Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 22.01.2004 - 9 Ca 2263/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.01.2004 - 9 Ca 2263/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2004 - 8 Sa 352/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2004 - 8 Sa 352/04
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 22.01.2004 - 9 Ca 2263/03 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den umfassenden Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 22.01.2004 - 9 Ca 2263/03 - ergänzt und auf das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 22.01.2004, AZ: 9 Ca 2263/03, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der berufungsbeklagten Partei vom 12.08.2003 nicht aufgelöst worden ist.
Das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Urteil vom 22.01.2004 - 9 Ca 2263/03 - zutreffend darauf erkannt, dass die ordentliche Kündigung sozialgemäß im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2003 geführt hat.