Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Wedding, 07.10.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13   

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https://dejure.org/2014,42970
BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13 (https://dejure.org/2014,42970)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 (https://dejure.org/2014,42970)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2014 - 9 C 7.13 (https://dejure.org/2014,42970)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; Klarstellungssatzung; Außenbereich.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1
    Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Klarstellungssatzung; Tiefenbegrenzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB
    Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB
    Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Baurecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1
    Vorrang der die Grenzen des Innenbereichs festlegenden Klarstellungssatzung vor satzungsrechtlicher Tiefenbegrenzung zur Bestimmung eines Erschließungsvorteils

  • doev.de PDF

    Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung

  • rewis.io

    Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; Klarstellungssatzung; Außenbereich

  • rechtsportal.de

    Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Baurecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Erschließungsbeitrag für in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließungsbeitrag - und die Tiefenbegrenzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung an Erschließungsmaßnahme hängt vom Umfang der Erschließungswirkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung an Erschließungsmaßnahme hängt vom Umfang der Erschließungswirkung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Erschließungsbeitrag und satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung - darf auch Außenbereich veranlagt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 150, 316
  • NVwZ 2015, 298
  • DÖV 2015, 344
  • BauR 2015, 872
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen (wie Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365).

    a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.

    Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).

    Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.

    Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.

    Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Infolgedessen fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Grundstücke nicht unter § 131 Abs. 1 BauGB, wenn sie unfähig sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB jemals zu erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 63 und vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 63).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und gilt auch dann, wenn ein Außenbereichsgrundstück tatsächlich bebaut ist, weil vorweg bereits feststeht, dass es aus Rechtsgründen an der zu § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB hinführenden Bebaubarkeit fehlt (Urteil vom 14. Februar 1986 a.a.O. S. 64 m.w.N.).

    Die wohnakzessorische Nutzungsmöglichkeit besteht in einer solchen Fallgestaltung losgelöst von der durch die Erschließungsanlage vermittelten erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Nutzbarkeit (vgl. Urteil vom 14. Februar 1986 a.a.O. S. 64 f.).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Die Anordnung einer Tiefenbegrenzung dient mithin, ebenso wie die gesetzliche Bestimmung des maßgeblichen Grundstücksbegriffs, der Ermittlung der erschlossenen Grundstücksflächen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, auf die der Aufwand nach der satzungsrechtlichen Verteilungsregelung umzulegen ist (vgl. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ).

    Denn die Bestimmung der Grenze von Ausnutzbarkeit und Erschließungsvorteil bei übermäßig tiefen Grundstücken bewegt sich naturgemäß innerhalb einer gewissen Bandbreite und wird nicht immer leicht zu treffen sein (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 19. Februar 1982 a.a.O.).

    Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).

    Denn die Bestimmung der Grenze von Ausnutzbarkeit und Erschließungsvorteil bei übermäßig tiefen Grundstücken bewegt sich naturgemäß innerhalb einer gewissen Bandbreite und wird nicht immer leicht zu treffen sein (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 19. Februar 1982 a.a.O.).

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Wird die satzungsrechtliche Regelung diesen Anforderungen gerecht, weil sich die Gemeinde bei der Festlegung der Tiefenbegrenzung realitätsgerecht an den in der Gemeinde typischen Grundstücksverhältnissen orientiert hat, ist die gleichwohl mögliche Einbeziehung von Flächen, die bei einer Ermittlung der Reichweite des Erschließungsvorteils durch eine Einzelfallentscheidung oder bei Erlass einer Klarstellungssatzung dem Außenbereich zuzurechnen wären, von der Typisierungsbefugnis der Gemeinde gedeckt (zur Typisierungsbefugnis vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268 und Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 - juris Rn. 66 m.w.N.).

