Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09, 9 C 7.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1002
BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09, 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2010 - 9 C 6.09, 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2010 - 9 C 6.09, 9 C 7.09 (https://dejure.org/2010,1002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; ABMG § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1a und 2 Satz 1, Abs. 4 und 5; MautHV § 1; LKW-MautV § 10; VwVfG § 35 Satz 1; VwGO § 40 Abs. 1, § 42 Abs. 1
    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH; Mauterhebung; Erhebungssystem; Beleihung; Beliehener; Einbuchungsbeleg; Zahlungsbescheid; Verwaltungsakt; Erstattungsbegehren; Gebührenverhältnis; Rechtsweg; Gebührenzwecke; Kostendeckung; ...

  • openjur.de

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH; Mauterhebung; Erhebungssystem; Beleihung; Beliehener; Einbuchungsbeleg; Zahlungsbescheid; Verwaltungsakt; Erstattungsbegehren; Gebührenverhältnis; Rechtsweg; Gebührenzwecke; Kostendeckung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Abrundung; Achszahl; Aufrundung; Beleihung; Beliehener; Bestimmtheitsgebot; Bundesamt für Güterverkehr; Differenzierung; Einbuchungsbeleg; Emissionsklasse; Erhebungssystem; Erstattungsbegehren; Fahrbahnverschleiß; Gebührenverhältnis; Gebührenzwecke; Gesetzesvorbehalt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 ABMG, § 3 Abs 2 S 1 ABMG, § 4 Abs 5 ABMG, § 4 Abs 1a ABMG, § 4 Abs 4 ABMG
    Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten Betrages

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattung eines Mautsystem von Toll Collect gezahlten Mautgebührenbetrages

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bezüglich Rechtsstreitigkeiten über Grund und Höhe der Lkw-Mautpflicht; Rechtsweg bezüglich des Vollzuges des privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Mautschuldner und dem Betreiberunternehmen; Verpflichtung des Verordnungsgebers zu einer achszahlbezogenen ...

  • rewis.io

    Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten Betrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten Betrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bezüglich Rechtsstreitigkeiten über Grund und Höhe der Lkw-Mautpflicht; Rechtsweg bezüglich des Vollzuges des privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Mautschuldner und dem Betreiberunternehmen; Verpflichtung des Verordnungsgebers zu einer achszahlbezogenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die LKW-Maut

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LKW-Maut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erneute Überprüfung der Höhe der LKW-Maut

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Höhe der Lkw-Maut muss erneut überprüft werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Lkw-Mautsätze weiter offen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 3 GG; §§ 3, 4 ABMG; § 35 VwVfG, §§ 40, 42 VwGO
    Erstattung von LKW-Maut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 137, 325
  • NVwZ 2011, 41
  • VBlBW 2011, 144
  • DÖV 2011, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 2054/07

    Rechtsstreit um Lkw-Maut 2005 beendet

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 23.06.2009 - AZ: OVG 9 A 2054/07.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2009 - 9 A 2054/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2009 - 9 A 2054/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers hinsichtlich seines Begehrens auf Erstattung der entrichteten Maut zurückgewiesen hat.

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    (1) Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit und mit Blick auf den weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers muss der Gebührenpflichtige - erforderlichenfalls im Wege der Auslegung - erkennen können, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber bei der Gebührenbemessung verfolgt; als zulässige Zwecke anerkannt sind die Kostendeckung, der Ausgleich von Vorteilen, eine begrenzte Verhaltenslenkung sowie eine Bemessung nach sozialen Gesichtspunkten, letztere unter der Voraussetzung, dass auch die Höchstgebühr die tatsächlichen Kosten nicht deckt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9-12/98 - BVerfGE 108, 1 und Beschlüsse vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 und vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 3 C 29.08 - NVwZ 2010, 517 ).

