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   BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81   

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https://dejure.org/1984,1371
BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81 (https://dejure.org/1984,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1984 - 9 CB 1092.81 (https://dejure.org/1984,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092.81 (https://dejure.org/1984,1371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde - Niederlegung - Mitteilung - Prozessbevollmächtigter - Mandatsniederlegung - Ladung - Fehlerhaftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 337
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1955 - V BLw 39/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Eine Postzustellungsurkunde, die nicht in eindeutiger Weise erkennen läßt, daß die nach § 182 ZPO erforderliche schriftliche Mitteilung über die Niederlegung bei der Postanstalt erfolgt ist, leidet an einem wesentlichen Mangel, der bereits für sich allein zur Unwirksamkeit der Zustellung führt (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1955 - V BLw 39/55 - L.-M. § 181 ZPO Nr. 1).

    Ein solcher Mangel ist gegeben, wenn die Zustellungs Urkunde nicht erkennen läßt, daß eine Ersatzzustellung vorgenommen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1955 - V BLw 39/55 - L.-M. § 181 ZPO Nr. 1).

    Bei der besonderen Bedeutung, die ihr nach den strengen gesetzlichen Zustellungsvorschriften zukommt, kann dies jedoch nicht in Form von Durchstreichungen und einer anderweitigen Ausfüllung des Urkundenformulars, sondern nur durch einen entsprechenden, von dem Zustellungsbeamten zu unterzeichnenden Vermerk auf der Urkunde erfolgen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1955 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Zur Zustellung einer Ladung an den Prozeßbevollmächtigten, wenn trotz gegenüber dem Gericht erklärter Mandatsniederlegung das Mandatsverhältnis in Wirklichkeit fortbesteht (wie Beschluß vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9).

    Auch in diesem Fall können Zustellungen jedoch in wirksamer Weise nur an den Bevollmächtigten erfolgen, wenn der Vollmachtsvertrag (vgl. § 87 Abs. 1 ZPO) und damit die Prozeßvollmacht in Wirklichkeit fortbestehen, weil der Vollmachtsvertrag nicht wirksam gekündigt worden ist (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9 im Anschluß an BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - Versicherungsrecht 1977, 334).

    Ohne Bedeutung ist dabei im vorliegenden Zusammenhang, ob in der Mitteilung der Mandatsniederlegung trotz Fortbestehens des Vollmachtsvertrages im Innenverhältnis eine dem Kläger zurechenbare Verletzung prozessualer Pflichten durch seinen früheren Prozeßbevollmächtigten lag (vgl. den Beschluß vom 4. Juli 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 CB 748.80

    Verhinderung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer nicht

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne der §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO bei unterbliebener oder fehlerhafter Ladung zum Verhandlungstermin (wie Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 748.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 748.80 - (Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39) angeschlossen.

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZB 20/76

    Mandatsverhältnis - Rechtsanwalt - Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zustellung bei

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Auch in diesem Fall können Zustellungen jedoch in wirksamer Weise nur an den Bevollmächtigten erfolgen, wenn der Vollmachtsvertrag (vgl. § 87 Abs. 1 ZPO) und damit die Prozeßvollmacht in Wirklichkeit fortbestehen, weil der Vollmachtsvertrag nicht wirksam gekündigt worden ist (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9 im Anschluß an BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - Versicherungsrecht 1977, 334).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74

    Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Das gilt sowohl dann, wenn der von den Beteiligten bestellte Prozeßbevollmächtigte nicht oder in fehlerhafter Weise geladen worden ist (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - VIII R 13/67 - BFHE 104, 491) als auch dann, wenn der nicht durch einen Bevollmächtigten vertretene Beteiligte selbst aus diesen Gründen keine Kenntnis von dem Verhandlungstermin erhalten hat (BFH, Urteil vom 15. November 1974 - VI R 107/74 - BFHE 114, 457).
  • BFH, 14.12.1971 - VIII R 13/67

    Prozeßbevollmächtigter - Ladung des Steuerpflichtigen - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Das gilt sowohl dann, wenn der von den Beteiligten bestellte Prozeßbevollmächtigte nicht oder in fehlerhafter Weise geladen worden ist (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - VIII R 13/67 - BFHE 104, 491) als auch dann, wenn der nicht durch einen Bevollmächtigten vertretene Beteiligte selbst aus diesen Gründen keine Kenntnis von dem Verhandlungstermin erhalten hat (BFH, Urteil vom 15. November 1974 - VI R 107/74 - BFHE 114, 457).
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81
    Das folgt aus dem mit ihnen beabsichtigten Zweck, durch eine strenge gesetzliche Form für die Zustellung jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1953 - IV ZR 180/52 - BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]).
  • BFH, 23.11.2016 - IV B 39/16

    Beweiskraft einer nachträglich berichtigten Zustellungsurkunde - Ersatzzustellung

    Eine nachträgliche Berichtigung, etwa durch einen von dem Zusteller unterzeichneten Vermerk auf der Urkunde, ist möglich (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1984  9 CB 1092/81; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 182 Rz 20) und ebenfalls nach § 419 ZPO zu würdigen (BGH-Urteil vom 19. Juli 2007 I ZR 136/05).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Die darin aufgenommenen Tatsachen lassen eine Verletzung der Vorschriften über eine ordnungsgemäße Zustellung nicht erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1984 - BVerwG 9 CB 1092.81 - Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3 = NVwZ 1985, 337).
  • BFH, 28.08.2006 - II B 86/04

    NZB: Beweisaufnahme, Zustellung durch PZU

    Aus der Art der Änderung ergibt sich im jeweils konkreten Einzelfall, ob sie die Beweiskraft der PZU nicht beeinträchtigt, ob sie sie lediglich beeinträchtigt oder ob wegen eines wesentlichen Mangels die Zustellung unwirksam ist (vgl. m.w.N. MünchKommZPO/Welzel, 2. Aufl., § 190 Rdnr. 4, sowie Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Beschluss vom 3. Juli 1989 13 TH 1313/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 467, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. Juni 1984 9 CB 1092.81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 90).
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