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   BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06   

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BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06 (https://dejure.org/2007,361)
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BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 (https://dejure.org/2007,361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 242 Abs. 9 Satz 1 und 2
    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Zeugenvernehmung; rechtliches Gehör; Erschließungsanlage; Satzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsorgan; anfängliche Unmöglichkeit; Nichtigkeit; erstmalige Herstellung; Fertigstellung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 242 Abs. 9 Satz 1 und 2
    Anliegerstraße; Aufgabenverteilung; Aufklärungspflicht; Beitrittsgebiet; Bekanntmachung; Bekanntmachungsorgan; Darlegungslast; Eigeninitiative; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Fertigstellung; Hauptverkehrsstraße; Nichtigkeit; Provisorium; Satzung; Schriftform; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 242 Abs. 9 S. 1, 127 ff.
    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht bei Altanlagen im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet; Definition des Begriffs "technisches Ausbauprogramm"; Erfordernis der schriftlichen Niederlegung eines die Vorgaben zur bautechnischen Herstellung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Zeugenvernehmung; rechtliches Gehör; Erschließungsanlage; Satzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsorgan; anfängliche Unmöglichkeit; Nichtigkeit; erstmalige Herstellung; Fertigstellung; ...

  • lvhm.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1, 2
    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Zeugenvernehmung: rechtliches Gehör; Erschließungsanlage; Satzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsorgan; anfängliche Unmöglichkeit; Nichtigkeit; erstmalige Herstellung; Fertigstellung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der ehemaligen DDR wurden präzisiert

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    § 242 Abs. 9 BauGB
    Erschließungsbeitrag oder Ausbaubeitrag

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    § 242 Abs. 9 BauGB
    Erschließungsbeitrag

  • loh.de (Kurzinformation)

    Erschließungsbeitrag oder Ausbaubeitrag?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 100
  • ZMR 2008, 166
  • NJ 2008, 229
  • DVBl 2007, 1049 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1366
  • DÖV 2008, 287
  • ZfBR 2008, 297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast trägt, nur aus dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht beantworten (Urteile vom 26. Januar 1979 BVerwG 4 C 52.76 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 47 f. und vom 13. April 2005 BVerwG 10 C 8.04 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51, jeweils m.w.N.).

    Diese grundsätzliche Beweislastregelung modifizierend kann unter Umständen noch von Bedeutung sein, dass bestimmte Vorgänge derart in die Sphäre einer Partei fallen, dass die andere Partei vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten stehen würde, wenn sie für diese Vorgänge die Beweislast trüge (Urteil vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 48).

    Die Erstmaligkeit gehört deswegen zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, die den Heranziehungsbescheid tragen müssen; dies schließt begrifflich ein, dass die Straße nicht schon vorher nach den damals geltenden Maßstäben endgültig hergestellt war (Urteil vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 48).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Es ist nicht zu erkennen, aus welchen Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung den Tatsachenvortrag des einen Beteiligten als feststehenden Sachverhalt ("Feststellung") zugrunde gelegt hat, ohne den gegenteiligen, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vortrag des anderen Beteiligten zu berücksichtigen und auf ihn einzugehen (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 BVerwG 9 B 6.06 NVwZ 2007, 216 zu einer anderen Straße im Gemeindegebiet der Beklagten).

    Dass das Berufungsgericht dies bei einer Einwohnerzahl der Gemeinde von 12 000 Personen und einer Auflagenzahl von 600 Exemplaren bejaht hat, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 a.a.O. S. 216).

    Im vorliegenden Zusammenhang auf einen anderen Maßstab abzustellen, wäre auch mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG schwerlich zu rechtfertigen (vgl. bereits den Beschluss vom 18. Oktober 2006 a.a.O. S. 219).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Die Vorschrift stellt insofern eine Privilegierung der neuen Länder dar, als sie anders als die für das übrige Bundesgebiet geltende und dort auf das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30. Juni 1961) bezogene Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB nicht allein auf die Erschließungsanlage insgesamt abstellt, sondern die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für deren "Teile", d.h. für Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehweg usw., ausschließt (Urteil vom 18. November 2002 BVerwG 9 C 2.02 BVerwGE 117, 200 ).

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 4 EO 206/96 LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 6 M 20/95 DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 28.84 BVerwGE 74, 15 ) und in tatrichterlicher Würdigung dieser Äußerungen angenommen, dass ihnen kein auf eine behördliche Selbstbindung gerichteter Verpflichtungswillen entnommen werden könne, bei der späteren Abrechnung der streitgegenständlichen Baumaßnahmen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen oder nicht zu erlassen.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Den Entscheidungen der Gemeinde über Art und Umfang ihrer Straßenbaumaßnahmen wird durch den Grundsatz der (so genannte kostenbezogenen) Erforderlichkeit lediglich eine äußerste Grenze gesetzt; diese ist erst überschritten, wenn die Aufwendungen für die gewählte Lösung in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1979 BVerwG 4 C 28.76 BVerwGE 59, 249 und vom 10. November 1989 BVerwG 8 C 50.88 Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 47).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Dies führt dazu, dass ergänzend die Interessenlage der Partei zu berücksichtigen ist, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und die Gegenseite als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2004 BVerwG 9 B 29.04 juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Im Gegenteil war eine Abschnittsbildung rechtlich sogar ausgeschlossen, weil ein Kostenvergleich für die beiden Teile des Akazienwegs ergibt, dass die Abschnittsbildung zu einer erheblich unterschiedlichen Belastung der Anlieger der beiden Teilstrecken führen würde (vgl. dazu Urteil vom 7. Juni 1996 BVerwG 8 C 30.94 BVerwGE 101, 225 ).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    50 e) Ohne Erfolg rügt der Kläger schließlich, dass das Berufungsgericht ihm trotz seines Obsiegens in erster Instanz und der erst nachträglichen Schaffung gültigen Satzungsrechts die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt hat; auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. November 1975 BVerwG 4 C 45.74 BVerwGE 50, 2 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    41 Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 2 L 104/00 ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 4 EO 1089/04 KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
    Den Entscheidungen der Gemeinde über Art und Umfang ihrer Straßenbaumaßnahmen wird durch den Grundsatz der (so genannte kostenbezogenen) Erforderlichkeit lediglich eine äußerste Grenze gesetzt; diese ist erst überschritten, wenn die Aufwendungen für die gewählte Lösung in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1979 BVerwG 4 C 28.76 BVerwGE 59, 249 und vom 10. November 1989 BVerwG 8 C 50.88 Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 47).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05

    Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung;

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100; DÖV 2008, 287) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der SBS 2001 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu der entsprechend bekannt gemachten Erschließungsbeitragssatzung ausgeführt:.

    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    2.1 Im Hinblick darauf, ob eine in der Örtlichkeit vorhandene Anbaustraße im Rechtssinne am 3. Oktober 1990 "bereits hergestellt" war, ist zu prüfen, ob der Zustand dieser Anbaustraße bzw. Teileinrichtung irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 den Anforderungen eines aus dieser Zeit stammenden, technischen Ausbauprogramms entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -).

    Mit dem Merkmal des technischen Ausbauprogramms greift der Gesetzgeber einen Begriff auf, der von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der gemäß § 132 Nr. 4 BauGB in der Satzung der Gemeinde vorzunehmenden Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung entwickelt wurde und von dort bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Aus dem "Plan"-Erfordernis folgt weiter, dass das technische Ausbauprogramm in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt worden sein muss, etwa in einem Beschlussprotokoll, Aktenvermerk oder in einer Anweisung an die ausführende Stelle; seine Existenz kann dann aber auch durch Zeugen bewiesen werden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das schließt nicht aus, dass auch den Besonderheiten der Rechtswirklichkeit der DDR Rechnung zu tragen ist, soweit ein technisches Ausbauprogramm aus diesem Zeitraum in Rede steht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Die TGL, vergleichbar den DIN-Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland, waren durch § 1 der Verordnung über die Einführung Staatlicher Standards und Durchführung der Standardisierungsarbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. September 1954 (GBl-DDR S. 821) zu rechtsverbindlichen Vorschriften erklärt worden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. zu all dem Anlauf, KStZ 2000, 69 ).

    Dass konkrete Festlegungen des technischen Ausbaus nach den Angaben der Zeuginnen nicht schon in dem Beschluss des Rates enthalten waren, ist entgegen der noch in dem Urteil des Senats vom 29. Juni 2006 vertretenen Auffassung unschädlich (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    2.3 Ob der Ausbauzustand der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenentwässerung einem technischen Ausbauprogramm oder den damaligen örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprochen hat, kann dahinstehen; denn sie sind bis zum 3. Oktober 1990 jedenfalls nicht in ihrer gesamten Ausdehnung im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB bereits hergestellt gewesen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Allein die Mitbenutzung einer lediglich durch Begrenzungspfähle abgetrennten Teilfläche der Fahrbahn durch Fußgänger erfüllt schon nicht die (bau-)technischen Anforderungen an die Teileinrichtung eines abgegrenzten Gehweges (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.), insbesondere wenn er nicht durchgängig, sondern - wie die Zeugen A., E. und F. bezeugt haben - nur an den Gefahrenstellen durch Pfähle von der Fahrbahn abgegrenzt war.

    Selbst wenn hierbei vom Vorbringen des Klägers ausgegangen wird, wonach die Straßenentwässerung bereits vor dem 3. Oktober 1990 durch eine gewölbte Fahrbahn und (Versickerungs-)Mulden erfolgte, fehlt es damit an einem Grundbestand an kunstmäßigem Ausbau; denn das Versickernlassen von Regenwasser in unbefestigten Mulden im Seitenraum des Straßenkörpers lässt ein Mindestmaß an bautechnischer Herstellung nicht erkennen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; Driehaus, Erschließungs- und Straßenbaubeiträge sowie Strafbarkeit einer Verletzung der Erhebungspflicht, KStZ 2008, 101 [103 f.]).

    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der EBS 1999 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Im Gegenteil war eine Abschnittsbildung rechtlich sogar ausgeschlossen, weil ein Kostenvergleich für die beiden Teile des A-wegs ergibt, dass die Abschnittsbildung zu einer erheblich unterschiedlichen Belastung der Anlieger der beiden Teilstrecken führen würde (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, dass eine qualitativ andere Ausführung der an den Teileinrichtungen "Fahrbahn", "Gehweg" und "Straßenentwässerung" durchgeführten Baumaßnahmen geringere Kosten verursacht hätte, führt dies nicht zur Kürzung des beitragsfähigen Aufwands (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles ist hier nicht erkennbar (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Diese Voraussetzungen erfüllt entgegen der Auffassung des Klägers die in dem "Biederitzer Buschfunk" (08/2000) abgedruckte Erklärung des Bürgermeisters der Beklagten nicht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der SBS 2001 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100-116).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu der entsprechend bekannt gemachten Erschließungsbeitragssatzung ausgeführt:.

    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    3.1 Im Hinblick darauf, ob eine in der Örtlichkeit vorhandene Anbaustraße im Rechtssinne am 3. Oktober 1990 "bereits hergestellt" war, ist zu prüfen, ob der Zustand dieser Anbaustraße bzw. Teileinrichtung irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 den Anforderungen eines aus dieser Zeit stammenden, technischen Ausbauprogramms entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat hierzu ausgeführt:.

    Mit dem Merkmal des technischen Ausbauprogramms greift der Gesetzgeber einen Begriff auf, der von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der gemäß § 132 Nr. 4 BauGB in der Satzung der Gemeinde vorzunehmenden Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung entwickelt wurde und von dort bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Aus dem "Plan"-Erfordernis folgt weiter, dass das technische Ausbauprogramm in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt worden sein muss, etwa in einem Beschlussprotokoll, Aktenvermerk, oder in einer Anweisung an die ausführende Stelle; seine Existenz kann dann aber auch durch Zeugen bewiesen werden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu dem Merkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" ausgeführt:.

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) der Gemeinde obliegt darzutun, dass erst und gerade die nach dem Stichtag durchgeführten Baumaßnahmen die - vorher noch unfertige - Straße erstmalig hergestellt haben, wenn sie hierfür Erschließungsbeiträge fordern will, und daher bei Nichterweislichkeit der Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB die materielle Beweislast grundsätzlich bei der Gemeinde liegt, ist die B-straße nach den Beweislastregeln so zu behandeln, als wäre sie bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt in allen ihren bis zum 3. Oktober 1990 angelegten Teileinrichtungen den ortsüblichen Gepflogenheiten entsprechend fertig gestellt worden, mit der Folge, dass sie insgesamt aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002. a. a. O.), also auch hinsichtlich der neu hinzugefügten Teileinrichtungen (unselbständige) Parkflächen und Grünstreifen.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats erfordert eine, wenn auch primitive Entwässerung des anfallenden Regenwassers mehr als das bloße Ausnutzen der natürlichen Gegebenheiten (Versickernlassen im unbefestigten Seitenraum des Straßenkörpers) und muss mindestens einen erforderlichen Grundbestand an kunstmäßigem Ausbau erkennen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2007 - 9 C 5.06 - juris Rn. 48; Senatsbeschlüsse vom 5.5.2011 - 9 LA 85/10 - und vom 25.7.2007 - 9 LA 399/05 - n. v.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2007 - 9 PKH 1.07 (9 C 5.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26888
BVerwG, 07.02.2007 - 9 PKH 1.07 (9 C 5.06) (https://dejure.org/2007,26888)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 9 PKH 1.07 (9 C 5.06) (https://dejure.org/2007,26888)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 9 PKH 1.07 (9 C 5.06) (https://dejure.org/2007,26888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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