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ArbG Düsseldorf, 01.08.2002 - 9 Ca 3863/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 01.08.2002 - 9 Ca 3863/02
- LAG Düsseldorf, 06.03.2003 - 7 Sa 1356/02
- BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 240/03
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 06.03.2003 - 7 Sa 1356/02
Aufwandsentschädigung, Ausbleibezulage, Pauschalvergütung, regelmäßige …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.08.2002 - 9 Ca 3863/02 - abgeändert.Der Kläger beantragt nunmehr, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.08.2002 - 9 Ca 3863/02 - abzuändern und 1. festzustellen, dass ihm auch über den 01.06.2001 hinaus eine Ausbleibezulage als Aufwandsentschädigung gemäß Nr. 12 Abs. 1 SR 2 a MTVArb statt einer monatlichen Pauschvergütung gemäß Nr. 12 Abs. 2 SR 2 a MTVArb zusteht und 2. die Beklagte zu verurteilen, den Unterschiedsbetrag ab 01.06.2001 nachzuzahlen und den monatlichen Bruttobetrag jeweils ab Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.