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   BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91   

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BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91 (https://dejure.org/1992,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1992 - 9 C 63.91 (https://dejure.org/1992,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 9 C 63.91 (https://dejure.org/1992,1229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 309
  • NVwZ 1992, 577
  • DVBl 1992, 839
  • DÖV 1992, 540
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
    Es ist zunächst auf die Gewährung von Schutz vor politischer Verfolgung gerichtet, deren - beachtlich wahrscheinlicher - Eintritt wegen der familiären Verbundenheit des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder mit dem eigentlich Verfolgten - in Weiterführung der richterrechtlich entwickelten sogenannten Regelvermutung (vgl. dazu BVerwGE 79, 244) - unterstellt wird.

    Die Grundlage sowohl für die Unterstellung einer Gefährdung wegen besonderer familiärer Verbundenheit mit dem eigentlich Verfolgten und Asylberechtigten als auch für den Aspekt der sozialen Eingliederung bildet die besonders ausgeprägte familiäre Nähe, die zwischen Eltern und den mit ihnen in der Gemeinschaft der Kleinfamilie lebenden minderjährigen und ledigen Kinder besteht (vgl. zur Gefährdung dieses Personenkreises BVerwGE 79, 244; zur Eingliederungshilfe durch Gewährung eines einheitlichen Status an Eltern und Kinder BVerwGE 75, 304 (311) [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
    Dieses Verständnis des § 7 a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG liegt bereits dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1991 (BVerwGE 88, 326) zugrunde.
  • BVerwG, 14.11.1990 - 9 B 246.90

    Prognostische Einschätzung der dem Ehegatten und den minderjährigen Kindern eines

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
    Nach § 7 a Abs. 3 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 869) - nach dem gemäß § 43 Nr. 2 dieses Gesetzes bereits begonnene Asylverfahren zu Ende zu führen sind (vgl. dazu Beschluß vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90) - i. V. m. Satz 1 der Bestimmung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG wird den zum Zeitpunkt der Anerkennung bereits geborenen minderjährigen ledigen Kindern eines Asylberechtigten, wenn sie ihren Asylantrag vor oder gleichzeitig mit dem Asylberechtigten oder unverzüglich nach der Einreise gestellt haben und wenn die Anerkennung des Asylberechtigten nicht nach § 16 AsylVfG zu widerrufen oder zurückzunehmen ist, die Rechtsstellung eines Asylberechtigten gewährt.
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
    Die Klägerin hat ihren Asylantrag gleichzeitig mit ihrer Mutter gestellt; deren Anerkennung kann schon wegen der Rechtskraft des zur Anerkennung verpflichtenden Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. April 1989 nicht gemäß § 16 Abs. 1 AsylVfG zurückgenommen (vgl. BVerwGE 70, 156) und mangels Verwirklichung einer der Widerrufsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 2 AsylVfG auch nicht widerrufen werden.
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
    Die Grundlage sowohl für die Unterstellung einer Gefährdung wegen besonderer familiärer Verbundenheit mit dem eigentlich Verfolgten und Asylberechtigten als auch für den Aspekt der sozialen Eingliederung bildet die besonders ausgeprägte familiäre Nähe, die zwischen Eltern und den mit ihnen in der Gemeinschaft der Kleinfamilie lebenden minderjährigen und ledigen Kinder besteht (vgl. zur Gefährdung dieses Personenkreises BVerwGE 79, 244; zur Eingliederungshilfe durch Gewährung eines einheitlichen Status an Eltern und Kinder BVerwGE 75, 304 (311) [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 32.18

    EuGH soll Fragen zum Begriff des "Familienangehörigen" im Sinne der

    Das Familienleben ist über das Bestehen rechtlicher Bande hinaus durch eine faktische Familieneinheit (vgl. EGMR, Urteil vom 2. November 2010 - Nr. 3976/05 [ECLI:CE:ECHR:2010:1102JUD000397605], Yigit/Türkei - Rn. 93) und eine ausgeprägte familiäre Nähe zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 ) gekennzeichnet.
  • BVerwG, 21.12.2021 - 1 B 35.21

    Keine Ableitung internationalen Familienschutzes von einem

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 und vom 21. Januar 1992 - 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 ), dass der Gesetzgeber berechtigt war, die Wahrung der Familieneinheit über die statusrechtliche Zuerkennung von Familienschutz (anstelle des Aufenthaltsrechts) durch das Erfordernis einer "unverzüglichen Antragstellung" mit dem Erfordernis des Bestehens eines auch zeitlichen Konnexes zu Verfolgung, Flucht und Schutzbegehren des Stammberechtigten zu verknüpfen.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).
  • VGH Hessen, 29.07.2002 - 9 UZ 454/02

    Familienasylberechtigung eines Kindes bei bestehenden Familienverband

    Dies ergibt sich zwar nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut des Gesetzes, der nur auf die Eigenschaft als minderjähriges Kind abstellt, jedoch nach Auffassung des Senats zweifelsfrei aus dem gesetzgeberischen Zweck der Einräumung des Familienasyls wie ihn beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu § 7a AsylVfG 1990 umrissen hat (vgl. Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 9 B 762.95 - mit Bezugnahme auf Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 -, BVerwGE 89, 309).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02

    Familienasyl; maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit von Kindern;

    Die Maßgeblichkeit der Erstanträge ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Das Institut des Familienasyls dient vor allem dem Zweck, die Einordnung naher Angehöriger eines politisch Verfolgten in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu fördern (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

    Insofern entfaltet § 7 a Abs. 3 AsylVfG eine über Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hinausgehende eigenständige Bedeutung und findet in diesen Fällen seine Rechtfertigung als einfachgesetzliche Begünstigung der Klein-(Kern-)Familie in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. hierzu ferner das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 63.91 -).

    Ferner waren sie zum Zeitpunkt der Anerkennung ihres Vaters bereits geboren und im Zeitpunkt ihrer eigenen Anerkennung - hier durch das berufungsgerichtliche Urteil - minderjährig und ledig (zur Frage, in welchem Zeitpunkt die Merkmale "bereits geboren", "ledig" und "minderjährig" gegeben sein müssen und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 C 63.91 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammung, vorgesehen).

  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02

    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

    Ein beachtlich wahrscheinlicher Eintritt politischer Verfolgung wegen der familiären Verbundenheit mit dem eigentlich Verfolgten wurde in Weiterführung der richterrechtlich entwickelten Regelvermutung gesetzlich unterstellt mit dem weiteren Zweck, die Einordnung der nahen Angehörigen des anerkannten politisch Verfolgten in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 9 C 63/91 - BVerwGE 89 S. 309 ff. = NVwZ 1992 S. 577 f. = juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 10 LA 104/20

    Anspruch auf Familienasyl; Keine Ausschlusswirkung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG

    Dies folgt bereits aus der Überlegung, dass die von der Beklagten angenommene Ausschlusswirkung (theoretisch) eine Trennung der Familie zur Folge hätte, was der Zielsetzung des § 26 AsylG, der neben der Verwaltungsvereinfachung auch der Integration der Familienangehörigen und dem Schutz der Familieneinheit dient (Günter in BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 01.03.2020, AsylG § 26 Rn. 1 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.02.2019 - 4 L 201/17 -, juris Rn. 28; zum Integrationsziel vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 9 C 63.91 -, NVwZ 1992, 577, 578 zu § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F.) und der seine Rechtfertigung insoweit auch zum Teil in Art. 6 Abs. 1 GG findet (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 9 C 66.91 -, NVwZ 1992, 987, 988 zu § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F.; vgl. zum Verhältnis von Familienasyl und Art. 6 GG auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 517/99 -, juris Rn. 3 zu § 26 AsylVfG), zuwiderliefe.

    Die durch § 26 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AsylG vorgesehene Rechtsfolge der Zuerkennung der Eigenschaft des in Deutschland bereits als international schutzberechtigt anerkannten Familienmitglieds und die damit verbundenen Rechte würden ihm jedoch nicht zuteil (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.02.2019 - 4 L 201/17 -, juris Rn. 30; vgl. zu diesem Gedanken auch EuGH, Urteil vom 13.11.2019 - C-540/17 -, juris Rn. 40, 42, und BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 9 C 63.91 -, NVwZ 1992, 577, 578 zu § 7a Abs. 3 AsylVfG a.F.).

  • VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16
    Das Familienasyl ist deshalb auf die Gewährung von Schutz vor politischer Verfolgung gerichtet, deren - beachtlich wahrscheinlicher - Eintritt wegen der familiären Verbundenheit des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder mit dem eigentlich Verfolgten - in Weiterführung der richterrechtlich entwickelten sogenannten Regelvermutung unterstellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 -, juris Rn. 12; vom 15. Dezember 1992, a.a.O., juris Rn. 7 m.w.N., ebenso VG Hamburg, Urteil vom 8. Mai 2020 - VG 8 A 275.19 -, juris Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Insoweit kann nämlich nichts anderes gelten als für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 20 Abs. 4 AuslG, für das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - ebenso wie für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96-; vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen das Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlaubnisantrag abgestellt wird).
  • VGH Hessen, 18.05.1992 - 12 UE 3905/88

    Bejahung der Voraussetzungen des Familienasyls nach AsylVfG § 7a Abs 3 -

  • VG Hamburg, 08.05.2020 - 8 A 275/19

    Familienflüchtlingsschutz bei Bestehen einer Mehrehe

  • BVerwG, 13.08.1996 - 9 C 92.95

    Asylrecht - Zeitpunkt der Antragstellung eines minderjährigen Kindes auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90

    Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische

  • VG Minden, 15.11.2012 - 2 K 1743/12

    Ratsmitglied darf Stellenbewertung einsehen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1992 - A 16 S 734/92

    Familienasyl: zum Zeitpunkt der Eheschließung bei Ferntrauung oder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1996 - 7 A 12233/96

    Asylanerkennungsanspruch; Einreise über sicheren Drittstaat; Asylberechtigte ;

  • BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beschwerde gegen die

  • VG München, 18.01.2018 - M 10 K 17.670

    Auskunftsanspruch der Presse gegen eine Krankenkasse

  • VG Köln, 03.09.2019 - 12 K 2773/18
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1993 - A 14 S 1994/91

    Zum Anspruch auf Familienasyl für ein Stiefkind des Asylberechtigten

  • BVerwG, 27.01.1992 - 9 B 348.91

    Voraussetzung der Gewährung einer Rechtsstellung für ein Kind auf Antrag eines

  • VG Minden, 07.12.2021 - 12 K 2003/20

    Guinea: Klage abgewiesen.

  • VG Hamburg, 23.09.2021 - 16 A 7138/17

    Erfolgreiche Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem

  • BVerwG, 25.02.1992 - 9 B 9.92

    Voraussetzungen der Asylberechtigung eines Kindes

  • VG Sigmaringen, 18.03.2002 - A 6 K 11600/00

    Familienasyl - Folgeantragsverfahren - Minderjährigkeitszeitpunkt

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 11 L 1916/95

    Familienasyl; Minderjähriges lediges Kind; Antrag auf Asyl; Zeitpunkt der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 6 A 10036/88

    Unverzüglichkeit der Asylantragstellung; Einreise ; Einführung des Familienasyls;

  • BVerwG, 10.03.1992 - 9 B 347.91

    Voraussetzung der Asylanerkennung bei Minderjährigen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 11 S 2708/93

    Aufenthaltserlaubnis für nachgezogenes Kind - Beurteilungszeitpunkt für

  • BVerwG, 24.02.1992 - 9 B 279.91

    Anerkennung als Asylberechtigter - Gewährung von Familienasyl

  • VGH Hessen, 29.07.2002 - 9 UZ 454

    Ayslrechtliche Annerkennung eines Kindes eines Ayslberechtigten ohne

  • VG Wiesbaden, 30.10.1992 - IV E 6122/89

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Gewährung des Familienasyls;

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 65.91
  • VG Stuttgart, 14.03.1995 - 7 K 3146/93

    Anspruch eines Ausländers auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Form einer

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