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   BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87   

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BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,174)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,174)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - Ablehnung eines Beweisantrags - Politische Betätigung des Asylbewerbers - Subjektiver Nachfluchtgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
    Die Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen scheidet im Verwaltungsprozeß regelmäßig aus (wie Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150).

    Wird im Verwaltungsprozeß von einer Beweiserhebung "wegen Wahrunterstellung" abgesehen, so liegt der Sache nach der Verzicht auf eine Beweiserhebung wegen Unerheblichkeit vor, welche durch die Wahrunterstellung nur sozusagen experimentell erwiesen wird (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]).

    Selbst wenn dem Kläger diese Entscheidung vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - (a.a.O.) im Berufungsverfahren noch nicht bekannt war, mußte er deshalb - vor allem auch nach dem oben angesprochenen Ablauf des Verfahrens - davon ausgehen, daß es auf die vom Berufungsgericht als wahr unterstellten Tatsachen des Beweisantrags für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankam.

  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 65.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
    Der Zusammenhang zwischen der politischen Betätigung des Asylbewerbers vor und nach dem Verlassen seines Heimatlandes ist bei einem subjektiven Nachfluchtgrund nicht gewahrt, wenn der Asylbewerber vor Verlassen seiner Heimat über einen längeren Zeitraum (hier: 20 Jahre) politisch nicht nach außen in Erscheinung getreten ist (wie Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - InfAuslR 1988, 255).

    Nach einer so langen Zeitspanne handelt es sich, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, bei der exilpolitischen Betätigung um den nicht von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erfaßten Neubeginn politischen Wirkens auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 65.88 - InfAuslR 1988, 255).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
    Eine andere Betrachtungsweise widerspräche dem Gebot größter Zurückhaltung bei der Beurteilung solcher subjektiver Nachfluchttatbestände, deren Anerkennung nur für Ausnahmefälle in Betracht kommen kann und an die ein besonders strenger Maßstab sowohl in materieller Hinsicht als auch für die Darlegungslast anzulegen ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
    Bei den vom Kläger behaupteten Vorfluchtaktivitäten handelt es sich um in seine eigene Sphäre fallende Ereignisse, hinsichtlich derer der Asylsuchende aufgrund seiner prozessualen Mitwirkungspflicht eine Schilderung geben muß, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
    Aus diesem Grund geht auch die Revisionsrüge fehl, das Berufungsgericht habe hinsichtlich der Vorfluchtaktivitäten des Klägers von Amts wegen weitere Ermittlungen anstellen müssen (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177).
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.31462

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verfolgungsschicksal nicht

    (a) Zwar gibt es verwaltungsprozessuale Konstellationen, in denen für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen kein Raum bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1988 - 9 C 91.87 - juris Rn. 8 m.w.N; U.v. 17.1.1990 - 9 C 39.89 - NVwZ-RR 1990, 510/511 m.w.N; BVerfG, B.v. 12.3.1999 - 2 BvR 206/98 - NVwZ-Beil.

    Zwar hat es formuliert, dass die Wahrunterstellung einer entscheidungserheblichen Tatsache im Verwaltungsprozess regelmäßig ausscheide (vgl. BVerwG, U.v. 24.3.1987 - 9 C 47.85 - NVwZ 1987, 812/813; U.v. 6.12.1988 - 9 C 91.87 - juris Leitsatz 1; B.v. 3.12.2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 13.08.1990 - 12 UE 2313/85

    Zur politischen Verfolgung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Im Hinblick darauf, daß der Kläger unverfolgt ausgereist ist, ist bezüglich der Anforderungen für die Anerkennung als subjektiver Nachfluchttatbestand jedenfalls nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ein besonders strenger Maßstab anzulegen; dies gilt sowohl in materieller Hinsicht als auch für die Darlegungslast und die Beweisanforderungen (BVerfG, 26.11.1986 -- 2 BvR 1058/87 --, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18; BVerwG, 06.12.1988 -- 9 C 91.87 -- EZAR 630 Nr. 27).

    Zu dieser im Schrifttum vorwiegend auf Kritik gestoßenen Rechtsprechung (vgl. u.a. Brunn, NVwZ 1987, 301; J. Hofmann, ZAR 1987, 115; J. Hofmann, DVBl. 1987, 491; R. Hofmann, NVwZ 1987, 295; Huber, NVwZ 1987, 391; Kimminich, JZ 1987, 194; Wolff, InfAuslR 1987, 60; Wollenschläger/Becker, ZAR 1987, 51, 54 f), der sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen angeschlossen hat (vgl. u.a. 06.12.1988 -- 9 C 91.87 --, InfAuslR 1989, 135), hat sich der Senat noch nicht grundsätzlich geäußert.

  • BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 6.02

    Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus; zur Erlangung einer

    Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht habe es verfahrensfehlerhaft unterlassen, entsprechend dem von ihnen in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag aufzuklären, dass sie bis zu ihrer Ausreise vom Ministerium für Staatssicherheit systematisch bespitzelt und damit politisch verfolgt worden seien, gilt das schon deshalb, weil das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Ansicht berechtigt war, diesen Antrag mit der Begründung abzulehnen, die Tatsache könne als wahr unterstellt werden (vgl. u.a. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204 S. 20 ).
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   BVerwG, 05.02.1988 - 9 C 91.87   

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https://dejure.org/1988,13423
BVerwG, 05.02.1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,13423)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,13423)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1988 - 9 C 91.87 (https://dejure.org/1988,13423)
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