    Deren Grenzen wären erst überschritten, wenn die aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Rechtssicherheit zulässige Typisierungsbefugnis zu einer mit den aus ihr erwachsenden Vorteilen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehenden Ungleichheit der Belastung führen würde (BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09

    Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11; Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98

    Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11; Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11; Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 02.10.1981 - 2 Z 2/80
    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11; Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
    Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auffassung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang in aller Regel am letzten Baukörper der Ortslage endet (vgl. Urteil vom 16. September 2010 - BVerwG 4 C 7.10 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 212 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • BVerwG, 30.07.1976 - IV C 65.74

    Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Der Kreis der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke wird zudem dadurch begrenzt, dass nur solche im vorgenannten Sinne erschlossenen Grundstücke darunter fallen, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung (in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB) festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB) oder für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zwar nicht festgesetzt ist, sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen, § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke im Außenbereich bebaut sind und/oder durch ihre Nutzung Verkehr auslösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316, juris Rn. 18 m.w.N.; Urt. v. 23.10.1996, 8 C 40/95, BVerwGE 102, 159, juris Rn. 10; Urt. v. 14.2.1986, 8 C 115/84, NVwZ 1986, 568, juris Rn. 14, 17; Urt. v. 20.9.1974, IV C 70/72, DÖV 1975, 104, juris Rn. 10 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 133 Rn. 1, 13; Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2000, § 131 Rn. 35, 41; Driehaus, a.a.O., § 17 Rn. 22; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2015, § 133 Rn. 7a f., 16; Spannowsky/Uecktritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 131 Rn. 34 ff.; Schrödter, BauGB, 8. Auflage 2015, § 133 Rn. 3 f.).

    Ein im Außenbereich gelegenes Grundstück erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 7/13, BVerwGE 150, 316,juris Rn. 18 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Der Kreis der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke wird daher dadurch begrenzt, dass nur solche im vorgenannten Sinne erschlossenen Grundstücke darunter fallen, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung (in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB ) festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen ( § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB ), oder für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zwar nicht festgesetzt ist, sie aber nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen ( § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB ) (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N.; Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 116; HambOVG, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 159).

    Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke im Außenbereich bebaut sind und/oder durch ihre Nutzung Verkehr auslösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.2014 - 9 C 7.13 - juris Rn. 18 m. w. N., vom 23.10.1996 - 8 C 40.95 - juris Rn. 10, vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 14 ff. und vom 20.9.1974 - IV C 70.72 - juris Rn. 10; Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 118; HambOVG, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 - juris Rn. 164 m. w. N.).

  • VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2014 (gemeint ist wohl 12. November 2014 - 9 C 7/13 -) sei es nicht auszuschließen, dass bei einer Tiefenbegrenzungsregelung die erschlossenen Flächen großzügiger bemessen würden als bei einer Einzelfallentscheidung.

    Sie begründet dann eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten (Tiefen-)Grenze erschlossen sind und bei über die Grenze hinausreichenden Grundstücken hinsichtlich des die Grenze überschreitenden Teils ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 22 m. w. N.).

    Ein sachgerechter Anhaltspunkt dafür, dass eine bauliche Nutzung über eine bestimmte Tiefe hinaus in der Regel nicht stattfindet, stellt die ortsübliche Tiefe der baulichen Nutzung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 13, 15, 24; Beschluss vom 23. August 2011 - 9 BN 1/11 -, juris, Rn. 5, 9; Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 22, 28; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 1 K 9/13 -, juris, Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. November 2016 - 6 ZB 16.1476 -, juris, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 -, juris, Rn. 20).

    Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist zwar nicht - wie auch die Beklagte vorträgt - darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen, weil in unbeplanten Gebieten auch sehr tiefe Grundstücke nicht regelmäßig stärker ausgenutzt werden können als weniger tiefe Grundstücke (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, juris, Rn. 14 ff.; Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rn. 23).

    Dies wird dadurch bekräftigt, dass die Beklagte die vorherige qualifizierte Tiefenbegrenzung von 50 m mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2014 - 9 C 7/13 -, änderte.

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Wedding, 07.10.2013 - 9 C 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,57664
AG Berlin-Wedding, 07.10.2013 - 9 C 7/13 (https://dejure.org/2013,57664)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 07.10.2013 - 9 C 7/13 (https://dejure.org/2013,57664)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 9 C 7/13 (https://dejure.org/2013,57664)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 09.04.2014 - 67 S 432/13

    Sind Nebenkostenabrechnungen ohne erkennbaren Aussteller ordnungsgemäß?

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 07. Oktober - verkündete Urteil des Amtsgerichts Wedding - 9 C 7/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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