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   BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86   

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BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 9 C 9.86 (https://dejure.org/1986,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - Bekenntnis um deutschen Volkstum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 336
  • NJW 1981, 2032
  • NJW 1987, 2032
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Bei Bewerbern um den Vertriebenenausweis, die aus Vielvölkerstaaten stammen, ist die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, die hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (wie Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168).

    Das ist im Grundsatz zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Es ist unter solchen Umständen ausreichend, wenn der Betroffene "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 170) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Maßgebend sind die gesamten Lebensumstände des Einzelfalls (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].

    Dergleichen kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil eine Eintragung in die deutsche Volksliste nicht feststellbar ist (vgl. BVerfGE 59, 128, 159).

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Die Vertreibungsmaßnahme besteht bei ihm in dem fortgesetzten, gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungs druck, der sich vor allem in der Vereinsamung der Zurückgebliebenen niederschlägt (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167, 177) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76].

    Davon ist somit grundsätzlich auszugehen (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167, 177) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76].

  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.83

    Vermögenseinbußen - Aussiedler - Verlassens der Vertreibungsgebiete -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Zur Abgrenzung zwischen der Vermutung für ein vertreibungsbedingtes Verlassen des Vertreibungsgebietes und der Vermutung gegen die Vertreibungsbedingtheit von nach dem 31. Dezember 1968 eingetretenen Vermögensschäden Vertriebener (im Anschluß an Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 40.83 - BVerwGE 70, 34 [BVerwG 02.08.1984 - 3 C 40/83]).

    Damit besteht kein Gegensatz zur Rechtsprechung des 3. Senats in Lastenausgleichssachen, der seit dem Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 40.83 - (BVerwGE 70, 34 [BVerwG 02.08.1984 - 3 C 40/83]) davon ausgeht, daß eine Vermutung gegen die Vertreibungsbedingtheit von nach dem 31. Dezember 1968 eingetretenen Vermögensverlusten Vertriebener (Aussiedler) spricht.

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 61.78

    Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Das Berufungsgericht hat jedoch übersehen, daß den gesetzlichen Bestätigungsmerkmalen neben ihrer objektiven Funktion (vgl. dazu Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37) nach der neueren Rechtsprechung gleichzeitig auch ein subjektives Element innewohnt.

    Damit wird sich das Berufungsgericht zunächst befassen müssen, wobei der Umstand, daß der Großvater mütterlicherseits seinen Namen hat madjarisieren lassen, ohne Bedeutung ist (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37).

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Das Bundesvertriebenengesetz ist kein Aussiedlergesetz (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, 309) [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75].

    Der Aussiedler ist ein Nachzügler der allgemeinen Vertreibung (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Wer nicht wegen dieser Nachwirkungen, sondern aus rein persönlichen Gründen ausgereist ist, ist kein Aussiedler (Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 44 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76] sowie Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).

    Liegen sowohl vertreibungsbedingte als auch vertreibungsfremde Ausreisegründe vor, kommt es darauf an, ob vertreibungsbedingte Gründe nach Bedeutung und Tragweite das Verlassen des Vertreibungsgebiets wesentlich verursacht haben (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).

  • BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der genannten Kommentatoren auch nicht daraus herleiten, daß eine im Zusammenhang mit dem Erlaß des Reparationsschädengesetzes zunächst beabsichtigte Verankerung der sog. Schutzmachttheorie (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG 5 C 504.56 - BVerwGE 5, 239) in einem § 1 Abs. 5 BVFG (vgl. BT-Drucks. V/3662 S. 31) fallengelassen wurde, weil Bedenken dahin gehend geäußert worden waren, die Wortfassung der geplanten Vorschrift könne bei ihrer Anwendung auf einen Aussiedler dahin mißverstanden werden, daß dieser die gegen ihn unmittelbar getroffenen Vertreibungsmaßnahmen im Einzelfall nachweisen müsse (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestags, 5. WP, Stenogr. Berichte Bd. 68 S. 11386, 11387, 11412).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Er vermag zum einen der Auffassung nicht zu folgen, die in § 1 Abs. 1 BVFG enthaltene unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Aufgabe des Wohnsitzes (vgl. dazu Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352, 358) [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 66/66] müsse wegen des sachlichen Zusammenhangs zwischen § 1 Abs. 1 BVFG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (vgl. dazu z.B. Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - S. 18 -) auch in Aussiedlerfällen gelten (so die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9 - sowie neuerdings Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Art. 116 GG S. 14-17).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
    Wer nicht wegen dieser Nachwirkungen, sondern aus rein persönlichen Gründen ausgereist ist, ist kein Aussiedler (Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 44 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76] sowie Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).
  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Die in Aussiedlerfällen zugunsten des deutschen Volkszugehörigen streitende widerlegbare Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ist eine gesetzliche Vermutung, die zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt (Ergänzung zu BVerwGE 74, 336).

    Allerdings ist das Berufungsgericht entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336)zutreffend davon ausgegangen, daß das Bundesvertriebenengesetz kein Aussiedlergesetz ist.

    Das setzt indessen entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht voraus, daß - konkrete - Maßnahmen gegen den Aussiedler gerichtet waren, die ihn zum Verlassen des Vertreibungsgebiets veranlaßt haben (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Vielmehr reichen die allgemeinen Spätfolgen der Vertreibung aus, die sich als Vertreibungsdruck in der Vereinsamung der in dem von der deutschen Bevölkerung weitgehend entvölkerten Vertreibungsgebiet Zurückgebliebenen sowie in allen sonstigen Umständen niederschlagen, die - wie z.B. staatliche Assimilierungsbestrebungen - ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177 sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 339 ) im Anschluß an diese Entscheidungen im einzelnen ausgeführt hat, spricht deshalb für den einzelnen Aussiedler zwar nicht schon - wie in der früheren Rechtsprechung angenommen (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 : Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9) - eine unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe, wohl aber wird widerlegbar vermutet, daß er wegen der Nachwirkungen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen das Vertreibungsgebiet verlassen hat.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Schließlich kann ein Bekenntnis mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG genannten objektiven Bestätigungsmerkmalen, gefolgert werden (mittelbare Feststellung eines Bekenntnissachverhalts; vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Dabei kann dahinstehen, ob unter dem Bestätigungsmerkmal "Sprache" in § 6 BVFG allein die Muttersprache zu verstehen ist (vgl. Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [BVerwG 23.11.1972 - III C 161/69]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Die ethnische Abstammung von einem deutschen Vater verliert ihre Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch die gleichfalls gegebene ethnische Abstammung von einer ruthenischen Mutter (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336, 338) [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86].

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

    Die deutsche Volkszugehörigkeit wird widerleglich vermutet, wenn Deutsch die Muttersprache geworden ist, weil dies regelmäßig zugleich eine deutsche Erziehung und die Zugehörigkeit zum deutschen Kulturkreis indiziert (im Anschluß an BVerwGE 74, 336 und BVerwGE 102, 214).

    Die deutsche Volkszugehörigkeit des Spätgeborenen ist dann widerlegbar zu vermuten (Urteil vom 15. Juli 1986 BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336).

    Wie sich schon aus dem Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336) ergibt, kommt einer solchen Mehrsprachigkeit von vornherein keine Bedeutung zu, wenn die deutsche Sprache die Muttersprache geworden ist, weil dies allein schon ein Übergewicht über die ebenfalls beherrschte Landessprache begründet.

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