Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,69
BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82 (https://dejure.org/1983,69)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 9 C 473.82 (https://dejure.org/1983,69)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 9 C 473.82 (https://dejure.org/1983,69)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,69) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Palästinenserorganisation - Zwangsweise Indienstnahme - Politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
    Zum schlüssigen Vortrag eines asylrechtlich erheblichen Sachverhalts gehört regelmäßig auch die Angabe von Umständen, aus denen sich zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, daß den von Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahmen politische Beweggründe zugrunde liegen (im Anschluß an das Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) ist es im Einblick auf die ihn treffende Mitwirkungspflicht zunächst Sache des Asylsuchenden, seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen.

    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion durch ihren Heimatstaat oder durch eine von diesem unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten (vgl. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.), die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung von Andersdenkenden oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll(vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion durch ihren Heimatstaat oder durch eine von diesem unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten (vgl. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.), die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung von Andersdenkenden oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll(vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
    Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe von Umständen, aus denen sich zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, daß den vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahmen politische Beweggründe zugrunde liegen (vgl. Beschluß vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist nämlich eine Verfolgung nur dann "politisch" im Sinne des Artikels 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen soll (vgl. zuletzt die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - DVBl. 1983, 1007 = EuGRZ 1983, 385 ff. und - BVerwG 9 C 874.82 - EuGRZ 1933, 392 ff.).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer Bestrafung des Asylbewerbers wegen "Kriegsdienstverweigerung" durch in seinem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt (Fortführung von BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] im Anschluß an die Urteile vom 22. März 1983 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in Fortführung der im Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) entwickelten Grundsätze zunächst im Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) und sodann in den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82 - ausgeführt, daß auch in der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen allein noch keine politische Verfolgung liegt, eine solche vielmehr nur dann angenommen werden kann, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme zum Beispiel - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll.

  • VGH Hessen, 02.02.2006 - 3 UE 3021/03

    Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger in der

    Der Asylbewerber und damit auch derjenige, der um Abschiebeschutz nachsucht, ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so dass sein Vortrag insgesamt geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 -, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, u. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25) und insbesondere auch den politischen Charakter der Verfolgungsmaßnahmen festzustellen (vgl. BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, u. 18.10.1983 - 9 C 473.82 -, EZAR 630 Nr. 8 = ZfSH/SGB 1984, 281).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2381/04

    Inländische Fluchtalternative Berg-Karabach; Qualifikationsrichtlinie gewährt

    Der Asylbewerber ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so dass sein Vortrag insgesamt geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 -, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, u. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25) und insbesondere auch den politischen Charakter der Verfolgungsmaßnahmen festzustellen (vgl. BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, u. 18.10.1983 - 9 C 473.82 -, EZAR 630 Nr. 8 = ZfSH/SGB 1984, 281).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht