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   ArbG Leipzig, 03.04.2012 - 9 Ca 3854/11   

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https://dejure.org/2012,47487
ArbG Leipzig, 03.04.2012 - 9 Ca 3854/11 (https://dejure.org/2012,47487)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 03.04.2012 - 9 Ca 3854/11 (https://dejure.org/2012,47487)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 03. April 2012 - 9 Ca 3854/11 (https://dejure.org/2012,47487)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbegründete Degradierung eines Arbeitnehmers ist Mobbing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    53.000 Euro wegen Mobbing eines Oberarztes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbegründete Degradierung eines Arbeitnehmers ist Mobbing

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Durch Degradierung gemobbter Oberarzt - 53.000 Euro Schmerzensgeld vom Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Operationsverbot für Oberarzt durch Chefarzt als Mobbing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing am Arbeitsplatz - Sachgrundlose Degradierung eines Oberarztes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für durch Chefarzt gemobbten Oberarzt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mobbing am Arbeitsplatz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Leipzig, 03.04.2012 - 9 Ca 3854/11
    Dies wird ... regelmäßig nur dann der Fall sein, wenn die Erfüllungsgehilfen gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht konkretisieren bzw. ihm gegenüber Weisungsbefugnisse haben (vgl. zu alledem BAG, Urteil v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 = NZA 2007, 1154 zu Rz. 80, 81 der Entscheidung, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12

    Berufungsbegründung - Anspruch auf Schmerzensgeld - Videoüberwachung

    Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes nehme er Bezug auf das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig zu einem Mobbing, wonach das 6, 5-fache Gehalt als Ersatz für angemessen erachtet worden sei (Arbeitsgericht Leipzig 9 Ca 3854/11).

    Soweit der Kläger hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes auf das "Urteil zu einem Mobbing des Arbeitsgerichts Leipzig" (ArbG Leipzig 9 Ca 3854/11) Bezug genommen hat, reicht das für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht aus.

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