Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,39
BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95 (https://dejure.org/1995,39)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 9 C 73.95 (https://dejure.org/1995,39)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 9 C 73.95 (https://dejure.org/1995,39)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,39) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch dann keinen Anspruch auf Asyl, wenn nicht feststeht, aus welchem Anrainerstaat er eingereist ist.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 23
  • NJW 1996, 2525 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 197
  • DVBl 1996, 207
  • DÖV 1996, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (411)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
    Der Anspruch auf Asyl entsteht grundsätzlich mit der Einreise des Verfolgten nach Deutschland (Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 196.83 - BVerwGE 69, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994 - A 14 S 1937/94

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und eines Teils der Literatur (u.a. Henkel, NJW 1993, 2705 [2707]; derselbe in GK-AsylVfG, § 26 a Rn. 15; Kanein/Renner, Ausländerrecht, § 26 a AsylVfG Rn. 6; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, § 26 a Rn. 12 ff.) verlangt der Asylausschlußgrund nicht, daß der sichere Drittstaat, aus dem der Ausländer die Grenze nach Deutschland überschritten hat, identifiziert worden ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. September 1994 - DVBl 1994, 1414 und vom 30. Januar 1995, VBlBW 1995, 248; Schenk, SächsVBl 1995, 86 [90]; Hailbronner, ZAR 1993, 107 [114]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und eines Teils der Literatur (u.a. Henkel, NJW 1993, 2705 [2707]; derselbe in GK-AsylVfG, § 26 a Rn. 15; Kanein/Renner, Ausländerrecht, § 26 a AsylVfG Rn. 6; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, § 26 a Rn. 12 ff.) verlangt der Asylausschlußgrund nicht, daß der sichere Drittstaat, aus dem der Ausländer die Grenze nach Deutschland überschritten hat, identifiziert worden ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. September 1994 - DVBl 1994, 1414 und vom 30. Januar 1995, VBlBW 1995, 248; Schenk, SächsVBl 1995, 86 [90]; Hailbronner, ZAR 1993, 107 [114]).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 6.91

    Asylverfahren Asylversagung - Voraufenthalt - Ausschlußgrund - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
    Bereits in der Vergangenheit hatte der einfache Gesetzgeber das dem Anspruchstatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. verfassungsrechtlich vorgegebene einschränkende Merkmal der "Schutzlosigkeit" einerseits klarstellend und konkretisierend, andererseits generalisierend und pauschalierend geregelt (vgl. Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - BVerwGE 88, 226).
  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen

    Denn auch Ausnahmevorschriften sind nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen und können je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 , vom 26. November 2003 - 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 und vom 16. März 2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 ).
  • OVG Sachsen, 09.05.2019 - 3 A 751/18

    Einkommen; Heranziehung; Ermessen; Kostenbeitrag; vollstationäre Leistungen;

    Daher ist auch bei solchen Vorschriften je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung eine einschränkende oder ausdehnende Auslegung möglich (BVerwG, Urt. v. 7. November 1995 - 9 C 73/95 -, juris Rn. 20 ff., insb. Rn.24 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    c) Die Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 GG greift immer dann ein, wenn feststeht, daß der Ausländer nur über (irgend-)einen der durch die Verfassung oder durch Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muß nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 -, NVwZ 1996, 197).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht