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   ArbG Ludwigshafen, 02.06.2006 - 9 Ca 206/06   

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ArbG Ludwigshafen, 02.06.2006 - 9 Ca 206/06 (https://dejure.org/2006,44747)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 02.06.2006 - 9 Ca 206/06 (https://dejure.org/2006,44747)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 9 Ca 206/06 (https://dejure.org/2006,44747)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 534/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Formelles Zustandekommen eines Interessenausgleichs

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 02.06.2006 - 9 Ca 206/06 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - hat durch Urteil vom 02.06.2006 - 9 Ca 206/06 der Kündigungsschutzklage stattgegeben, da die Sozialauswahl bei Annahme eines wirksamen Interessenausgleichs grob fehlerhaft wäre.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz -, Az. 9 Ca 206/06, vom 02.06.2006, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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