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AG Wernigerode, 18.06.2008 - 9 C 571/07 |
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Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 18.06.2008 - 9 C 571/07
- LG Dessau-Roßlau, 20.11.2008 - 6 S 116/08
- BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
- LG Dessau-Roßlau, 12.02.2010 - 1 S 116/08
Wird zitiert von ...
- AG Wernigerode, 11.10.2007 - 9 C 579/07 Die Verfügungskläger behaupten, dass sie im Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Wernigerode zur dortigen Geschäftsnummer 9 C 571/07 WEG Klage wegen Beschlussanfechtung erhoben haben, mit der Antragstellung dahingehend, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorn 09.07.2007 für ungültig zu erklären.
Sie sind der Auffassung, dass die Beschlussanfechtung im Verfahren 9 C 571/07 WEG mangels rechtzeitiger Begründung unwirksam ist.
Das Verfahren 9 C 571/07 WEG wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Da vorliegend die Beschlüsse Bestandskraft haben, wird somit das Anfechtungsverfahren vor dem Amtsgericht Wernigerode 9 C 571/07 WEG scheitern und kann keine Grundlage für das hier verfolgte einstweilige Verfügungsverfahren mehr darstellen.