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   BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81   

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BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81 (https://dejure.org/1983,71)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 9 C 68.81 (https://dejure.org/1983,71)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 (https://dejure.org/1983,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (799)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Dem Vortrag eines Asylsuchenden, er befürchte eine Bestrafung wegen Desertion aus einer militanten politischen Organisation, der gegenüber er eine Treueerklärung abgegeben hatte, wohnt gleichzeitig auch das schlüssige Vorbringen inne, daß diese Bestrafung politisch motiviert sei (Anschluß BVerwG, 27.02.1962, I C 145.60, DVBl 1963, 145 [BVerwG 27.09.1962 - I C 45/60]; Anschluß BVerwG, 24.11.1981, 9 C 251/81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).

    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Asylsuchende Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (vgl.Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).

  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Dem Vortrag eines Asylsuchenden, er befürchte eine Bestrafung wegen Desertion aus einer militanten politischen Organisation, der gegenüber er eine Treueerklärung abgegeben hatte, wohnt gleichzeitig auch das schlüssige Vorbringen inne, daß diese Bestrafung politisch motiviert sei (Anschluß BVerwG, 27.02.1962, I C 145.60, DVBl 1963, 145 [BVerwG 27.09.1962 - I C 45/60]; Anschluß BVerwG, 24.11.1981, 9 C 251/81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).

    Es ist im Hinblick auf die ihn treffende Mitwirkungspflicht zunächst Sache des Asylsuchenden, seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen (Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG 1 C 145.60 - DVBl. 1963, 145).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Auf die Gründe, die den Asylbewerber zur Desertion veranlaßt haben, kommt es dabei nicht an (vgl.Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123; Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 26).
  • BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80

    Asylbeschleunigungsgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Garantie des gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Die Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, wonach sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylsachen nach dem mit behördlicher Zustimmung bezogenen Wohnsitz des Klägers richtet, ist entgegen der Auffassung des Klägers insbesondere auch im Hinblick auf die inzwischen durch § 22 AsylVfG erfolgte gesetzliche Regelung des Verteilungsverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar, da eine vermeidbare Ungenauigkeit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) nicht gegeben und eine gezielte Einflußnahme der Behörden auf den Gerichtsstand von Asylbewerbern nicht zu befürchten ist (vgl.Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 19 sowieBeschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Die Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, wonach sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylsachen nach dem mit behördlicher Zustimmung bezogenen Wohnsitz des Klägers richtet, ist entgegen der Auffassung des Klägers insbesondere auch im Hinblick auf die inzwischen durch § 22 AsylVfG erfolgte gesetzliche Regelung des Verteilungsverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar, da eine vermeidbare Ungenauigkeit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) nicht gegeben und eine gezielte Einflußnahme der Behörden auf den Gerichtsstand von Asylbewerbern nicht zu befürchten ist (vgl.Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 19 sowieBeschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 16.05.1960 - I C 45.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
    Dem Vortrag eines Asylsuchenden, er befürchte eine Bestrafung wegen Desertion aus einer militanten politischen Organisation, der gegenüber er eine Treueerklärung abgegeben hatte, wohnt gleichzeitig auch das schlüssige Vorbringen inne, daß diese Bestrafung politisch motiviert sei (Anschluß BVerwG, 27.02.1962, I C 145.60, DVBl 1963, 145 [BVerwG 27.09.1962 - I C 45/60]; Anschluß BVerwG, 24.11.1981, 9 C 251/81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (ständ. Rspr. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, juris, Rn. 8; Beschl. v. 15.08.2003 - 1 B 107/03, 1 PKH 28/03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - 9 C 251.81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 -, Rnr. 5, juris, v. 16.4. 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2 Aufl. S. 289).

    auch den Flughafen in Latakia (vgl. SFH v. 21.3.2017, Rückkehr) - reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urt. v. 4.11.1981 - 9 C 251/81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68.81 -, juris; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Aufl. S. 288 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 3/2017, B 1 Rnr. 255).

  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17

    Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981, 9 C 251.81, InfAuslR 1982, 156; Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, juris Rn. 5; Urt. v. 16.4.1985, 9 C 109.84, BVerwGE 71, 180, juris Rn. 16; OVG Koblenz, Urt. v. 16.12.2016, 1 A 10922/16, juris Rn. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Auflage, S. 289).

    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urt. v. 24.11.1981, 9 C 251.81, InfAuslR 1982, 156; Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, juris; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Auflage, S. 288 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 3/2017, B 1 Rn. 255).

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