    Das Ausmaß der dem Zweck der Verhaltenssteuerung dienenden Differenzierung der Mautsätze nach den Emissionsklassen hängt davon ab, wie hoch die damit verbundene Gebührenentlastung bzw. -belastung nach Auffassung des Verordnungsgebers sein muss, um einen spürbaren Anreiz für den erwünschten Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge zu setzen; er verfügt dabei über einen weiten Einschätzungsspielraum (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Allerdings ist das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn eine Gebühr mit dem Ziel der Verhaltenslenkung derart hoch bemessen wird, dass sie ihren gebührentypischen Entgeltcharakter verliert, weil sie in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung steht, wie er insbesondere in den dafür erbrachten staatlichen Aufwendungen seinen Niederschlag findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Diese Ressource kann von allen Teilnehmern am Straßenverkehr gestattungsfrei zum Zwecke des Schadstoffausstoßes in Anspruch genommen werden, so dass es an einem besonderen Vorteil fehlt, der gebührenrechtlich abgeschöpft werden könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88; 1300/93 - BVerfGE 93, 319 und vom 20. Januar 2010 - 1 BvR 1801/07 u.a. - NVwZ 2010, 831 f. zur Wasserentnahme).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07

    Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47 ff WasG ND -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Diese Ressource kann von allen Teilnehmern am Straßenverkehr gestattungsfrei zum Zwecke des Schadstoffausstoßes in Anspruch genommen werden, so dass es an einem besonderen Vorteil fehlt, der gebührenrechtlich abgeschöpft werden könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88; 1300/93 - BVerfGE 93, 319 und vom 20. Januar 2010 - 1 BvR 1801/07 u.a. - NVwZ 2010, 831 f. zur Wasserentnahme).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    b) Nach dem Rechtsstaatsgebot sind Eingriffsregelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
    Allerdings ist das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn eine Gebühr mit dem Ziel der Verhaltenslenkung derart hoch bemessen wird, dass sie ihren gebührentypischen Entgeltcharakter verliert, weil sie in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung steht, wie er insbesondere in den dafür erbrachten staatlichen Aufwendungen seinen Niederschlag findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91

    Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Unter Beachtung dieser Kriterien verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325 Rn. 17; allgemein Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 87 f., 150 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit, aber auch unter Berücksichtigung des weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums des Gebührengesetzgebers, muss der Gebührenpflichtige - erforderlichenfalls im Wege der Auslegung - erkennen können, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber bei der Gebührenbemessung verfolgt (BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, BVerwGE 137, 325 = juris Rn. 9.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 15 (zu § 21 VwKostG).

    Zu diesen beiden Rechtsverhältnissen vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 6 sowie 12 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 6.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, a. a. O. Rn. 5, sowie Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 29.

    18/2656, S. 48 f., einerseits; zur Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 9, andererseits.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 9 A 118/16

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Fragen zur Berechnung der LKW-Maut

    Die Klage ist grundsätzlich zu Recht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, weil bei dem derzeitigen Mauterhebungssystem ein öffentlich-rechtliches Gebührenverhältnis zwischen dem Mautschuldner und dem Bund besteht; das privatrechtliche Rechtsverhältnis zwischen dem Mautschuldner und dem Betreiberunternehmen (derzeit Toll Collect GmbH) ist auf die Organisation der Mautzahlung beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, BVerwGE 137, 325).
  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Nach diesen Grundsätzen handelt die Klägerin, wenn sie schweren Nutzfahrzeugen die Benutzung von Bundesfernstraßen nur gegen Maut gestattet, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage: Die Erhebung der Maut erfolgt aufgrund von § 1 Abs. 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) bzw. des zuvor geltenden Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG), mithin im Rahmen einer eigens für sie geltenden Sonderregelung, nach der die Maut eine öffentlich-rechtliche Gebühr darstellt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 319/12, WM 2013, 2142 Rn. 11; BVerwGE 137, 325 Rn. 12), die an das Bundesamt für Güterverkehr zu entrichten ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BFStrMG bzw. ABMG).
  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin ebenfalls bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn. 29; zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - OVG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn.17 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn.38 m.w.N.; zitiert nach juris.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13

    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten;

    Insoweit kann die Zusammenfassung mautpflichtiger Fahrzeuge verschiedener Achszahl in einer Achsklasse mit gleichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit unter den Gesichtspunkten der Typisierung, Pauschalierung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein (im Anschluss an Urteil vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325 Rn. 25, 29 und 40).

    Denn die einschlägigen Maßstäbe sind bereits dem Urteil vom 4. August 2010 zu entnehmen - BVerwG 9 C 6.09 - (BVerwGE 137, 325 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109; jeweils Rn. 29), mit dem die Rechtssache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wurde.

    So fehlt es an einer eindeutigen und quantifizierbaren Korrelation zwischen den für Gewichtsklassen der Fahrzeuge ermittelten Kapazitätskosten und der Achszahl nicht bereits deshalb, weil diese Kosten nur indirekt über eine Äquivalenzziffer auf die Achszahl bezogen werden können (vgl. Urteil vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109 Rn. 34 ) oder weil die Achszahl ausweislich des Wegekostengutachtens mit Blick auf Fahrzeuglänge, Beschleunigung und Sicherheitsabstand ein lediglich "brauchbares Orientierungsmaß" für den dynamischen Flächenverbrauch und damit die Kapazitätskosten darstellt (Urteil vom 4. August 2010 a.a.O. Rn. 32).

    Auch die vom Gewicht der Fahrzeuge abhängigen Kosten, die zunächst nach Achskategorien und Gewichtsklassen ermittelt wurden, konnten nur aufgrund von Wertungen (Gewichtung nach der AASHO-Funktion) der Anzahl der Achsen zugeordnet werden (Urteil vom 4. August 2010 a.a.O. Rn. 27).

    So ist schon auf der Grundlage des Urteils vom 4. August 2010 (a.a.O. siehe insbesondere Rn. 25) ersichtlich und bedarf nicht der Klärung in einem weiteren Revisionsverfahren, dass der Verordnungsgeber bei der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (Einteilung der Achsklassen) freier ist als bei der Ermittlung des Gebührensatzes nach Maßgabe der Kostenverursachung (Verteilung der Wegekosten auf bereits vorgegebene Achsklassen).

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Feststellung, bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sei nach dem Vorbringen der Beklagten davon auszugehen gewesen, dass die Kapazitätskosten bei der Achszahldifferenzierung nicht berücksichtigt worden seien, zu Recht auf Angaben des Gutachters Prof. Dr. T. gestützt, die dieser ausweislich des Zurückverweisungsurteils vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109 Rn. 34 ) in der mündlichen Verhandlung vom selben Tage gemacht hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Gebühren für die Benutzung solcher Anlagen stellen vielmehr besondere, bundesrechtlich in Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG geregelte Straßenbenutzungsgebühren dar (vgl. zur Autobahnmaut BVerwG, Urteil vom 04.08.2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 12; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 27.08.2018 - Vf. 11-VII-16 - juris Rn. 26; Fechner, DVBl 1997, 11).

    Dabei hängt das Ausmaß der dem Zweck der Verhaltenssteuerung dienenden Differenzierung davon ab, wie hoch die damit verbundene Gebührenentlastung bzw. -belastung nach Auffassung des Normgebers sein muss, um einen spürbaren Anreiz zu setzen; er verfügt auch insoweit über einen weiten Einschätzungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.08.2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 37).

  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 319/16

    Insolvenzanfechtung: Passivlegitimation der Betreiberin des Systems zur Erhebung

    b) Die Schuldnerin hat mit ihrer Vorauszahlung an die Beklagte nicht (nur) den Mautanspruch der Streithelferin, sondern jedenfalls auch den Entgeltanspruch der Beklagten aus dem mit der Schuldnerin abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrag erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 319/12, ZInsO 2013, 2271 Rn. 14; BVerwGE 137, 325 Rn. 6, 12).

    Bei der Nutzung des Erhebungssystems der Streithelferin stehen zwei Rechtsverhältnisse nebeneinander, nämlich das öffentlich-rechtliche Gebührenverhältnis zwischen Mautschuldner und Streithelferin einerseits, für das alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen bestimmend sind, und das auf die Organisation der Mautzahlung beschränkte privatrechtliche Rechtsverhältnis zwischen der Schuldnerin und der Beklagten andererseits, das durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ausgestaltet wird (BVerwGE 137, 325 Rn. 12).

