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   BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80   

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https://dejure.org/1982,175
BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80 (https://dejure.org/1982,175)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1982 - 9 C 844.80 (https://dejure.org/1982,175)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1982 - 9 C 844.80 (https://dejure.org/1982,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige Tatsachen - Gelegenheit zur Stellungnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 206
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80
    Hierzu ist den Beteiligten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluß an Urteil v. 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249; Beschluß v. 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

    Weder das angefochtene Urteil noch die verwaltungsgerichtlichen Akten lassen erkennen, daß diese Feststellungen, die keine allgemeinkundigen Tatsachen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249), geschweige denn solche allgemeinkundigen Tatsachen betreffen, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80
    Hierzu ist den Beteiligten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluß an Urteil v. 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249; Beschluß v. 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

    Weder das angefochtene Urteil noch die verwaltungsgerichtlichen Akten lassen erkennen, daß diese Feststellungen, die keine allgemeinkundigen Tatsachen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249), geschweige denn solche allgemeinkundigen Tatsachen betreffen, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80
    Hierzu ist den Beteiligten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluß an Urteil v. 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249; Beschluß v. 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

    Weder das angefochtene Urteil noch die verwaltungsgerichtlichen Akten lassen erkennen, daß diese Feststellungen, die keine allgemeinkundigen Tatsachen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249), geschweige denn solche allgemeinkundigen Tatsachen betreffen, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80
    Vorsorglich ist zugleich darauf hinzuweisen, daß das Verwaltungsgericht im Hinblick auf den Vortrag des Klägers, er sei als Kurde in der Türkei in unerträglicher Weise diskriminiert worden, zu beachten haben wird, daß auch dann, wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit besteht, Beeinträchtigungen beispielsweise der beruflichen Betätigung asylbegründend wirken können, sofern sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfGE 54, 341/357).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Beschränkungen dieses Rechts können allerdings ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206 = InfAuslR 1983, 60).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Damit wird an die Erkenntnis angeknüpft, daß Beeinträchtigungen des Rechts auf unbehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341, 357; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Jedenfalls wäre dies allenfalls auf der Grundlage allgemeinkundiger Tatsachen möglich, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind(Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - InfAuslR 1983, 60;Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
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