B. Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 39.68 - BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Die weitere Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, eine Bestrafung nach diesen Bestimmungen ziele nicht auf die politische Überzeugung der Betroffenen ab, also derjenigen, die sich nicht an die Rahmenbedingungen des Kemalismus halten, findet allerdings bei Anlegung des in den Urteilen des erkennenden Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) und BVerwG 9 C 200.86 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68) herausgearbeiteten Maßstabs der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit in den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen keine hinreichende Stütze.
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rechtskraft der die Asylberechtigung verneinenden Gerichtsentscheidung des Erstverfahrens in diesem Umfang bereits einem erneuten Tätigwerden des Bundesamtes entgegenstand (so wohl Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - a.A. z.B. Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 39.68 - BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Das Verwaltungsgericht war nicht befugt, andere als vom Antragsteller selbst geltend gemachte Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens der Prüfung des Folgeantrags zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 S. 7).
  • BVerwG, 11.09.1987 - 9 B 309.87

    Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Die vom Kläger geltend gemachte Änderung der Rechtsprechung erst- und zweitinstanzlicher Gerichte kann auf einem bundesrechtlich geregelten, revisionsgerichtlich überprüfbaren Sachbereich wie dem des Asylrechts einer Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG nicht gleichgestellt werden (vgl. z.B. Beschluß vom 11. September 1987 - BVerwG 9 B 309.87 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 20 = NVwZ 1988, 143).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 200.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politische Verfolgungsmotivation - Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87
    Die weitere Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, eine Bestrafung nach diesen Bestimmungen ziele nicht auf die politische Überzeugung der Betroffenen ab, also derjenigen, die sich nicht an die Rahmenbedingungen des Kemalismus halten, findet allerdings bei Anlegung des in den Urteilen des erkennenden Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) und BVerwG 9 C 200.86 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68) herausgearbeiteten Maßstabs der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit in den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen keine hinreichende Stütze.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Die Änderung der Rechtsprechung führt eine Änderung der Rechtslage nicht herbei (h.M., vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1987 - BVerwG 9 B 309.87 - ; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - zur Änderung der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - <BVerwGE 91, 256 ; Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89, 93.80 - und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    So scheidet § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO (Auffinden einer anderen Urkunde) hinsichtlich des nachträglich erstellten ärztlichen Gutachtens aus (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - und vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - <BVerwGE 15, 196, 199> m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Die Behörde, und in einem nachfolgenden Verfahren das Gericht, sind nicht befugt, andere als vom Antragsteller geltend gemachte Gründe ihrer Entscheidung über die Wiederaufnahme zugrunde zu legen (Urteil vom 30. August 1988 BVerwG 9 C 47.87 Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 51 Rn. 11).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Denn weder das Bundesamt noch die Verwaltungsgerichte sind befugt, ihrer Entscheidung über die Wiederaufnahme andere als vom Antragsteller geltend gemachte Gründe zugrunde zu legen (Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 8 und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - InfAuslR 1993, 357 - insoweit in BVerwGE 92, 278 nicht abgedruckt).
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