    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist eine hoheitliche Erhebung der Maut in allen Fällen ausgeschlossen, in denen der Mautschuldner das Erhebungssystem der Beklagten nutzt (BVerwGE 137, 325 Rn. 6).

    Zudem war die Beklagte Gläubigerin eines von der Schuldnerin befriedigten Entgeltanspruchs, weil die Schuldnerin durch die an die Beklagte bewirkte Zahlung von der Mautpflicht befreit wurde (ebenso BVerwGE 137, 325 Rn. 6).

    a) Der Bundesgerichtshof hat in dem vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 10. Oktober 2013 (IX ZR 319/12, ZInsO 2013, 2271 Rn. 9 ff) bereits festgestellt, dass die Maut eine öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr ist (vgl. BT-Drucks. 14/7013 S. 10; BVerwGE 137, 325 Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 7/09, Rn. 8), deren Schuldner gemäß dem für den hier maßgeblichen Zeitraum anwendbaren § 2 Satz 1 Nr. 1 BFStrMG unter anderem der Eigentümer oder Halter des gemäß § 1 BFStrMG mautpflichtigen Fahrzeuges ist.

    In Konsequenz dieser privatrechtlichen Ausgestaltung des Mauteinzugs ist schließlich bestimmt, dass der Mautschuldner von der Verpflichtung zur Entrichtung der Maut an das Bundesamt für Güterverkehr insoweit befreit ist, als er nachweist, dass für die mautpflichtige Benutzung der Bundesautobahn ein Rechtsverhältnis mit der Beigeladenen im oben genannten Sinne besteht (BVerwGE 137, 325 Rn. 6).

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09

    LKW-Maut ist rechtmäßig

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn die Klägerin zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn. 29; zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - OVG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn.17 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, Rn.38 m.w.N.; zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10

    Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10

    Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d.

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10

    Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 319/12

    Insolvenzanfechtung: Passivlegitimation der Betreiberin des Systems zur Erhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07

    Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich

  • VG Köln, 20.03.2024 - 14 K 6556/20

    LKW-Maut muss teilweise zurückgezahlt werden

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 5.10

    LKW-Maut; Erstattung; manuelle Mauterhebung; Fehlbuchung; Vollstornierung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens;

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09

    Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14

    Informationsgewährung; Erhebung von Gebühren und Auslagen; Gebührenbemessung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung

  • VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443

    Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG Mainz, 22.11.2013 - 4 K 156/13

    Abfallbeseitigung - hier: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11

    Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene

  • VG Ansbach, 10.06.2015 - AN 9 K 14.01825

    Baugenehmigung; Werbeanlage; Gebühr; Äquivalenzprinzip; Bedeutung der

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.759

    Verwaltungsgebühren für die regelmäßige Überwachung von immissionsschutzrechtlich

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757

    Verwaltungsgebühren; Grundgebühr und Erhöhungsgebühr; Orientierung an einem

  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2023 - 7 K 606/18

    Zur Erhebung von Baugebühren für Werbeanlagen in Brandenburg

  • VG Köln, 16.06.2011 - 14 K 8930/09

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der im Wege der automatischen Einbuchung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08

    Straßen- und Wegerecht; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr; Telefonzellen;

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300

    Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein

  • VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14

    Gebühr für die Überwachung einer Akkreditierung

  • OVG Hamburg, 27.07.2021 - 5 Bs 138/21

    Anordnung der Rückgabe eines durch ein privates Tierheim vermittelten Hundes

  • VG Berlin, 04.07.2019 - 1 K 348.17

    Sondernutzungsgebühren für Formula E größtenteils zu Recht erhoben

  • VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 246.10

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung und Bauen zur städtebaulichen

  • VG Köln, 01.12.2020 - 14 K 3808/17
  • VG Berlin, 04.07.2019 - 1 K 349.17

    Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren

  • VG Köln, 29.10.2021 - 14 L 1517/21
  • VG Berlin, 14.08.2012 - 4 L 159.12

    Ermittlung des Kundenstrukturzuschlages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht