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   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87   

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BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87 (https://dejure.org/1988,184)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 76.87 (https://dejure.org/1988,184)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 76.87 (https://dejure.org/1988,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung - Voraussetzungen für Asylerheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 74, 51) aufgestellten allgemeinen, wenn auch nicht notwendig abschließenden Leitlinie kann eine Asylberechtigung bei selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen nur dann in Betracht gezogen werden, wenn diese sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen.

    Eine andere Betrachtungsweise würde der bei der Beurteilung von subjektiven Nachfluchttatbeständen gebotenen "größten Zurückhaltung" (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]) nicht gerecht.

    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ).

    Die vom Berufungsgericht als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Frage, ob selbstgeschaffene Nachfluchtgründe auch einfachrechtlich nur unter den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) genannten besonderen Voraussetzungen einen Anspruch auf Asyl begründen können, stellt sich nicht.

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Die Beantragung von Asyl ist als selbstgeschaffener Nachfluchtgrund asylrechtlich unerheblich, wenn dem Ausländer damals politische Verfolgung nicht gedroht hat und die Asylantragstellung sich nicht einmal als Ausdruck subjektiver Furcht vor politischer Verfolgung darstellt (im Anschluß an Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Die Voraussetzungen für die Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe sind einfachgesetzlich nicht weiter gefaßt als durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Auch durch § 1 a AsylVfG sollten nicht durch einfaches Gesetz auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einbezogen werden, die im Hinblick auf die geltend gemachten Nachfluchtgründe nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht unter die Vorschrift des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Selbst wenn im weiteren - da vom Berufungsgericht wohl letztlich offengelassen - davon auszugehen ist, daß der Kläger auch an einer Demonstration für Kurdistan teilgenommen hat und deshalb verhaftet worden ist, reichen diese Anhaltspunkte nicht aus, um etwa das Eintreten für die kurdische Sache als den Kläger im Innersten verpflichtende Lebenshaltung anzusehen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75 = InfAuslR 1988, 22), zumal auch die nachfolgende langjährige politische Enthaltsamkeit des Klägers gegen eine solche Annahme spricht.
  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Der Ausländer muß ihnen vielmehr außerhalb des Anerkennungsverfahrens Geltung verschaffen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Einem Asylbewerber, der bereits politische Verfolgung zu erdulden hatte, kann darüber hinaus der Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann versagt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat keine ernsthaften Zweifel bestehen (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 65.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Eine über einen so langen Zeitraum geübte politische Enthaltsamkeit rechtfertigt - da dem entgegenstehende besondere Umstände nicht erkennbar sind - schon für sich alleine den Schluß, daß es sich bei der nunmehrigen politischen Betätigung um den nicht von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erfaßten Neubeginn politischen Wirkens auf dem Boden der Bundesrepublik handelt, nicht aber um die Fortführung einer die eigene Identität prägenden und im Heimatland bereits erkennbar betätigten Überzeugung (vgl. auch Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 ).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Begründete Furcht ist anzunehmen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. bereits Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Auch die Asylantragstellung in der Bundesrepublik, deretwegen der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgungsmaßnahmen befürchtet, ist ein selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand, auf den die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und BVerwG 9 C 20.88).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87
    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

    Dies lässt sich nicht mehr als Fortführung einer - hier zu seinen Gunsten unterstellten - im Heimatland vorhanden gewesenen und betätigten festen Überzeugung einordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1988 - 9 B 65.88 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 89; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 76.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96; Urteil vom 2. August 1990 - 9 C 22.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 131).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

    Fehlt es somit bereits an einer im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung, kommt es nicht mehr darauf an, ob - wie das Berufungsgericht zusätzlich meint - schon allein wegen der zehnjährigen politischen Enthaltsamkeit des Klägers (vgl. dazu Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - und Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 C 76.87, UA S. 7, 8) von der Fortführung einer eventuell im Heimatstaat betätigten Überzeugung nicht gesprochen werden kann und ob die Nachfluchtaktivitäten des Klägers auch wegen § 1 a AsylVfG unberücksichtigt bleiben müßten.
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Danach kann offen bleiben, ob dem durch die genannte Vereinbarung geschützten Personenkreis überhaupt noch ein Anspruch auf Asylanerkennung oder Asylgewährung in anderer Form zusteht, nachdem die früher in § 28 AuslG 1965 enthaltene Bezugnahme auf Art. 1 GK und die dort in Abschnitt A Nr. 1 enthaltene Verweisung auf die erwähnte Vereinbarung ersatzlos entfallen sind, eine Asylanerkennung nunmehr allein an die Voraussetzungen des Art. 16a GG anknüpft (vgl. dazu auch Berberich, ZAR 1985, 30 ff., Köfner/Nicolaus, ZAR 1986, 11, 15, und zu Art. 1 Abschnitt A Nr. 2 GK BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87 - EZAR 200 Nr. 22) und auch das Institut der Flüchtlingsanerkennung (§ 3 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 AuslG) sogenannte statutäre Flüchtlinge nicht erfaßt (vgl. Koisser/ Nicolaus, ZAR 1991, 9 ff., 14).
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BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1988 - 9 C 76.87 (https://dejure.org/1988,11591)
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