Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,775
BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86 (https://dejure.org/1986,775)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1986 - 9 C 8.86 (https://dejure.org/1986,775)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 9 C 8.86 (https://dejure.org/1986,775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1159
  • NVwZ 1987, 492 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Es ist unter solchen Umtänden ausreichend, wenn der Betroffene "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 170) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 391.59
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Eine Vernehmung mußte sich um so mehr aufdrängen, als das Berufungsgericht bei der von ihm angenommenen Ermangelung zeitlicher Angaben in der schriftlichen Erklärung hätte sehen müssen, daß zum einen für eine Verwertung der Erklärung als schriftliche Zeugenaussage jedenfalls die materiellen Voraussetzungen des gemäß § 98 VwGO anwendbaren § 377 Abs. 4 ZPO nicht vorlagen, weil das Berufungsgericht die Erklärung "in Ermangelung näherer Angaben" gerade nicht als "ausreichend" im Sinne dieser Bestimmung erachtet hat, und daß es zum anderen grundsätzlich unzulässig ist, Schriftstücke, die sich inhaltlich als Wissenserklärungen ihres Verfassers über bestimmte Tatsachen darstellen, im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. BGH L.-M. § 377 ZPO Nr. 5 = MDR 1970, 135 sowie Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1 und Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 149.83 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 30).

    Allerdings kann insoweit ein Rügeverlust nach § 295 Abs. 1 ZPO eintreten (vgl. Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Vielmehr hätte sich das Berufungsgericht durch weitere Ermittlungen, z.B. durch Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (vgl. § 448 Abs. 2 ZPO) die nach § 108 Abs. 1 VwGO erforderliche Überzeugungsgewißheit (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32) in dem einen oder anderen Sinne verschaffen müssen.
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Eine beglaubigte Abschrift beweist somit die Übereinstimmung der Abschrift mit der der Beglaubigungsstelle vorgelegten Urkunde (BGHZ 31, 5, 7 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58]; BGHZ 36, 201, 204) [BGH 14.12.1961 - V ZB 20/61].
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 149.83

    Berufungsgericht - Beschlußform - EntlastG - Urkunden - Urkundenbeweis -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Eine Vernehmung mußte sich um so mehr aufdrängen, als das Berufungsgericht bei der von ihm angenommenen Ermangelung zeitlicher Angaben in der schriftlichen Erklärung hätte sehen müssen, daß zum einen für eine Verwertung der Erklärung als schriftliche Zeugenaussage jedenfalls die materiellen Voraussetzungen des gemäß § 98 VwGO anwendbaren § 377 Abs. 4 ZPO nicht vorlagen, weil das Berufungsgericht die Erklärung "in Ermangelung näherer Angaben" gerade nicht als "ausreichend" im Sinne dieser Bestimmung erachtet hat, und daß es zum anderen grundsätzlich unzulässig ist, Schriftstücke, die sich inhaltlich als Wissenserklärungen ihres Verfassers über bestimmte Tatsachen darstellen, im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. BGH L.-M. § 377 ZPO Nr. 5 = MDR 1970, 135 sowie Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1 und Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 149.83 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 30).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Eine beglaubigte Abschrift beweist somit die Übereinstimmung der Abschrift mit der der Beglaubigungsstelle vorgelegten Urkunde (BGHZ 31, 5, 7 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58]; BGHZ 36, 201, 204) [BGH 14.12.1961 - V ZB 20/61].
  • OLG Hamm, 09.02.1981 - 8 WF 674/80
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
    Solche amtlichen Bescheinigungen fallen ebenfalls unter die Vorschrift des § 418 ZPO (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, § 418 Anm. I; OLG Hamm FamRZ 1981, 915, 916).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 49.09

    Amtliche Auskunft; Amtliche Auskunft des Auswärtigen Amtes; Amtsaufklärung;

    Hat das Gericht - wie hier offenbar das Berufungsgericht - Zweifel an der Echtheit, so muss es sich durch weitere Ermittlungen, wie etwa durch Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, die erforderliche Überzeugungsgewissheit in dem einen oder anderen Sinne verschaffen (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45).

    Ausländischen öffentlichen Urkunden kommt im Falle ihrer Echtheit dieselbe Beweiskraft (vgl. §§ 415, 418 ZPO) wie deutschen öffentlichen Urkunden zu (Beschluss vom 15. Juli 1986 a.a.O.; Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Nicht nur in diesem Zusammenhang ist zudem mit Blick auf eine offenbar abweichende Rechtsauffassung des Beigeladenen hervorzuheben, dass die von den "Zeitzeugen" vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zwar - sofern eine Vernehmung als Zeuge, etwa mit Blick auf dessen Tod ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 149.83 - juris Rn. 3 und Urt. v. 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - juris Rn. 23) - grundsätzlich verwertbar sind, auch angesichts der Beweisnot eines Rückübertragungsantragstellers annähernd siebzig Jahre nach den maßgeblichen Ereignissen jedoch nicht ohne Weiteres einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde gelegt werden können.

    Zwar begründen öffentliche - auch ausländische (BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - juris Rn. 25 m. w. N.) - Urkunden mit einem anderen als dem in §§ 415, 417 ZPO bezeichneten Inhalt nach § 98 VwGO i. V. m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen, das gilt jedoch nur hinsichtlich solcher beurkundeten Tatsachen oder Wahrnehmungen, von denen gewährleistet ist, dass sie die Urkundsperson selbst verwirklicht oder festgestellt hat (etwa Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. A. 2008, § 418 Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 03. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Hessen, 19.05.1989 - 7 UE 2176/86

    Vertriebenenausweis; ethnisch gemischte Familie; Rückkehr ins Vertreibungsgebiet

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli 1986 - 9 C 8.86, Buchholz 412.3, § 6 BVFG Nr. 45) setzt zwar das Merkmal der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG dem Grundsatz nach die Feststellung eines Sachverhalts, der rechtlich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt, sowie die Feststellung eines davon zu trennenden Sachverhalts voraus, in dem ein oder mehrere Bestätigungsmerkmale deutlich werden.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es insoweit ohne Bedeutung, daß der Kläger im Jahre 1981, also lange nach Beendigung der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, in das Bundesgebiet eingereist ist und daß er damals bereits 70 Jahre als war (vgl. etwa das gleiche Einreisejahr in dem vom BVerwG mit Urteil vom 20. Januar 1987 - 9 C 90.86 -, Buchholz 412.3, § 6 BVFG Nr. 49 entschiedenen Fall; zu einer bei ihrer Einreise in das Bundesgebiet bereits 75 Jahre alten Klägerin vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986 - 9 C 8.86 -, Buchholz, 412.3, § 6 BVFG Nr. 45).

    Auch bei aus einer ethnisch gemischten Familie stammenden Personen können objektive Bestätigungsmerkmale Indizwirkung im Hinblick auf ein subjektives Bekenntnis entfalten (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986 - 9 C 8.86 -, Buchholz, 412.3, § 6 BVFG Nr. 45).

    Dagegen verhält es sich anders, wenn sich in der Familie das deutsche Volkstum in dem Sinne durchgesetzt hat, daß deutsch die Muttersprache des Betroffenen geworden und er im Sinne volksdeutscher Kultur erzogen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht