Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.02.1990 - 9 C 90.30084 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,25643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 20.03.2001 - 12 TJ 2847/00
Keine Beweisgebühr für Heranziehung eines im Gericht vorhandenen Gutachtens
Ob für die Einführung bei dem Gericht bereits vorhandenen Erkenntnisquellen eine Beweisgebühr anzusetzen ist, hängt davon ab, ob damit lediglich bei dem Gericht offenkundige Tatsachen im Sinne des § 291 ZPO verwertet werden oder ob über streitige Tatsachen Beweis erhoben wird (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, 07.01.1999 - A 13 S 3273/95 -, EZAR 613 Nr. 35; VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - A 12 S 578/89 -, VBlBW 1990, 180; Bayr. VGH, 28.02.1990 - 9 C 90.30084 - OVG Saarland , 18.03.1991 - 3 W 10/91 -, JurBüro 1992, 31; Thür.