Rechtsprechung
ArbG Mainz, 07.12.2006 - 9 Ca 1218/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,38914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.12.2006 - 9 Ca 1218/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 Sa 24/07
- BAG, 20.12.2007 - 4 AZR 695/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 Sa 24/07
Berücksichtigung von Bewährungszeiten aus der Zeit vor Inkrafttreten des MTV Pro …
Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.12.2006, Az.: 9 Ca 1218/06, werden zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz vom 07.12.2006, Az: 9 Ca 1218/06, wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 01.08.2005 Vergütung nach der Vergütungsgruppe Ap II der Anlage B (Pflegepersonal) zum Manteltarifvertrag P S in der Betriebszugehörigkeitsstufe 3 entsprechend des Vergütungstarifvertrages Pro Seniore zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.12.2006 - 9 Ca 1218/06 - abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.