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   BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86   

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https://dejure.org/1987,308
BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86 (https://dejure.org/1987,308)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1987 - 9 C 90.86 (https://dejure.org/1987,308)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 9 C 90.86 (https://dejure.org/1987,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche Muttersprache - Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 176.81

    Deutsche Volkszugehörigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang entgegen der Ansicht der Revision nicht verkannt, daß sich die Verwaltungsgerichte im Vertriebenenrecht ihre Überzeugung auch allein auf Grund der Angaben des Antragstellers bilden können (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).

    Es kommt hinzu, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der unverschuldete Beweisnotstand, in dem sich viele Vertriebene befinden, dazu zwingt, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur von dem Antragsteller vorgetragen worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 5 C 496.56 - DÖV 1958, 116; Beschluß vom 28. Januar 1958 - BVerwG 5 CB 508.56 - Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG 8 C 167.59 - insoweit in Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 16 nicht abgedruckt), wobei freilich Voraussetzung ist, daß das Gericht die volle Überzeugungsgewißheit von der Richtigkeit des Vortrags erlangt hat (Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Für Antragsteller aus den Vielvölkerstaaten ist daher die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn die objektiven gesetzlichen Bestätigungsmerkmale hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 , sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 46).

    Für den Aussiedler spricht eine - widerlegbare - Vermutung dafür, daß er aus vertreibungsbedingten Gründen ausgereist ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1958 - V CB 508.56

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Es kommt hinzu, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der unverschuldete Beweisnotstand, in dem sich viele Vertriebene befinden, dazu zwingt, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur von dem Antragsteller vorgetragen worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 5 C 496.56 - DÖV 1958, 116; Beschluß vom 28. Januar 1958 - BVerwG 5 CB 508.56 - Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG 8 C 167.59 - insoweit in Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 16 nicht abgedruckt), wobei freilich Voraussetzung ist, daß das Gericht die volle Überzeugungsgewißheit von der Richtigkeit des Vortrags erlangt hat (Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).
  • BVerwG, 16.06.1960 - VIII C 167.59
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Es kommt hinzu, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der unverschuldete Beweisnotstand, in dem sich viele Vertriebene befinden, dazu zwingt, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur von dem Antragsteller vorgetragen worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 5 C 496.56 - DÖV 1958, 116; Beschluß vom 28. Januar 1958 - BVerwG 5 CB 508.56 - Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG 8 C 167.59 - insoweit in Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 16 nicht abgedruckt), wobei freilich Voraussetzung ist, daß das Gericht die volle Überzeugungsgewißheit von der Richtigkeit des Vortrags erlangt hat (Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).
  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Es kommt hinzu, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der unverschuldete Beweisnotstand, in dem sich viele Vertriebene befinden, dazu zwingt, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur von dem Antragsteller vorgetragen worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 5 C 496.56 - DÖV 1958, 116; Beschluß vom 28. Januar 1958 - BVerwG 5 CB 508.56 - Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG 8 C 167.59 - insoweit in Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 16 nicht abgedruckt), wobei freilich Voraussetzung ist, daß das Gericht die volle Überzeugungsgewißheit von der Richtigkeit des Vortrags erlangt hat (Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Für Antragsteller aus den Vielvölkerstaaten ist daher die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn die objektiven gesetzlichen Bestätigungsmerkmale hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 , sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 46).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Für Antragsteller aus den Vielvölkerstaaten ist daher die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn die objektiven gesetzlichen Bestätigungsmerkmale hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (BVerfGE 59, 128, 158; Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 , sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 46).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Somit liegen - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - zwei objektive Bestätigungsmerkmale vor, nämlich Abstammung und Sprache, denen Indizwirkung für ein subjektives Bekenntnis zukommt, nämlich für den von einem entsprechenden Bewußtsein getragenen, nach außen hin erklärten Willen, selbst Angehöriger des deutschen Volks zu sein und keinem anderen Volke anzugehören (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt dabei nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat, sondern ist nur dann gegeben, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 BVFG a. F. hat ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum grundsätzlich zur Folge, daß objektive Merkmale und Beweisanzeichen, aus denen an sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gefolgert werden könnte, ihre Wirkung verlieren (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 58; Beschluß vom 1. November 1991 - BVerwG 9 B 110.91 -).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Die Indizwirkung ist allerdings entkräftet und damit die Vermutung widerlegt, wenn Tatsachen gegeben sind, aus denen sich ergibt, daß ein anderes als das indizierte Verhalten ernsthaft in Betracht kommt (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49).

    Die Frage, ob hinreichende Indizien für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorliegen, sowie die weitere Frage, ob sie durch andere Umstände entkräftet werden, liegt - wie gegenüber dem Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - (a.a.O., S. 4) klarzustellen ist - nicht ausschließlich auf dem Gebiete tatsächlicher Würdigung.

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß es materiellrechtlich fehlerhaft ist, wenn dem Vorbringen eines Antragstellers, er habe Zusammenkünfte Volksdeutscher Personen besucht, um sich mit deutscher Sprache und Literatur zu befassen, keine Beachtung geschenkt wird (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Gleichwohl darf eine anspruchsbegründende Tatsache nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle die Überzeugung gewonnen hat, daß sie vorliegt (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49).
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