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   ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13   

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ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2013,36428)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2013,36428)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. September 2013 - 9 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2013,36428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung wegen fehlender vorheriger Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung wegen fehlender vorheriger Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutzverfahren erfolgreich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Libor/Euribor Skandal: Kündigungen der Deutschen Bank unwirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Libor/Euribor-Skandal - Kündigung von Deutsche Bank-Mitarbeitern unwirksam

  • juve.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank kündigte zu Unrecht: Ex-Libor-Händler erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter der Deutschen Bank obsiegen in Kündigungsschutzverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Zu berücksichtigen sind regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227) .

    Beruht die Vertragspflichtverletzung wie vorliegend auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227) .

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - NJW 2009, 1897) .

    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Zu berücksichtigen sind regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227) .

    Auch Unterhaltspflichten und der Familienstand können - je nach Lage des Falls - Bedeutung gewinnen ( BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342) .

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die punktuelle Kündigungsschutzklage erweiternde, Antrag zulässig sein soll, d.h. warum an der Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (BAG, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - NZA 1997, 844; BAG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28) .
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - NJW 2009, 1897) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Verzugszinsen sind gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem darauf folgenden Tag zu zahlen (BAG, Urteil vom 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - NJOZ 2009, 3114 ) .
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die punktuelle Kündigungsschutzklage erweiternde, Antrag zulässig sein soll, d.h. warum an der Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (BAG, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - NZA 1997, 844; BAG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28) .
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Sodann ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98) .
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Eines Angebotes des Klägers nach §§ 294 ff. BGB bedurfte es nach dem Ausspruch der unwirksamen Kündigung nicht (st. Rspr., vgl. bspw. BAG, Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - NZA 1998, 778 [BAG 14.10.1997 - 7 AZR 811/96] ; BAG, Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - NZA 1991, 228) .
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
    Eines Angebotes des Klägers nach §§ 294 ff. BGB bedurfte es nach dem Ausspruch der unwirksamen Kündigung nicht (st. Rspr., vgl. bspw. BAG, Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - NZA 1998, 778 [BAG 14.10.1997 - 7 AZR 811/96] ; BAG, Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - NZA 1991, 228) .
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

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Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klagestattgebende Urteile in den Kündigungsschutzverfahren

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