Rechtsprechung
   ArbG Mannheim, 28.02.2007 - 9 Ca 335/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48338
ArbG Mannheim, 28.02.2007 - 9 Ca 335/06 (https://dejure.org/2007,48338)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 28.02.2007 - 9 Ca 335/06 (https://dejure.org/2007,48338)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 9 Ca 335/06 (https://dejure.org/2007,48338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,48338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 13 Sa 30/07

    Ausnahmsweise Verwirkung rechtshängiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 28.02.2007 (9 Ca 335/06) wird zurückgewiesen.

    Mit Klageschrift vom 12.10.1987 erhob die Klägerin im vorliegenden Ausgangsrechtsstreit gegen die Beklagten Klage und verlangte von ihnen die Zahlung von DM 746.719,00 als Gesamtschuldner wegen Veruntreuung und Unterschlagung von Lohngeldern in den Jahren 1986 und 1987 in Höhe von DM 297.719,28, einer fingierten Rechnung aus dem Jahr 1985 in Höhe von DM 52.000,00, zweier im Jahr 1987 entwendeter Blankoschecks im Wert von insgesamt DM 375.000,00 sowie wegen eines weiteren Schecks aus diesem Jahr in Höhe von DM 22.000,00 (vgl. im einzelnen das angegriffene Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 28.02.2007 (9 Ca 335/06), dort Seite 2 f.).

    Mit einem weiteren Schriftsatz vom 14.03.1988 erweiterte die Klägerin ihre Klage gegen den Beklagten zu 1.) um weitere DM 1.143.672,82 wegen fingierter Rechnungen, fingierter Lohnzahlungen, unberechtigter Geldentnahmen von einem Konto, unberechtigter Verwendung von Blankoschecks und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Leasingverträgen aus den Jahren 1982 bis 1987 (vgl. im einzelnen das angegriffene Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 28.02.2007 (9 Ca 335/06), dort Seite 3 f.).

    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Beweisaufnahme durch das Landgericht hätten ergeben, dass der Beklagte zu 1.) von 1983 bis 1987 zahlreiche Untreuehandlungen und Urkundenfälschungen zu Lasten der Klägerin in Form von Ausgaben zu Lasten eines Privatkontos, fingierte Zahlungen an Subunternehmer und Arbeitnehmer vorgenommen und unberechtigt Blankoschecks oder noch nicht unterzeichnete Schecks verwendet habe (vgl. im einzelnen das angegriffene Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 28.02.2007 (9 Ca 335/06), dort Seite 7 bis 17).

    Der Rechtsstreit wurde nun vom Arbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 Ca 335/06 geführt und ein neuer Gütetermin mit Verfügung vom 15.09.2006 auf den 26.09.2006 bestimmt.

    Mit einem am 28.02.2007 unter dem Aktenzeichen 9 Ca 335/06 verkündeten Schluss-Urteil hat das Arbeitsgericht die Klage der Klägerin, soweit über sie noch nicht mit rechtskräftigem Teil-Urteil entschieden worden war, abgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 28.02.2007 - AZ: 9 Ca 335/06 - wird abgeändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht